
Patientencharta & Rechtsgrundlagen
Grundlegende Patientenrechte sind in der Patientencharta ausführlich beschrieben. Die Patientencharta ist eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, die zwischen Bund und Ländern abgeschlossen wurde. Darin verpflichten sich die Vertragspartner, die Patientenrechte in Gesetzgebung und Vollziehung sicherzustellen. Die Patientenrechte selbst sind in zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen verankert. Diese stellen die eigentlichen Rechtsgrundlagen dar. Die vier wichtigsten Eckpfeiler der Patientencharta sind: Patientenwürde, Selbstbestimmung, Information und Unterstützung der Patientinnen/Patienten.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 13.02.2018
Freigegeben durch Redaktion Gesundheitsportal
Letzte Expertenprüfung durch Dr. Gerald Bachinger, NÖ PatientInnen- und Pflegeanwalt
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