
Laborbefund: Was sind „Tumormarker“?
Unter dem Begriff „Tumormarker“ werden im Blut sowie in anderen Körperflüssigkeiten zirkulierende (humorale Tumormarker) bzw. auf Zelloberflächen lokalisierte (zelluläre Tumormarker wie z.B. Hormonrezeptoren beim Mammakarzinom) Makromoleküle subsumiert, die mit bösartigen Tumorerkrankungen in einem diagnostischen Zusammenhang stehen können. Darüber hinaus gelten auch genetische Veränderungen bestimmter Zellen oder Gewebe als „Tumormarker“, sofern diese eine entsprechend diagnostische Relevanz besitzen.
In der Regel sollten „Tumormarker“ aber nicht als Suchtests nach einer bösartigen Erkrankung bei gesunden Personen eingesetzt werden (Ausnahme: PSA-Screening im Rahmen der Prostatavorsorgeuntersuchung). Vielmehr werden „Tumormarker“ zur Verlaufs- und Prognosebeurteilung bei einer bereits nachgewiesenen Malignomerkrankung bzw. zur weiteren diagnostischen Spezifizierung eingesetzt.
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zuletzt aktualisiert 14.11.2018
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