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Medizinische Massage

Die medizinische Massage dient Heilzwecken. Eine medizinische Masseurin oder ein medizinischer Masseur arbeitet nach ärztlicher Anordnung unter Anleitung und Aufsicht einer Ärztin bzw. eines Arztes oder einer bzw. eines Angehörigen des physiotherapeutischen Dienstes. Die Berufsbezeichnung lautet Medizinische Masseurin oder Medizinischer Masseur.

Offizielle Berufsbezeichnung

Medizinische Masseurin und Medizinischer Masseur

Tätigkeitsbereiche

  • Klassische Massage: Heilmassagen manueller und apparativer Art
  • Packungsanwendungen (insbesondere Kataplasmen, Wärmepackungen, Kältepackungen)
  • Thermotherapie: Anwendung von Wärme oder Kälte zu Heilzwecken, wie insbesondere durch Wärmeleitung, Wärmestrahlung, Energietransformation, Wärmeentzug
  • Ultraschalltherapie
  • Spezialmassagen: insbesondere Lymphdrainage, Reflexzonenmassagen, Akkupunkturmassage

Ausbildung

Die Ausbildung zur medizinischen Masseurin bzw. zum medizinischen Masseur erfolgt in zwei Modulen im Umfang von insgesamt 1.690 Stunden.

Kostenübernahme einer medizinischen Massage

Für die Übernahme von Kosten einer medizinischen Massage durch die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Verordnung (Zuweisung) durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt notwendig. Informationen zur Kostenübernahme erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung. Heilmassagen bekommt man z.B.. bei:

  • bei freiberuflich tätigen Medizinische Masseurin und Medizinischer Masseur
  • in Vertrags- und Wahlinstituten für physikalische Medizin
  • bei Gesundheitseinrichtungen Ihrer Krankenversicherung

Weitere Informationen

Letzte Aktualisierung: 3. März 2026

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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