Laborbefund: Was sind „Tumormarker“?

Unter dem Begriff „Tumormarker“ werden im Blut sowie in anderen Körperflüssigkeiten zirkulierende (humorale Tumormarker) bzw. auf Zelloberflächen lokalisierte (zelluläre Tumormarker wie z.B. Hormonrezeptoren beim Mammakarzinom) Makromoleküle subsumiert, die mit bösartigen Tumorerkrankungen in einem diagnostischen Zusammenhang stehen können. Darüber hinaus gelten auch genetische Veränderungen bestimmter Zellen oder Gewebe als „Tumormarker“, sofern diese eine entsprechend diagnostische Relevanz besitzen.

In der Regel sollten „Tumormarker“ aber nicht als Suchtests nach einer bösartigen Erkrankung bei gesunden Personen eingesetzt werden (Ausnahme: PSA-Screening im Rahmen der Prostatavorsorgeuntersuchung). Vielmehr werden „Tumormarker“ zur Verlaufs- und Prognosebeurteilung bei einer bereits nachgewiesenen Malignomerkrankung bzw. zur weiteren diagnostischen Spezifizierung eingesetzt.

„Tumormarker“ – Missverständlichkeit des Begriffes

In der Labormedizin ist der Begriff „Tumormarker“ sowohl für Patientinnen und Patienten, aber gleichermaßen auch für viele Fachleute (sprich: Ärztinnen und Ärzte) ein missverständlicher und problematischer Begriff.

Der Grund für die Missverständlichkeit des Begriffs ist die Tatsache, dass praktisch alle Tumormarker auch bei einigen gutartigen Erkrankungen erhöht sein können:

  • bei Entzündungen (z.B. Lungenentzündung),
  • bei Infektionen (z.B. Harnwegsinfekt),
  • nach Verletzungen, Operationen, Untersuchungen etc. (z.B. nach einer Prostatauntersuchung).

Stufendiagnostik bei der Tumorabklärung

Bei der Krebsvorsorge bzw. der Krebsdiagnostik ist immer ein genauer Stufenplan einzuhalten.

Stufe 1: Indikationsstellung für die Krebsdiagnostik

Stufe 2: Morphologische Tumordiagnostik

  • Mikroskopischer Nachweis von Krebszellen (Zytologie),
  • mikroskopischer Nachweis von Krebsgewebe (Histologie).


Stufe 3: Bestimmung von Tumormarkern (Zell-Tumormarker, Gewebs-Tumormarker, Blut-Tumormarker)

  • Nachweis von Tumormarkern auf Zellen und Gewebe mittels spezieller Färbetechniken:
    • Immunzytochemie: Bei einzelnen Tumorzellen (in Abstrichen, Punktaten etc.) lassen sich Tumormarker auf der Zelloberfläche oder im Zellkern durch Anfärbung nachweisen.
    • Immunhistochemie: Nachweis von Tumormarkern auf oder innerhalb von Tumorzellen im Gewebsverband.
  • Nachweis von Tumormarkern im Blut („Blut-Tumormarker“) ist erst nach Absolvierung der Stufe zwei sinnvoll. Diese „Labor-Tumormarker“ helfen bei der:
    • Diagnosesicherung (Absicherung des Tumortyps),
    • Verlaufskontrolle (schreitet die Erkrankung fort, bleibt sie gleich oder bessert sie sich?),
    • Erkennung eines Rezidivs (z.B. Wiederauftreten des Tumors nach primär erfolgreicher Behandlung).

Bei diesem Stufenplan zur Vorsorge bzw. Abklärung eines Krebsverdachtes sind die einzelnen Stufen eins bis drei immer genau wie bei einer Stiege zu nehmen – nämlich eine nach der anderen.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 14. November 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr. Gerhard Weigl

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