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Pilzerkrankungen des behaarten Kopfes

Als Kopfpilz (Tinea capitis) bezeichnet man Pilzerkrankungen des behaarten Kopfes, der Augenbrauen und Wimpern, überwiegend durch Erreger der Gattungen Microsporum canis (in Österreich ca. 85 Prozent der Fälle) und Trichophyton tonsurans (im angloamerikansichen Raum vorherrschend). Betroffen sind v.a. Klein- und Schulkinder. Eine saisonale Häufung in Großstädten in den Herbstmonaten ist auf Urlaube auf dem Bauernhof oder in südeuropäischen Ländern nach intensivem Tierkontakt zurückzuführen.

Wie wird Kopfpilz übertragen?

Eine Infektion mit dem hochansteckenden Microsporum canis wird durch den Kontakt mit infizierten, oft durchaus gesund wirkenden Tieren (meist jungen Katzen, seltener Hunde) erworben. Die Übertragung von Microsporum canis von Mensch zu Mensch ist ebenfalls möglich, jedoch wesentlich seltener als bei Trichophyton tonsurans, wo eine Infektion oft auch durch Gebrauchsgegenstände wie Haarbürsten, Autositze, Plüschtiere etc. im Familienverband erfolgt.

Wie Sie Kopfpilz vorbeugen können?

Um eine Ansteckung anderer Personen oder bei der betroffenen Person eine Wiederansteckung bzw. Verbreitung der Pilze zu vermeiden, wird eine Reihe von Verhaltensmaßnahmen empfohlen, v.a.:

  • Vermeiden Sie das gemeinsame Benutzen von Kämmen, Haarbürsten, Rasierapparaten, Handtüchern, Waschlappen, Bettwäsche, Schals, Kopfbedeckungen, Plüschtieren und Spielgeräten.
  • Desinfizieren Sie nach erfolgreicher Therapieeinleitung diese Utensilien. Sofern sie kochbar sind, z.B. Kamm und Haarbürste, ist eine Einwirkungszeit von fünf Minuten in kochendem Wasser ausreichend. Scherköpfe und Klingen von Rasierapparaten können in ein Instrumentendesinfektionsmittel eingelegt werden. Wäsche und Textilien können chemothermisch behandelt werden (z.B. mit Liquisan A/Liquisan B/Sterisan, 40° Celsius, Einwirkungszeit:15 Minuten). Sofern die Materialien hitzebeständig sind, ist die Behandlung im 90°-Celsius-Waschprogramm mit einem Bleichwaschmittel ausreichend.
  • Trennen Sie die Ablageflächen für Utensilien zur Haar-, Haut- und Nagelpflege der/des Erkrankten von denen der übrigen Familienmitglieder, um eine Pilzübertragung zu verhindern. Parallel zur Desinfektion der Utensilien sind die hierfür benutzten Ablageflächen einer Wischdesinfektion zu unterziehen.
  • Eine Befreiung vom Kindergarten/Schulunterricht wird für ein bis zwei Wochen nach Einleitung der Therapie empfohlen. Danach ist sie in der Regel nicht notwendig. Nur bei nässenden Herden sollten die Kinder bis zum Abtrocknen der Läsionen zu Hause bleiben.
  • Eine Sportbefreiung sollte so lange gelten, bis die/der Betroffene nicht mehr ansteckend ist. Friseurbesuche sind bis zur Pilzfreiheit untersagt.
  • Familienmitgliedern wird eine ärztliche Untersuchung empfohlen.
  • Haustiere (v.a. Katzen, Hunde, Meerschweinchen, Hamster, Kaninchen) sollten tierärztlich untersucht werden. Bei Vorliegen einer Pilzinfektion sollte eine konsequente Therapie auch des mitunter symptomfreien Tieres erfolgen. Weiters sind Pflegeutensilien, Kissen, Körbe, Decken usw. zu desinfizieren bzw. gegebenenfalls zu entsorgen.

Welche Symptome können auftreten?

Die Hautveränderungen können sehr vielgestaltig sein, v.a.:

  • Schuppenbildung,
  • kreisrunde, scheibenförmige, scharf abgegrenzte Herde,
  • haarlose Areale, die sich vergrößern und an eine Tonsur erinnern,
  • übelriechende eitrige Entzündungen .

Die Haarschäfte brechen je nach Pilzart kurz oder unter der Hautoberfläche ab, dadurch entsteht das Bild einer "schlecht" oder "gut gemähten" Wiese.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Kopfpilz wird anhand der typischen Hautveränderungen und Symptome diagnostiziert. Immer sollte eine Probe der befallenen Haut genommen und im Labor untersucht werden, um den Pilz zu identifizieren. Dies ist besonders wichtig, da von einem Pilz im behaarten Kopfbereich meist Kinder betroffen sind. Erst nach einer exakten Diagnosestellung kann die systemische Tablettentherapie gezielt begonnen werden, die bei einer Pilzinfektion des behaarten Kopfes unbedingt erforderlich ist. Hier ist die Durchführung einer Pilzidentifizierung ganz besonders wichtig, da M. canis und T. tonsurans mit unterschiedlichen Mitteln behandelt werden.

In manchen Fällen wird eine sogenannte Woodlicht-Lampe, die UV-Licht einer bestimmten Wellenlänge aussendet, zur Diagnose eingesetzt. In Einzelfällen sind auch eine Gewebeentnahme (Biopsie) mit nachfolgender histologischer Untersuchung oder weiterführende Diagnoseverfahren nützlich.

Wie erfolgt die Behandlung von Kopfpilz?

Therapie der Wahl ist eine ausreichend lange, meist mehrere Wochen dauernde, auf den Erreger abgestimmte Behandlung mit Tabletten (z.B. mit den Wirkstoffen Griseofulvin, Terbinafin, Itraconazol oder Fluconazol) und eine zusätzliche lokale Behandlung. Ziel ist in jedem Fall die klinisch und mikrobiologisch gesicherte Heilung. Ein Kürzen bzw. die Rasur der Haare kann die Behandlungsdauer mit einem systemisch wirkenden Pilzmittel (Antimykotikum) erheblich verkürzen. In der Regel erfolgt die Behandlung ambulant, ein Krankenhausaufenthalt ist nur in sehr seltenen Fällen erforderlich.

Wohin kann ich mich wenden?

Bei Verdacht auf eine Pilzerkrankung sollte möglichst bald eine Hautärztin/ein Hautarzt aufgesucht werden. Eventuell ist auch eine Überweisung in ein Pilzambulatorium zur exakten Diagnosestellung notwendig. Je früher eine Pilzerkrankung diagnostiziert und behandelt wird, umso schneller und besser erfolgt die Heilung. Hingegen kann Zuwarten oder Selbstbehandlung zu einer Verschlimmerung der Pilzerkrankung führen. Ärztinnen und Ärzte in Ihrer Nähe finden Sie unter Arztsuche.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Alle notwendigen und zweckmäßigen Therapien werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt bzw. das Ambulatorium direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) oder ein Privatambulatorium in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter Kosten und Selbstbehalte.

Wenn ein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist

In sehr seltenen Fällen kann ein Krankenhausaufenthalt erforderlich sein. Dabei wird über die Krankenhauskosten abgerechnet. Vom Patienten ist pro Tag ein Kostenbeitrag zu bezahlen. Die weitere medikamentöse Behandlung zu Hause erfolgt per Rezept durch die Allgemeinmedizinerin/den Allgemeinmediziner bzw. durch die Fachärztin/den Facharzt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Was kostet der Spitalsaufenthalt?

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 13. März 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr. Claudia Heller-Vitouch, Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten

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