Widerspruch gegen Organspenden
Durch eine Organspende von klinisch Toten kann das Leben anderer Menschen gerettet werden. Die Voraussetzungen und der Ablauf von Organspenden sind gesetzlich geregelt. In Österreich darf einer potenziellen Spenderin/einem potenziellen Spender ein Organ, Organteil oder Gewebe nur dann entnommen werden, wenn die Person zu Lebzeiten keinen Widerspruch abgegeben hat.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 13.02.2018
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Letzte Expertenprüfung durch Dr. Gerald Bachinger, NÖ PatientInnen- und Pflegeanwalt
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