Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegpersonen
Inhaltsverzeichnis
Berufsbezeichnung und gesetzliche Regelungen
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson (DGKP) bzw. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:in.
Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ist ein gesetzlich geregelter Pflegeberuf gemäß dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG). Dieses regelt u.a. die Berufsbezeichnung, die Aufgaben und Kompetenzen, die Ausbildung, gesetzlich vorgesehene Spezialsierungen sowie die Verpflichtung zur Registrierung und Fortbildung. Für Personen, die einen Abschluss im Ausland (EU/EWR Schweiz oder Drittsatt) erworben haben, ist eine Anerkennung bzw. Nostrifikation und eine Eintragung ins Gesundheitsberuferegister zur Berufsausübung notwendig.
Aufgaben und Einsatzorte
Dieses reicht von der direkten pflegerischen Versorgung über die Planung, Durchführung und Abstimmung von Pflegemaßnahmen bis hin zu medizinisch-diagnostischen und therapeutischen Tätigkeiten im gesetzlich vorgesehenen Rahmen.
Generell gehören zu den pflegerischen Kernaufgaben unter anderem die Unterstützung oder Anleitung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden sowie bei eingeschränkter Mobilität, die Beobachtung des allgemeinen Gesundheitszustands (z.B. Haut, Atmung, Orientierung) sowie vorbeugende Maßnahmen wie Lagerungen oder die Vermeidung von Stürzen oder Hautschäden.
Weitere Tätigkeiten umfassen das Vorbereiten und Verabreichen ärztlich verordneter Medikamente, das Durchführen von Injektionen, das Anhängen und Überwachen von Infusionen sowie die fachgerechte Versorgung und Kontrolle von Wunden einschließlich der Beobachtung möglicher Nebenwirkungen. Ebenso gehören das Messen von Blutdruck, Puls, Temperatur, Sauerstoffsättigung oder Blutzuckerwerten, das Beobachten der Atmung, des Hautbildes oder des Bewusstseinszustands sowie das Dokumentieren dieser Werte zum Aufgabenbereich.
DGKP bereiten auf Untersuchungen oder Operationen vor, schließen Personen an medizinische Geräte an (z.B. Monitore) und überwachen diese. Auch der sichere Umgang mit medizinischen Geräten wie Infusionspumpen oder Absauggeräten fällt in ihren Verantwortungsbereich. Sie erkennen, wenn sich der Gesundheitszustand von Personen verändert, Schmerzen, Schwindel, Atemnot oder Verwirrtheit auftreten, und leiten diese Beobachtungen entsprechend weiter. Die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheits- und Sozialberufen ist daher ein zentraler Bestandteil der Tätigkeit, ebenso organisatorische Aufgaben wie die Koordination von Verlegungen oder Entlassungen.
Zusätzlich liegt ein starker Fokus auf gesundheitsfördernden und präventiven Tätigkeiten, etwa in der Beratung, Begleitung und Unterstützung von Einzelpersonen oder Bevölkerungsgruppen. In einzelnen Regionen sind DGKP auch in neuen Versorgungsformen wie Community (Health) Nursing oder School Nursing tätig.
Einsatzorte
DGKP arbeiten in unterschiedlichen Versorgungsbereichen des Gesundheits- und Sozialwesens. Die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Einsatzbereich, einer Höherqualifikation und der organisatorischen Funktion. Zu den Einsatzorten zählen unter anderem:
- öffentliche und private Krankenanstalten
- Kurzzeit- und Langzeitpflegeeinrichtungen
- mobile Pflege- und Betruungsdienste
- Rehabilitations- und Kureinrichtungen
- Ambulatorien Gesundheitszentren
- Primärversorgungseinheiten
Darüber hinaus sind DGKP auch in leitenden Funktionen, dem Pflegemanagement oder der Forschung und Lehre tätig. Zudem haben sie die Möglichkeit, Zusatzqualifikationen zu erwerben und sich fachlich zu spezialisieren. Die Berufsausübung erfolgt überwiegend im Rahmen von Dienstverhältnissen, eine freiberufliche Tätigkeit ist im gesetzlich vorgesehenen Rahmen (gemäß GuKG) möglich.
