Sanitäter:in
Inhaltsverzeichnis
Berufsbezeichnung und rechtliche Grundlage
Sanitäter:innen sind in Österreich ein gesetzlich geregelter Gesundheitsberuf. Die Grundlage bildet das Sanitätergesetz, das Aufgaben, Qualifikationen und Berufspflichten (z.B. Dokumentation, Fortbildung und Rezertifizierung) festlegt. Es unterscheidet zwei Qualifikationsstufen und gesetzlich geschützte Berufsbezeichnungen: Rettungssanitäter:in (RS) und Notfallsanitäter:in (NFS).
Tätigkeiten dürfen nur im Rahmen der jeweiligen Ausbildung und einer aufrechten Berufs- bzw. Tätigkeitsberechtigung ausgeübt werden.
Arbeits- und Aufgabenbereich
Der Sanitätsdienst umfasst die eigenverantwortliche Durchführung qualifizierter Erster Hilfe, Maßnahmen der Sanitätshilfe und Rettungstechnik sowie definierte diagnostische und therapeutische Tätigkeiten im Rahmen der jeweiligen Ausbildung.
Sanitäter:innen arbeiten dort, wo Menschen rasch medizinische Hilfe benötigen oder sicher transportiert werden müssen. Die Tätigkeit kann ehrenamtlich, berufsmäßig oder auch im Rahmen bestimmter Dienstverhältnisse erfolgen, auch im Rahmen des Zivildienstes oder im Sanitätsdienst des Bundesheeres. Typische Einsatzbereiche sind:
- Rettungs- und Notfallorganisationen (z.B. Rotes Kreuz, Samariterbund, Johanniter, Malteser)
- Krankentransportdiensten
- Notarztsystemen
- Sanitätsdienste bei Veranstaltungen und Großereignissen
- Katastrophen- und Zivilschutz
- Zivildienstleistende
- Bundesheer (Sanitätsdienst)
Rettungssanitäter:innen
Der Tätigkeitsbereich umfasst insbesondere
- eigenverantwortliche Betreuung und Versorgung kranker, verletzter oder hilfsbedürftiger Personen
- Betreuung vor und während des Transports
- Übernahme und Übergabe im Rahmen von Transporten
- lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Sauerstoffgabe
- Unterstützung bei Akutsituationen
- Durchführung von Krankentransporten und Sondertransporten
Zudem sind bestimmte diagnostische Tätigkeiten erlaubt. Dazu zählen Abstriche aus Nase und Rachen sowie Infektions-Schnelltests oder Blutzuckermessungen, die mithilfe kleiner Blutproben aus der Fingerkuppe durchgeführt werden.
Notfallsanitäter:innen
Notfallsanitäter:innen dürfen alle Tätigkeiten der Rettungssanitäter:innen ausüben und zusätzlich:
- Ärzt:innen bei notfall- und katastrophenmedizinischen Maßnahmen unterstützen
- Notfälle sanitätsdienstlich betreuen und transportieren
- bestimmte Arzneimittel verabreichen, sofern diese ärztlich freigegeben sind
- medizinische Geräte, Materialien und Arzneimittel eigenverantwortlich betreuen
- bei Ausbildung, Qualitätssicherung und Forschung mitwirken
Als Notfälle gelten Personen, bei denen aufgrund akuter Verletzung, Erkrankung, Vergiftung oder eines Traumas eine lebensbedrohliche Störung einer vitalen Funktion eingetreten ist, droht oder nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
Außerdem können Sanitäter:innen auch bei Rettungs-, Bergungs- und Katastrophenhilfsdienste wie der Bergrettung oder Wasserrettung tätig sein. Dafür sind zusätzliche Schulungen erforderlich, die von den jeweiligen Einsatzorganisationen angeboten werden.
Ausbildung
Die Ausbildung zur bzw. zum Sanitäter:in wird in Österreich von anerkannten Ausbildungszentren angeboten, darunter große Rettungsorganisationen wie u.a. das Österreichische Rote Kreuz, der Arbeiter-Samariter-Bund, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser Hospitaldienst sowie weitere regionale oder private Rettungs- und Krankentransportdienste wie u.a. das Österreichische Grüne Kreuz. Zuständigkeiten und Organisation sind länderabhängig, weshalb Ausbildungsangebote je nach Bundesland variieren können. Die Kurse finden an verschiedenen Standorten im ganzen Land statt. Zudem kann die Ausbildung auch im Rahmen des Zivildienstes bei anerkannten Rettungsorganisationen oder im Sanitätsdienst des Bundesheeres absolviert werden.
