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Heilmassage

Die Heilmassage dient wie die medizinische Massage Heilzwecken. Die Heilmasseurin bzw. der Heilmasseur kann nach ärztlicher Anordnung eigenverantwortlich tätig sein.

Offizielle Berufsbezeichnung

Heilmasseurin und Heilmasseur

Tätigkeitsbereiche

  • klassische Massage: Heilmassagen manueller und apparativer Art)
  • Packungsanwendungen: insbesondere Kataplasmen, Wärmepackungen, Kältepackungen
  • Thermotherapie: Anwendung von Wärme oder Kälte zu Heilzwecken, wie insbesondere durch Wärmeleitung, Wärmestrahlung, Energietransformation, Wärmeentzug
  • Ultraschalltherapie
  • Spezialmassagen (insbesondere Lymphdrainage, Reflexzonenmassagen, Akkupunkturmassage)

Ausbildung

Die Ausbildung zur Heilmasseurin bzw. zum Heilmasseur besteht aus einem Aufschulungsmodul für medizinische Masseurinnen und medizinische Masseure im Umfang von 800 Stunden.

Kostenübernahme einer Heilmassage

Für die Übernahme von Kosten einer Heilmassage durch die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Verordnung (Zuweisung) durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt notwendig. Informationen zur Kostenübernahme erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung. Heilmassagen bekommt man z.B. bei:

  • bei freiberuflich tätigen Heilmasseurinnen und Heilmasseuren
  • in Vertrags- und Wahlinstituten für physikalische Medizin
  • bei Gesundheitseinrichtungen Ihrer Krankenversicherung

Weitere Informationen

Letzte Aktualisierung: 3. März 2026

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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