Ausbildung
Seit 2024 erfolgt die Ausbildung für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ausschließlich im Rahmen eines Bachelorstudiums (Bachelor of Science in Health Studies (BSc)). an Fachhochschulen. Das Studium wird an verschiedenen Fachhochschulstandorten in Österreich angeboten und dauert in der Regel drei Jahre (sechs Semester). Das Studium verbindet wissenschaftlich fundierte theoretische Inhalte mit einer umfangreichen praktischen Ausbildung. Die praktischen Ausbildungsanteile finden in unterschiedlichen Versorgungsbereichen statt, etwa im Krankenhaus, in der Langzeitpflege, in der mobilen Pflege oder in rehabilitativen Einrichtungen.
Gut zu wissen: Die früheren Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege befinden sich für die DGKP-Ausbildung in einer Auslaufphase; neue Ausbildungen starten ausschließlich an Fachhochschulen.
Nach Abschluss der Grundausbildung besteht die Möglichkeit der Höherqualifizierung. Dazu zählen einerseits Höherqualifizierungen für Lehr- und Führungsaufgaben gemäß § 65a GuKG, z.B. für Tätigkeiten als Pflegedienstleitung, Bereichs- oder Abteilungsleitung Pflege oder für Aufgaben in der Pflegeausbildung. Diese erfolgen in der Regel im Rahmen hochschulischer Ausbildungen wie Masterstudiengänge. Andererseits gibt es Höherqualifizierungen für setting- und zielgruppenspezifische Tätigkeiten, sogenannte Spezialisierungen.
Spezialisierungen
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen können zusätzlich gesetzlich geregelte (GuKG) Spezialisierungen erwerben. Diese beziehen sich auf klar definierte setting- oder zielgruppenspezifische Tätigkeitsfelder und dienen der Vertiefung und Erweiterung der beruflichen Kompetenzen. Die dafür erforderlichen Qualifikationen werden durch gesetzlich geregelte Sonderausbildungen/Spezialisierungsausbildungen erworben. Diese umfassen festgelegte theoretische und praktische Ausbildungsanteile und schließen in der Regel mit einer abschließenden Prüfung und einem eigenen Abschluss ab. Hierzu zählen u.a.:
- Intensivpflege (einschließlich Eliminationsverfahren und Nierenersatztherapie)
- Anästhesiepflege
- Pflege im Operationsbereich
- Kinder- und Jugendlichenpflege
- Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege
- Kinderintensivpflege
- Krankenhaushygiene
Wenn eine DGKP in einem spezialisierten Feld tätig ist, ist die entsprechende Spezialisierung verpflichtend. In der Praxis legen Organisationen und Träger häufig fest, innerhalb welchen Zeitraums die erforderliche Spezialisierungsausbildung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zu absolvieren ist.
Hinweis
Die früher eigenständigen Ausbildungen in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der Kinder- und Jugendlichenpflege sind heute keine eigenständigen Grundausbildungen mehr. Personen, die diese Ausbildungen nach der jeweils geltenden Rechtslage absolviert haben, sind weiterhin voll berufsberechtigt. Ihre Qualifikationen gelten als gleichwertig; eine neuerliche Absolvierung einer Spezialisierung ist nicht erforderlich.
Wissenswertes
Pflegepersonen werden in Österreich als Arbeitnehmer:innen arbeits- und sozialrechtliche durch die Arbeiterkammer vertreten. Darüber hinaus bestehen freiwillige Berufsverbände sowie weitere Organisationen.
Weiterführende Informationen zu Personalsituation, Tätigkeitsbereichen und Versorgungsstrukturen der Pflegeberufe in Österreich stellt das österreichische Pflegereporting zur Verfügung.
Die Verrechnung von freiberuflichen DGKP erfolgt derzeit überwiegend als Privatleistung; flächendeckende Verträge mit der Sozialversicherung bestehen aktuell nicht
Hilfreiche Links
Letzte Aktualisierung: 3. März 2026
Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Gesundheitsberufe und Langzeitpflege