Heilmassage
Inhaltsverzeichnis
Offizielle Berufsbezeichnung
Heilmasseurin und Heilmasseur
Tätigkeitsbereiche
- klassische Massage: Heilmassagen manueller und apparativer Art)
- Packungsanwendungen: insbesondere Kataplasmen, Wärmepackungen, Kältepackungen
- Thermotherapie: Anwendung von Wärme oder Kälte zu Heilzwecken, wie insbesondere durch Wärmeleitung, Wärmestrahlung, Energietransformation, Wärmeentzug
- Ultraschalltherapie
- Spezialmassagen (insbesondere Lymphdrainage, Reflexzonenmassagen, Akkupunkturmassage)
Ausbildung
Die Ausbildung zur Heilmasseurin bzw. zum Heilmasseur besteht aus einem Aufschulungsmodul für medizinische Masseurinnen und medizinische Masseure im Umfang von 800 Stunden.
Kostenübernahme einer Heilmassage
Für die Übernahme von Kosten einer Heilmassage durch die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Verordnung (Zuweisung) durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt notwendig. Informationen zur Kostenübernahme erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung. Heilmassagen bekommt man z.B. bei:
- bei freiberuflich tätigen Heilmasseurinnen und Heilmasseuren
- in Vertrags- und Wahlinstituten für physikalische Medizin
- bei Gesundheitseinrichtungen Ihrer Krankenversicherung
Weitere Informationen
- Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich des BMSGPK
- Informationen zu Gesundheitsberufen auf der Website des BMASGPK
- Bundesverband der Heilmasseure und medizinischen Masseure Österreichs
Letzte Aktualisierung: 3. März 2026
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal