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OID-Verwaltung

Hier können Sie Einsicht in das OID-Portal nehmen und einen Antrag stellen.

Objektkennungen bzw. Object Identifier (OID) sind hierarchisch (baumartig) aufgebaute Kennzeichen für Informationsobjekte – etwa für Dokumente oder Klassifikationen, aber auch für Personen oder Organisationen. Solche Kennzeichen werden in der automationsunterstützten Datenverarbeitung und damit auch für den elektronischen Gesundheitsdatenaustausch benötigt.

In für Maschinen lesbarer Form werden sie zumeist in der sogenannten Punkt-Notation dargestellt, z.B. kann mit der OID „1.2.40.0.34.4.12345“ eine bestimmte Software weltweit eindeutig bezeichnet werden. In für Menschen lesbare Form übersetzt bezeichnet sie das Programm „Patientenverwaltung“. OID werden darüber hinaus auch in der öffentlichen Verwaltung oder in der Wirtschaft verwendet.

Um unterschiedliche Kennzeichen für dasselbe Objekt und damit Fehler bei der elektronischen Verarbeitung zu vermeiden, bedarf es entsprechender Sorgfalt bei der Vergabe und bei der Verwendung von OID. Um eine einheitliche Vergabepraxis sicherzustellen, wurde ein elektronisches Verwaltungssystem eingerichtet, das auch die notwendige Übersicht über bereits vergebene OID und die Einhaltung der in Normen festgelegten Anforderungen sicherstellt.

Vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wurden in Zusammenarbeit mit vielen Partnern des Gesundheitswesens die fachlichen Grundlagen für dieses OID-Verwaltungssystem entwickelt. Es besteht aus einem öffentlich zugänglichen und einem nicht-öffentlichen Teil.

Öffentliches OID-Portal

Der öffentliche Teil – das OID-Portal – ist über das Gesundheitsportal allen Interessierten zugänglich. Hier können Sie beispielsweise nachsehen, welche OID für wen vergeben wurde. Hier können aber auch Anträge auf Vergabe einer OID gestellt werden.

Hinweis

Hier kommen Sie zum OID-Portal.

Nicht-öffentliche OID-Verwaltung

Im nicht-öffentlichen Teil der OID-Verwaltung werden die Anträge auf Vergabe einer OID geprüft und bearbeitet. Die Vergabe von OID im Gesundheitswesen erfolgt durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz als „eHealth-Stammregistrierungsstelle (EHSREG)“. Organisationen können jedoch auf Antrag ermächtigt werden, als weitere Registrierungsstellen tätig zu werden und bestimmte OID in eigener Verantwortung zu vergeben und zu verwalten. Dafür können sie das OID-Verwaltungssystem verwenden. Weitere Informationen finden Sie in der Hilfe zum OID-Register.

Letzte Aktualisierung: 3. Juni 2019

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