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Laborbefund: Was sind „Tumormarker“?

Tumormarker sind mess- bzw. diagnostizierbare Veränderungen von Zellen, Geweben und/oder Körperflüssigkeiten, die in einen Zusammenhang mit Tumorerkrankungen gebracht werden können. Sie können im Rahmen einer Laboruntersuchung zum Beispiel auch im Blut, Urin und in anderen Körperflüssigkeiten oder aber in Zellen und Geweben festgestellt werden.

Darüber hinaus gelten auch genetische Veränderungen bestimmter Zellen oder Gewebe als „Tumormarker“, sofern diese eine entsprechend diagnostische Relevanz besitzen.

Welche Tumormarker gibt es?

  • Humorale Tumormarker werden im Blut und in anderen Körperflüssigkeiten gemessen.
  • Zelluläre Tumormarker sind auf Zelloberflächen nachweisbar, z.B. Hormonrezeptoren beim Mammakarzinom.

Tumormarker werden zur Verlaufs- und Prognosebeurteilung bei einer bereits nachgewiesenen Krebserkrankung und zur weiteren diagnostischen Spezifizierung eingesetzt.

Welche Erkrankungen können erhöhte Tumormarker verursachen?

Tumormarker können bei Krebserkrankungen – auch Tumorerkrankungen genannt – erhöht sein. Tumormarker können aber auch bei einigen gutartigen Erkrankungen erhöht sein, z.B.:

  • bei Entzündungen, z.B. Lungenentzündung,
  • bei Infektionen, z.B. Harnwegsinfekt),
  • nach Verletzungen, Operationen, Untersuchungen etc., beispielsweise nach einer Prostatauntersuchung.

Die Ärztin oder der Arzt klärt die Patientin oder den Patienten über mögliche Gründe für erhöhte Tumormarker-Werte ab.

Stufendiagnostik bei der Tumorabklärung

Bei der Krebsvorsorge bzw. der Krebsdiagnostik orientiert sich die Ärztin oder der Arzt an einem Stufenplan.

Stufe 1: Indikationsstellung für die Krebsdiagnostik

  • Vorsorgeuntersuchung: z.B. PAP-Test für Gebärmutterhalskrebs oder Darmspiegelung für Dickdarmkrebs.
  • Weitere Abklärung eines auffälligen Vorbefundes: z.B. Verschattung im Lungenröntgen oder suspekte Lymphknotenschwellung etc.

Stufe 2: Morphologische Tumordiagnostik

  • Mikroskopischer Nachweis von Krebszellen (Zytopathologie),
  • mikroskopischer Nachweis von Krebsgewebe (Histopathologie).

Stufe 3: Bestimmung von Tumormarkern (Zell-Tumormarker, Gewebs-Tumormarker, Blut-Tumormarker)

  • Nachweis von Tumormarkern auf Zellen und Gewebe mittels spezieller Färbetechniken:
    • Immunzytochemie: Bei einzelnen Tumorzellen (in Abstrichen, Punktaten etc.) lassen sich Tumormarker auf der Zelloberfläche oder im Zellkern durch Anfärbung nachweisen.
    • Immunhistochemie: Nachweis von Tumormarkern auf oder innerhalb von Tumorzellen im Gewebsverband.
  • Nachweis von Tumormarkern im Blut (serologische Tumormarker) ist in den meisten Fällen erst nach Absolvierung der Stufe zwei sinnvoll. Diese „Labor-Tumormarker“ helfen bei der:
    • Diagnosesicherung (Absicherung des Tumortyps),
    • Verlaufskontrolle (schreitet die Erkrankung fort, bleibt sie gleich oder bessert sie sich?),
    • Erkennung eines Rezidivs (z.B. Wiederauftreten des Tumors nach primär erfolgreicher Behandlung).

Weitere Informationen finden Sie unter: Krebs: Diagnose & Stadieneinteilung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 30. März 2023

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr. Gerhard Weigl, Facharzt für Medizinische und Chemische Labordiagnostik, Zusatzfach: Zytodiagnostik

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