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Zungenkrebs

Zungenkrebs (Zungenkarzinom) ist eine seltene, bösartige Geschwulst aus der Gruppe der Kopf-Hals-Tumore. Betroffen ist vor allem das hintere Drittel der Zunge, seltener die vorderen Zungenbereiche und die Zungenunterfläche. In frühen Krankheitsstadien bestehen relativ gute Heilungschancen.

Zungenkarzinome sind meistens Plattenepithelkarzinome und treten in unterschiedlichen Formen auf,z.B. flach oder blumenkohlartig. Mit fortschreitendem Wachstum befallen sie auch benachbarte Strukturen, z.B. die Lymphknoten des Halses, den Unterkiefer oder auch den Kehlkopf.

Welche Ursachen gibt es?

Die Entstehungsursachen sind noch nicht genau geklärt. Als Risikofaktoren gelten u.a.:

  • Rauchen,
  • hoher Alkoholkonsum (insbesondere hochprozentige Spirituosen),
  • Virusinfektionen (v.a. HPV),
  • chronische Entzündung der Mund- und Zungenschleimhäute,
  • mangelhafte Mundhygiene.

Das Risiko für Zungenkrebs kann durch Nichtrauchen und geringen Alkoholkonsum reduziert werden. Günstig sind auch eine gute Mundhygiene sowie z.B. die Korrektur schlecht sitzender Zahnprothesen, um Entzündungen zu vermeiden.

Welche Symptome können bei Zungenkrebs auftreten?

Anfangs verursacht Zungenkrebs kaum Beschwerden. Im weiteren Verlauf können u.a. folgende Symptome auftreten:

  • Fremdkörpergefühl im Mund oder Rachen,
  • Brennen der Zunge oder des Mundes,
  • Halsschmerzen, die bis ins Ohr ausstrahlen,
  • Schluckbeschwerden,
  • verstärkter Speichelfluss,
  • Mundgeruch,
  • Sprechprobleme,
  • blutende Stellen an der Zungenunterseite,
  • vergrößerte Lymphknoten am Hals und Unterkiefer.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Zunächst erfolgen ein Anamnesegespräch sowie eine gründliche Untersuchung des Mund-Rachen-Raums, entweder mit freiem Auge oder mithilfe eines Spiegels. Bei Verdacht auf Zungenkrebs entnimmt die Ärztin/der Arzt aus den veränderten Hautbereichen eine Gewebeprobe (Biopsie). Durch eine Endoskopie werden zusätzliche Veränderungen in den tieferen Abschnitten der oberen Atemwege ausgeschlossen. Mithilfe bildgebender Verfahren wie z.B. Ultraschall, Computertomographie oder Magnetresonanztomographie kann überprüft werden, inwiefern sich der Tumor bereits ausgebreitet hat.

Wie erfolgt die Behandlung von Zungenkrebs?

Die Behandlung richtet sich nach Größe und Ausdehnung des Zungenkarzinoms sowie dessen Ausbreitung (Metastasenbildung). Dabei sollen die Funktionalität der Zunge und anderer betroffener Strukturen so gut als möglich erhalten werden. Folgende Optionen stehen zur Verfügung:

  • Operation: Ziel ist es, Tumore möglichst vollständig chirurgisch zu entfernen. Dies ist z.B. durch den Einsatz eines Lasers möglich. Besteht die Möglichkeit auf Absiedlungen (Metastasen) in den Halslymphknoten, werden diese im Rahmen der Operation meist mitentfernt (Neck Dissection).
  • Strahlentherapie oder kombinierte Strahlen- und Chemotherapie: Diese kommt meist nur bei sehr weit fortgeschrittenem oder chirurgisch nicht vollständig entfernbarem Tumor zum Einsatz. In Abhängigkeit von der Ausdehnung des Tumors bzw. dem Befall der Lymphknoten kann auch eine Kombination aus Operation und Strahlentherapie sinnvoll sein.
  • Zielgerichtete Therapie: Moderne Medikamente (z.B. monoklonale Antikörper wie Cetuximab) setzen gezielt an bestimmten Zellstrukturen des Tumorgewebes an, um dieses zu zerstören oder zumindest das Wachstum zu bremsen.
  • Plastische Rekonstruktion: In fortgeschrittenen Fällen mit Schluckstörungen oder Sprechproblemen können geschädigte oder entfernte Strukturen chirurgisch ersetzt werden. Dadurch können – häufig mit logopädischer Unterstützung – Funktionen wie Sprechen, Kauen oder Schlucken weitgehend wiederhergestellt werden.
  • Psychologische Unterstützung: kann Betroffene im Umgang mit der Krankheit und den damit einhergehenden Problemen, Beschwerden und Beeinträchtigungen unterstützen.

Rehabilitation & Nachsorge

Nach abgeschlossener Behandlung kann sich direkt oder zeitnah eine Rehabilitation anschließen. Dafür gibt es spezielle Nachsorgekliniken, die sowohl mit den körperlichen als auch mit den psychischen Problemen von Krebskranken vertraut sind. Nähere Informationen finden Sie unter Reha & Kur.

Nach der Behandlung sind auch regelmäßige Kontrolluntersuchungen notwendig, um Rezidive frühzeitig erkennen und behandeln zu können.

Wohin kann ich mich wenden?

Bei Beschwerden im Mund bzw. im Zungenbereich können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • Fachärztin/Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde,
  • Fachärztin/Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Bei bestimmten Leistungen (z.B. Medikamente, stationäre Aufenthalte) sind Kostenbeteiligungen der Patientinnen/Patienten vorgesehen. Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt bzw. das Ambulatorium direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB).

Nur bei Inanspruchnahme einer Wahlärztin/eines Wahlarztes (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) oder eines Privatambulatoriums werden die Kosten nicht direkt verrechnet. Nähere Informationen finden Sie unter Kosten und Selbstbehalte.

Wenn ein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist

Für die Behandlung kann mitunter ein Krankenhausaufenthalt erforderlich sein. Dabei wird über die Krankenhauskosten abgerechnet. Von der Patientin/dem Patienten ist pro Tag ein Kostenbeitrag zu bezahlen. Die weitere medikamentöse Behandlung zu Hause erfolgt per Rezept durch die Allgemeinmedizinerin/den Allgemeinmediziner bzw. durch die Fachärztin/den Facharzt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Was kostet der Spitalsaufenthalt?

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 15. September 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr. Thomas J. Schmal, Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Zusatzfach Phoniatrie, Spezialisierung in Schlafmedizin

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