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Apotheker:innen

Apothekerinnen und Apotheker sind Expertinnen und Experten für Arzneimittel. Neben der Beratung zur sicheren Anwendung und Einnahme von Medikamenten gehört die Information über Wirkung, Risiken und mögliche Wechselwirkungen zu ihrem Aufgabenbereich. Darüber hinaus stellen Apotheker:innen individuelle Rezepturen her und bieten eine Reihe von Gesundheitsservices an.

Offizielle Berufsbezeichnung und gesetzliche Regelungen

Apothekerin / Apotheker ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung nach dem Apothekengesetz (ApoG). Die gesetzliche Interessenvertretung ist die Österreichische Apothekerkammer mit ihren Landesgeschäftsstellen. Die Berufsausübung als Apotheker:in setzt die Eintragung im Apothekenregister voraus. In diesem werden Apothekenstandorte mit Öffnungszeiten und Bereitschaftsdiensten geführt; personenbezogene Daten von Apotheker:innen sind nicht enthalten.

Aufgaben und Arbeitsbereiche

Das Tätigkeitsfeld von Apotheker:innen ist vielfältig und verantwortungsvoll. Im Mittelpunkt steht die ordnungsgemäße und sichere Arzneimittelversorgung der Bevölkerung.

Apotheker:innen geben verschriebene Arzneimittel, Verbandsstoffe, Kosmetika und Pflegeartikel aus und beraten zu Einnahme, Wirkung, Risiken und Wechselwirkungen. Dabei gehören auch Plausibilitätsprüfungen ärztlicher Verordnungen zum Alltag. Ein wichtiger Teil ihrer Arbeit findet im Labor der Apotheke statt. Dort werden u.a. Ausgangsstoffe kontrolliert, magistrale Rezepturen wie Salben, Tropfen oder Kapseln hergestellt und auch Apothekeneigene Produkte wie Teemischungen oder Sirupe erstellt. Ergänzend übernehmen Sie Aufgaben in der Qualitätssicherung und Dokumentation und kontrollieren Arzneimittelvorräte.

Die persönliche Beratung zählt zu den zentralen Tätigkeiten. Dabei stehen Hinweise zur Selbstmedikation, Informationen zur Gesundheitsförderung sowie die Unterstützung in besonderen Lebenssituationen im Vordergrund. In bestimmten Apotheken erfolgt zudem die Mitwirkung in der Substitutionstherapie mit der gesetzlich geregelten Abgabe von Ersatzmedikamenten an Personen mit Abhängigkeitserkrankungen gemäß Suchtmittelgesetz.

Viele Apotheken bieten darüber hinaus ein erweitertes Serviceangebot an, das von Impf- und Reiseberatung über Ernährungs- oder Raucherentwöhnungsberatung bis hin zu Gesundheitschecks wie Blutdruck- oder Blutzuckermessungen reicht. Je nach Apotheke stehen diese Leistungen kostenlos oder kostenpflichtig zur Verfügung und ergänzen die wohnortnahe Gesundheitsversorgung.

Ausbildung und Berufsberechtigung

Die Ausbildung zur Apothekerin bzw. zum Apotheker erfolgt an Universitäten und umfasst:

  • ein Bachelorstudium Pharmazie (6 Semester)
  • ein Masterstudium Pharmazie (4 Semester)
  • das Aspirantenjahr, ein einjähriger Praxisanteil in einer öffentlichen Apotheke oder Krankenhausapotheke
  • die Apothekerprüfung vor der Österreichischen Apothekerkammer

Nach bestandener Prüfung wird das staatliche Apothekerdiplom verliehen. Danach können Apotheker:innen bei der Österreichischen Apothekerkammer den Apothekerausweis beantragen, der die Berufsberechtigung offiziell bestätigt.

Für Personen mit einer Ausbildung aus dem Ausland erfolgt die Anerkennung ebenfalls über die Apothekerkammer. Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen richten sich nach EU-Recht und nationalen Vorgaben.

Einsatzorte und berufliche Möglichkeiten

Das Apothekengesetz unterscheidet mehrere Apothekenarten: öffentliche Apotheken, Filialapotheken, Krankenhausapotheken sowie ärztliche Hausapotheken. Diese unterschiedlichen Betriebsformen bestimmen, in welchem Rahmen Apotheker:innen tätig werden und wie die Arzneimittelversorgung jeweils organisiert ist.

