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Musiktherapeutin und Musiktherapeut

Die Musiktherapie ist eine eigenständige, wissenschaftlich-künstlerisch-kreative und ausdrucksfördernde Therapieform. Sie umfasst die bewusste und geplante Behandlung von Menschen, insbesondere mit emotional, somatisch, intellektuell oder sozial bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen, durch den Einsatz musikalischer Mittel in einer therapeutischen Beziehung.

Musiktherapeutinnen und -therapeuten arbeiten eigenverantwortlich oder mitverantwortlich, entweder freiberuflich oder in einem Arbeitsverhältnis. Voraussetzung für die mitverantwortliche Berufsausübung der Musiktherapie ist die Zuweisung durch:

  • eine Ärztin bzw. einen Arzt oder
  • eine Klinische Psychologin bzw. einen Klinischen Psychologen oder
  • eine Psychotherapeutin bzw. einen Psychotherapeuten oder
  • eine Zahnärztin bzw. einen Zahnarzt oder
  • eine eigenverantwortlich berufsberechtigte Musiktherapeutin bzw. einen eigenverantwortlich berufsberechtigten Musiktherapeuten

Offizielle Berufsbezeichnung

Musiktherapeutin und Musiktherapeut (unabhängig von der Form der Berufsausübung)

Tätigkeitsbereiche

Die Musiktherapie wird für unterschiedliche Zwecke eingesetzt:

  • Prävention einschließlich Gesundheitsförderung
  • Behandlung von akuten und chronischen Erkrankungen
  • Rehabilitation
  • Förderung von sozialen Kompetenzen einschließlich Supervision

Musiktherapie bietet Hilfe insbesondere für folgende Personen:

  • Menschen mit Psychosen und Persönlichkeitsentwicklungsstörungen
  • Menschen mit neurotischen bzw. psychosomatischen Störungen oder Erkrankungen, verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche
  • krebskranke Kinder und Jugendliche
  • alte Menschen, insbesondere mit neuropathologischen Hirnveränderungen
  • Menschen mit fortschreitendem, malignem Krankheitsverlauf, insbesondere Aidsund Krebspatientinnen bzw. Krebspatienten
  • Menschen mit Schädel-Hirn Trauma, insbesondere mit Organischem Psychosyndrom und/oder neurologischen Hirnveränderungen sowie Koma-Patientinnen bzw. Koma-Patienten
  • suchtkranke Menschen
  • behinderte Menschen aller Altersstufe

Ausbildung

Die Ausbildung für die mitverantwortliche Berufsausübung dauert sechs Semester und ist in folgenden Studiengängen möglich:

  • Bachelorstudium der Musiktherapie an einer österreichischen Universität oder
  • Fachhochschul-Bachelorstudiengang der Musiktherapie an einer österreichischen Fachhochschule

Die Ausbildung für die eigenverantwortliche Berufsausübung baut auf der Ausbildung zur mitverantwortlichen Berufsausbildung auf und dauert vier Semester. Sie ist an folgenden Studiengängen möglich:

  • Masterstudium der Musiktherapie an einer österreichischen Universität
  • Fachhochschul-Masterstudiengang der Musiktherapie an einer österreichischen Fachhochschule

Kostenübernahme einer Musiktherapie

Kosten einer Musiktherapie werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Weitere Informationen

Letzte Aktualisierung: 3. März 2026

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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