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Zahnärztliche Assistenz

Die Zahnärztliche Assistenz umfasst die Unterstützung der Zahnärztin und des Zahnarztes bei der Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten.

Die Zahnärztliche Assistenz darf Tätigkeiten nur nach Anordnung sowie unter Aufsicht von Angehörigen des zahnärztlichen Berufs oder Dentistenberufs oder von Fachärztinnen und Fachärzten für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie durchführen.

Offizielle Berufsbezeichnung

Zahnärztliche:r Assistent:in, mögliche Zusatzqualifikation Prophylaxeassistent:in.

Aufgaben und Arbeitsbereiche

Der Tätigkeitsbereich der zahnärztlichen Assistenz umfasst v.a.:

  • Assistenz bei konservierenden Behandlungen einschließlich Polieren von Füllungen und Desensibilisierung von Zahnhälsen, chirurgischen Behandlungen, prothetischen Behandlungen sowie einfache Labortätigkeiten, parodontologischen Behandlungen (Parodontitis), kieferorthopädischen Behandlungen, prophylaktischen Maßnahmen inkl. Statuserhebung, Information und Demonstration von Mundhygiene, Anfärben, Putzübungen, zahnbezogene Ernährungsberatung sowie Fluoridierung,
  • Anfertigung, Entwicklung und Archivierung von Röntgenaufnahmen,
  • Praxishygiene, Reinigung, Desinfektion, Sterilisation und Wartung von Medizinprodukten und sonstigen Geräten und Behelfen sowie Abfallentsorgung,
  • Organisations- und Verwaltungstätigkeiten in der Ordination.

Zusatzqualifikation „Prophylaxeassistenz“

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit zur Weiterbildung als „Prophylaxeassistenz“. Der Tätigkeitsbereich einer zahnärztlichen Assistentin und eines zahnärztlichen Assistenten erweitert sich hiermit um die

  • Durchführung prophylaktischer Maßnahmen zur Vorbeugung von Erkrankungen der Zähne, des Mundes und der Kiefer inkl. dazugehöriger Gewebe.

Wo arbeiten Zahnärztliche Assistentinnen und Assistenten?

Zahnärztliche Assistentinnen und Zahnärztliche Assistenten arbeiten bei Zahnärztinnen und Zahnärzten, Dentistinnen und Dentisten sowie Fachärztinnen und Fachärzten für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie in Krankenanstalten.

Hier geht es zur Suche nach Zahnärztinnen und Zahnärzten.

Fundierte Ausbildung

Die Ausbildung zur Zahnärztlichen Assistenz dauert drei Jahre, umfasst insgesamt 3.600 Stunden, davon sind 600 Stunden theoretischer Unterricht, der in einem Lehrgang für Zahnärztliche Assistenz absolviert wird. Die Ausbildung erfolgt in einem Dienstverhältnis.

Voraussetzung für die Zusatzqualifikation Prophylaxeassistent:in ist eine mindestens zweijährige Berufsausübung als Zahnärztliche:r Assistent:in und die Absolvierung einer Weiterbildung mit mindestens 144 Stunden Unterricht, davon mindestens 64 Stunden Theorie.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die Leistungen der Zahnärztlichen Assistenz werden über den Zahnarzt- bzw. Ambulatoriumsbesuch abgerechnet.

Professionelle Zahnreinigung

Die von Prophylaxeassistentinnen und Prophylaxeassistenten durchgeführte professionelle Zahnreinigung („Mundhygiene“) wird von den Sozialversicherungsträgern nicht übernommen und ist von der Patientin oder dem Patienten selbst zu bezahlen. In den Zahngesundheitszentren der Sozialversicherungsträger wird Mundhygiene zu preisgünstigen Tarifen angeboten. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger sowie unter Parodontitis kann behandelt werden.

Rechtliche Grundlagen

Relevante Gesetze finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS):

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 17. Dezember 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Österreichische Zahnärztekammer

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