Gesundheit.gv.at bietet seinen Partnern die Möglichkeit, durch Content Syndizierung ihr Themenangebot auf ihrer Website im Bereich Gesundheit zu erweitern. Partner des Gesundheitsportals können öffentlich-rechtliche Einrichtungen sowie Organisationen, die im Eigentum solcher Einrichtungen stehen oder von ihnen vollständig beherrscht werden, sein. Das sind insbesondere Gemeinden, Städte, Länder, Sozialversicherungsträger, Einrichtungen der Krankenfürsorge, Kammern, konfessionelle Träger von Krankenanstalten, aber auch Patientenvertretungen gemäß § 11e KAKuG.
Eine Registrierung bzw. Freischaltung von Partnern ist nicht vorgesehen. Wir ersuchen daher unsere Partner im Falle der Einrichtung der Content Syndizierung um formlose Information per E-Mail an telematik [dot] gesundheit [at] bmgf [dot] gv [dot] at unter Angabe der Adresse jener Website, in die Content des Gesundheitsportals syndiziert wird und der für diese Website verantwortlichen Partnerorganisation.
Entsprechend den Qualitätsvorgaben für das Gesundheitsportal weisen wir darauf hin, dass auf jenen Seiten des Webauftritts von Partnern, die syndizierten Content des Gesundheitsportals enthalten, jegliche Art gesundheitsassoziierter Werbung (etwa auch für Wellnessangebote) unzulässig ist. Wir behalten uns daher vor, bei Verstößen gegen das Werbeverbot die Content Syndizierung zu unterbinden.
Die Verwendung von Fotos des Gesundheitsportals ist aus bildrechtlichen Gründen untersagt.
zuletzt aktualisiert 21.11.2019
Freigegeben durch Redaktion Gesundheitsportal