Rettungssanitäter:in
Die Ausbildung zur Rettungssanitäterin bzw. zum Rettungssanitäter ist die Grundausbildung im Sanitäterberuf und umfasst 100 Stunden theoretische Ausbildung sowie eine praktische Ausbildung von 160 Stunden im Rettungs- und Krankentransportsystem. Der Abschluss erfolgt durch eine kommissionelle Prüfung. Die Ausbildung kann auch im Rahmen des Zivildienstes bei anerkannten Rettungsorganisationen absolviert werden und führt zu einer vollwertigen, gesetzlich anerkannten Qualifikation.
Notfallsanitäter:in
Voraussetzungen für die Ausbildung sind eine bestehende Berufs- bzw. Tätigkeitsberechtigung als Rettungssanitäter:in, eine bestimmte Anzahl an dokumentierten Einsatzstunden sowie ein erfolgreicher Eingangstest. Die Ausbildung beinhaltet vertiefende theoretische Inhalte, ein Krankenhauspraktikum und umfangreiche praktische Einsätze, häufig im in Notarztsystem. Abschluss ist auch eine kommissionelle Prüfung.
Weiterbildung und Fortbildungsverpflichtung
Die Berufs- und Tätigkeitsberechtigung ist jeweils auf zwei Jahre befristet. Für die Verlängerung braucht es Fortbildung und Rezertifizierung. Fortbildung: mindestens 16 Stunden innerhalb von zwei Jahren. Rezertifizierung: Überprüfung der Kenntnisse und Fertigkeiten in Herz-Lungen-Wiederbelebung inklusive Defibrillation durch eine qualifizierte Ärztin bzw. einen qualifizierten Arzt
Beides wird im Fortbildungspass dokumentiert. Eine vollständige Neuausbildung ist nicht erforderlich. Bei Fristversäumnissen kann die Berechtigung ruhen oder bei größerem Rückstand erlöschen.
Notfallsanitäter:innen können zusätzliche gesetzlich definierte Notfallkompetenzen erwerben. Zu diesen zählen die Arzneimittellehre, Venenzugang und Infusionen oder erweiterte Atemwegssicherung (Beatmung und Intubation). Auch diese Zusatzberechtigungen sind befristet und rezertifizierungspflichtig.
Wie komme ich zu einem Rettungs- oder Krankentransport?
In akuten medizinischen Notfällen ist österreichweit der Notruf 144 zu wählen. Die zuständige Leitstelle beurteilt die Situation und entsendet den nächstgeeigneten Rettungsdienst. Die Auswahl des Einsatzmittels erfolgt unabhängig von der Trägerorganisation und kann durch öffentliche, gemeinnützige oder private Rettungsdienste erfolgen.
Für geplante Krankentransporte (z.B. zu Arztterminen, Therapien oder zwischen Betreuungseinrichtungen) können anerkannte gemeinnützige oder private Rettungs- und Krankentransportdienste direkt beauftragt werden. Die Organisation des Transports erfolgt durch die betroffene Person selbst, durch Angehörige, Pflege- oder Betreuungseinrichtungen oder auf ärztliche Veranlassung.
Ob die Kosten übernommen werden, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit sowie den Bestimmungen des jeweiligen Sozialversicherungsträgers. Rettungs- und Krankentransporte werden in der Regel übernommen, wenn ein medizinischer Notfall, eine zeitkritische Situation oder eine ärztlich bestätigte Transportnotwendigkeit (z.B. Gehunfähigkeit) vorliegt. Bei planbaren Krankentransporten können, abhängig vom Versicherungsträger, Kostenanteile anfallen. Nähere Auskünfte erteilen die zuständige Krankenkasse, behandelnde Ärztinnen und Ärzte oder die jeweilige Leitstelle.
Rettungs- und Krankentransportleistungen werden in Österreich unter anderem von gemeinnützigen Organisationen wie dem Österreichischen Roten Kreuz, dem Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs, den Johannitern, dem Malteser Hospitaldienst sowie von regionalen und privaten Rettungs- und Krankentransportunternehmen erbracht.
Rettungs- und Krankentransportleistungen werden in Österreich unter anderem von gemeinnützigen Organisationen wie dem Österreichischen Roten Kreuz, dem Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs, den Johannitern, dem Malteser Hospitaldienst und dem Österreichischen Grünen Kreuz erbracht. Zusätzlich sind auch regionale sowie private Rettungs- und Krankentransportunternehmen in diesem Bereich tätig.
Informative Links
Letzte Aktualisierung: 3. März 2026
Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Gesundheitsberufe und Langzeitpflege