Die meisten Apotheker:innen arbeiten in öffentlichen Apotheken oder Krankenhausapotheken. Weitere Tätigkeitsfelder sind Militärapotheken, Forschungsinstitutionen, die pharmazeutische Industrie, Qualitätssicherungsstellen oder Universitäten. Die Berufsausübung ist angestellt oder selbstständig möglich.

Um eine Apotheke selbstständig zu führen, ist eine Konzession notwendig. Diese kann erst nach mindestens fünf Jahren Berufspraxis erworben werden, das sogenannte Quinquennium. Die Entscheidung darüber, ob und wo eine neue Apotheke eröffnet werden darf, ist ebenfalls gesetzlich geregelt: Der Standort einer Apotheke wird nicht frei gewählt, sondern unterliegt einem behördlichen Bewilligungsprozess. Dabei werden Kriterien wie die Versorgungssituation vor Ort, die Entfernung zu bestehenden Apotheken und die Nachfrage in der Region geprüft. Ziel ist eine flächendeckende und bedarfsgerechte Arzneimittelversorgung.

Fort- und Weiterbildung

Apotheker:innen sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Innerhalb von drei Jahren müssen 150 Fortbildungspunkte nachgewiesen werden. Umfang, Anrechnung und Dokumentation der Fortbildung sind in den Richtlinien der Österreichischen Apothekerkammer geregelt. Die aktuellen Vorgaben finden sich unter: www.apothekerkammer.at

Mögliche Bereiche zur fachlichen Vertiefung sind u.a. klinische Pharmazie, Medikationsmanagement, Qualitätssicherung, pharmazeutischer Beratung, pharmazeutischer Technologie sowie in Forschung und Lehre.

Eine weiterführende Qualifizierung bietet die Weiterbildung zur Fachapothekerin bzw. zum Fachapotheker für Krankenhauspharmazie und basiert auf der Weiterbildungsordnung für Krankenhauspharmazie (KhFA-WbO). Diese beinhaltet:

  • eine mehrjährige Tätigkeit in einer Krankenhausapotheke (in der Regel mindestens drei Jahre),
  • insgesamt 240 Unterrichtseinheiten, verteilt auf mehrere Module,
  • definierte fachliche Inhalte und praktische Anforderungen.

Wie finde ich eine Apotheke?

Apothekenstandorte, Öffnungszeiten sowie Nacht- und Bereitschaftsdienste können über die Online-Suche der Österreichischen Apothekerkammer abgerufen werden. Die Suche ermöglicht eine rasche Übersicht über diensthabende Apotheken in Wohnortnähe.Im ländlichen Raum gibt es zusätzlich ärztliche Hausapotheken, die von Allgemeinmediziner:innen geführt werden, wenn keine öffentliche Apotheke in zumutbarer Nähe vorhanden ist. Das Sortiment ist eingeschränkt und orientiert sich am unmittelbaren medizinischen Bedarf und dient der Grundversorgung mit Arzneimitteln.

Hinweis

Eine Hausapotheke ist jedoch keine Apotheken im rechtlichen Sinn und wird nicht von Apotheker:innen geführt.

Wussten Sie?

In Apotheken arbeiten auch pharmazeutisch-kaufmännische Assistent:innen (PKA). Sie sind für Warenwirtschaft, Lagerhaltung, Abrechnung und den Verkauf apothekenüblicher Produkte zuständig. Die PKA ist kein gesetzlich geregelter Gesundheitsberuf, bildet aber eine wichtige organisatorische und kaufmännische Unterstützung im Apothekenbetrieb.

Weitere Informationen: www.pkainfo.at  | www.pkajournal.at

Kosten und Verrechnung in der Apotheke

Kassenrezepte werden in der Apotheke gegen die Rezeptgebühr abgegeben, sofern keine Befreiung besteht oder das Arzneimittel günstiger ist. Die Abrechnung erfolgt über die Pharmazeutische Gehaltskasse mit dem zuständigen Sozialversicherungsträger.

Weitere Informationen finden Sie unter „Rezeptgebührenbefreiung“.

Privatrezepte müssen Kundinnen und Kunden grundsätzlich selbst bezahlen; eine mögliche Kostenerstattung kann auf Wunsch vorab geprüft werden. Für bestimmte Arzneimittel ist keine Kostenübernahme vorgesehen bzw. manche Verordnungen sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig wie z.B. die ohne Rezept verkauft werden. Hierzu zählen rezeptfreie Arzneimittel, Verkauf von Apothekenprodukten, Heilpflanzenprodukte oder Kosmetik, sind immer selbst zu bezahlen.

Letzte Aktualisierung: 3. März 2026

Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Gesundheitsberufe und Langzeitpflege

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