Hebammen
Inhaltsverzeichnis
Berufsbezeichnung und gesetzliche Regelungen
Hebamme ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung nach dem Hebammengesetz (HebG) und gilt unabhängig vom Geschlecht. Zur Berufsausübung berechtigt sind nur Personen, die ein abgeschlossenes Bachelorstudium im Studiengang „Hebamme“ vorweisen können oder deren Ausbildung in Österreich anerkannt bzw. nostrifiziert wurde. Zusätzlich ist die Eintragung in das Hebammenregister des österreichischen Hebammengremiums verpflichtend.
Das Hebammengesetz legt unter anderem fest, in welchen Bereichen Hebammen eigenverantwortlich tätig sind und in welchen Situationen eine Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten vorgesehen ist.
Aufgaben und Arbeitsbereiche
Während der Schwangerschaft können Hebammen beratend tätig sein, etwa zu körperlichen Veränderungen, Ernährung, Bewegung, gesundheitsförderndem Verhalten, Stillvorbereitung oder allgemeinen Gesundheitsfragen. Im Rahmen des Eltern-Kind-Passes ist ein Hebammengespräch vorgesehen, das von Schwangeren freiwillig in Anspruch genommen werden kann.
Jede Geburt muss laut Gesetz von einer Hebamme begleitet werden. Hebammen leiten regelrechte, physiologische Geburten eigenständig im Krankenhaus, bei Hausgeburten oder im Geburtshaus, überwachen den Geburtsverlauf und beurteilen regelmäßig das Befinden von Mutter und Kind. Sie unterstützen durch Atem- und Entspannungsanleitungen sowie geburtsfördernden Positionen. Bei Risikosituationen oder Auffälligkeiten erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten.
Nach der Geburt begleiten Hebammen Familien im Wochenbett. Bei Hausbesuchen unterstützen sie bei der Rückbildung, der Wundheilung, bei der Ernährung des Kindes und erleichtern den Übergang in den neuen Alltag. Neben der Betreuung rund um Schwangerschaft und Geburt übernehmen Hebammen auch gesundheitsfördernde Aufgaben, wie zum Beispiel Stillberatung, Begleitung der frühen Elternschaft, sowie Beratung zu sexueller und reproduktiver Gesundheit.
Außerdem beraten Sie zu Pflege, Schlaf, Ernährung und dem Umgang mit dem Neugeborenen und erkennen frühzeitig körperliche oder psychische Belastungen der Mutter und der Familie. Weitere Themenschwerpunkte sind Still- oder Abstillfragen, Beikosteinführung, Familienschlaf sowie zu Themen der Frauengesundheit wie Zyklus, Menstruation, Verhütung oder Wechseljahre.
Einsatzorte
Die Tätigkeit kann angestellt oder freiberuflich durchgeführt werden. Mögliche Einsatzorte sind:
- Im häuslichen Umfeld als freiberufliche Hebamme
- Öffentliche und private Krankenhäuser (wie geburtshilfliche oder gynäkologische Stationen)
- Hebammenpraxis bzw. Geburtshäuser (außerklinische Einrichtungen für Geburten)
- Primärversorgungseinrichtungen
- Still- und Elternberatungsstellen
- Angebote der Frühen Hilfen (Unterstützung für Familien mit besonderem Bedarf)
- Hochschulen, Forschung und Ausbildungsstätten
- öffentliche Gesundheitsdienste
Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt an Fachhochschulen und dauert sechs Semester. Das Studium vermittelt eine Bandbreite an medizinischem und hebammenspezifischem Fachwissen u.a. Kenntnisse zur Betreuung von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett sowie Kompetenzen in Kommunikation, Gesundheitsförderung und Notfallmanagement.
Ein großer Teil der Ausbildung findet in geburtshilflichen Praxiseinsätzen statt, wie etwa in Krankenhäusern und im außerklinischen Bereich.
Fort- und Weiterbildungen
Hebammen sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden, um ihre fachlichen Kompetenzen auf dem aktuellen Stand zu halten. Innerhalb von fünf Jahren müssen Fortbildungen im Ausmaß von fünf Tagen nachgewiesen werden. Die Anrechnung erfolgt über ein Punktesystem und Kategorien (150 Punkte entsprechen fünf Fortbildungstagen). Die genauen Regelungen welche Fortbildung unter welche Kategorie fällt und die Punkte sind genau geregelt.
Zusätzlich zur Fortbildungspflicht können Hebammen Weiterbildungen absolvieren, etwa in Still- und Laktationsberatung, Beckenbodengesundheit, Elternbildung, Projektarbeit, Qualitätsmanagement oder Forschung und Lehre.
Wie komme ich zu einer Hebamme?
Hebammen können direkt und ohne ärztliche Überweisung kontaktiert werden. Eine bundesweite Suche ist über die Hebammenliste des österreichischen Hebammengremiums amöglich. Dort kann mit Filter unter anderem nach Wohnort, Art der angebotenen Leistungen (z.B. Schwangerschaftsbetreuung, Wochenbettbetreuung, Geburtsbegleitung), Betreuungsform (z.B. Vertrags- oder Wahlhebamme) sowie nach Sprachen gefiltert werden. In Krankenhäusern mit Geburtsabteilungen, öffentlich wie privat, ist die Betreuung durch Hebammen Teil der Versorgung. Einrichtungen informieren in der Regel auch über die Möglichkeiten der unterschiedlichen Hebammenbetreuung.
Es empfiehlt sich, frühzeitig, idealerweise ab Kenntnis der Schwangerschaft Kontakt mit einer Hebamme aufzunehmen, da Kapazitäten begrenzt sein können.
Kostenübernahme von Hebammenleistungen
Die Kostenübernahme von Hebammenleistungen hängt von der Art der Betreuung, dem Betreuungszeitraum sowie davon ab, ob die Leistungen im Rahmen der Krankenhausversorgung oder durch eine Vertrags- bzw. Wahlhebamme erbracht werden. Es wird empfohlen, die anfallenden Kosten und eine mögliche Kostenübernahme zu Beginn der Betreuung zu klären.
Zu den grundsätzlich von der Sozialversicherung übernommenen Leistung zählen unter anderem:
- das Hebammengespräch im Rahmen des Eltern-Kind-Passes
- die Betreuung während einer Geburt im öffentlichen Krankenhaus
- Hausbesuche im Wochenbett bis zur 8. bzw. 12. Woche nach der Geburt
Leistungen wie die Begleitung durch eine Beleghebamme, Geburtsvorbereitungskurse, Rückbildungskurse, Stillberatung über den erstattungsfähigen Zeitraum hinaus, Babymassage oder andere Zusatzangebote gelten in der Regel als Wahlleistungen und sind daher privat zu bezahlen. Einige Sozialversicherungsträger oder Zusatzversicherungen bieten dafür Zuschüsse oder Bonusprogramme an.
Eine detaillierte Übersicht zu Kosten und Rückerstattung stellt das Österreichische Hebammengremium zur Verfügung: hebammen.at
Informative Links
Letzte Aktualisierung: 3. März 2026
Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Gesundheitsberufe und Langzeitpflege