Sterilisation der Frau
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Sterilisation bzw. Tubenligatur?
Bei einer Sterilisation kommt es durch einen operativen Eingriff zu einer dauerhaften Unfruchtbarkeit. Der Eintritt einer Schwangerschaft kann dadurch auch auf Dauer verhindert werden. Zu den chirurgischen Eingriffen zählt die Tubensterilisation. Sie wird auch Tubenligatur genannt.
Nach dem Eisprung wandert die Eizelle von einem der beiden Eierstöcke über einen der beiden Eileiter zur Gebärmutter. Infolge von ungeschütztem Geschlechtsverkehr bewegen sich die Spermien durch die Gebärmutter in Richtung Eileiter – zum Ort der Befruchtung. Um das Zusammentreffen von Eizelle und Spermium zu verhindern, wird dabei die Durchgängigkeit der Eileiter unterbrochen. Weitere Informationen finden Sie unter Wie wird die Tubenligatur durchgeführt?
Sterilisation ist nicht Kastration. Bei der Tubenligatur wird die Durchgängigkeit der Eileiter unterbrochen. Bei einer Kastration werden die Keimdrüsen operativ entfernt oder durch Medikamente in ihrer Funktion so beeinflusst, dass sie diese nicht mehr erfüllen können. Die Keimdrüsen bei der Frau sind die Eierstöcke.
Wie zuverlässig ist die Sterilisation?
Die Sterilisation zählt zu den sichersten Verhütungsmethoden.
Auf 1.000 Frauen kommen nach einer Sterilisation etwa fünf Schwangerschaften über das erste Jahr. Auch nach diesen zwölf Monaten nach dem Eingriff ist die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft gering.
Hinweis
Einen möglichen Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen bzw. Krankheiten bieten nur Kondom sowie Frauenkondom.
Was sollten Sie vor der Sterilisation bedenken?
Die Tubenligatur ist eine dauerhafte Methode. Die Entscheidung für eine Tubenligatur sollte sehr gut überlegt sein. Folgende Fragen können dabei unterstützen:
- Haben Sie Ihre Familienplanung bereits abgeschlossen?
- Sind Sie bereits älter als 25 Jahre?
- Haben Sie bereits Kinder?
- Ist die Tubenligatur Ihre eigene Entscheidung?
- Haben Sie ausführlich Beratung über andere Verhütungsmittel eingeholt?
- Wurden andere Langzeitverhütungsmittel ausprobiert, z.B. Kupferspirale oder Hormonspirale?
Bedenken Sie, dass sich Lebensumstände ändern können. Es ist möglich, dass zu einem späteren Zeitpunkt oder mit dem Eingehen einer neuen Partnerschaft ein Kinderwusch vorhanden ist. Konflikte und Probleme in der Kommunikation in einer Partnerschaft können sich auf die Entscheidungsfindung auswirken.
Es kann sein, dass auch nach einer Refertilisierung – einem „Rückgängigmachen“ der Tubenligatur – eine Schwangerschaft nicht eintritt. Das Bewusstsein der „Unfruchtbarkeit“ kann darüber hinaus psychisch belasten. Daher sollten Sie vorher das Thema Verhütung und Sterilisation mit der betreuenden Ärztin oder dem betreuenden Arzt ausführlich besprechen.
Für die Sterilisation ist Ihre Einwilligung notwendig. Niemand darf Sie zu einer Tubenligatur drängen oder überreden.
Was ist gesetzlich zu beachten?
Um eine Sterilisation durchführen zu können, müssen gesetzliche Voraussetzung beachtet werden. Nach BGBI 60/1974: § 90
- darf eine Ärztin oder ein Arzt eine Sterilisation nur an einer Person mit deren Einwilligung durchführen,
- muss die Person bereits das 25. Lebensjahr vollendet haben oder
- der Eingriff aus anderen Gründen nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
Außerdem wichtig hinsichtlich Ehe und Scheidung:
Zu beachten ist auch das Ehegesetz (z.B. §§49 und 60). Verweigerung der Fortpflanzung ist kein absoluter Scheidungsgrund. Es wird aber im Falle einer Scheidung geprüft, ob die Verweigerung zur Fortpflanzung zur Zerrüttung der Ehe beigetragen hat. Das kann sich auf die Scheidungsklage entsprechend auswirken. Eine generelle Aussage ist jedoch nicht möglich. Im Idealfall finden eine ehrliche gegenseitige Information und Abstimmung hinsichtlich Familienplanung statt – vor und während der Ehe.
Sterilisation und vertretene nicht entscheidungsfähige Personen
Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, bei einer vertretenen nicht entscheidungsfähigen Person eine medizinische Maßnahme vorzunehmen, die eine dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit zum Ziel hat. Die Zustimmung des Vorsorgebevollmächtigten oder Erwachsenenvertreters bedarf der gerichtlichen Genehmigung (siehe ABGB §255).
Was erfolgt vor der Tubenligatur?
Bevor eine Tubenligatur durchgeführt wird, findet ein Beratungsgespräch statt. Die Ärztin oder der Arzt informiert Sie über Möglichkeiten der Verhütung, unter anderem über Vor- und Nachteile der Sterilisation. Sie oder er klärt Sie auch in einem Gespräch über den Ablauf des Eingriffes, Risiken und ev. Komplikationen auf.
Bevor der chirurgische Eingriff stattfindet, macht sie oder er sich außerdem ein Bild über Ihre individuelle Situation, gesundheitliche Aspekte, wie Medikamenteneinnahme, Vorerkrankungen und operative Eingriffe, die Sie bereits hatten. Sie erhalten zudem Infos darüber, was nach dem Eingriff zu beachten ist.
Wie wird eine Tubenligatur durchgeführt?
Der Eingriff erfolgt meist über kleine Schnitte in der Bauchdecke bzw. am Nabel. Die Ärztin oder der Arzt kann darüber chirurgische Instrumente und eine kleine Kamera einbringen. Fachleute bezeichnen diese Operation auch als laparoskopisch. Eine Tubenligatur wird meist ambulant und unter Vollnarkose vorgenommen.
Während des operativen Eingriffes erfolgt
- die Entfernung eines Teils von jedem Eileiter und anschließender Unterbindung der Eileiterenden oder
- das Abklemmen der Eileiter mit Titan- oder Kunststoff-Clips, Ring oder
- eine Elektrokoagulation – eine Verödung mittels Stroms.
- Es ist auch möglich, die gesamten Eileiter zu entfernen.
Durch eine Tubenligatur bleibt die Hormonproduktion aufrecht, auch der Menstruationszyklus.
Welche Risiken birgt eine Tubenligatur?
Bei einem laparoskopisch durchgeführten Eingriff betreffen ev. Verletzungen z.B. Darm, Harnblase und Gefäße. Wie bei anderen Operationen auch kann es zu Wundheilungsstörungen, Blutungen, Infektionen kommen. Auch bestehen mögliche Risiken, die mit jeder Vollnarkose verbunden sind. Weitere Infos finden sie unter Vollnarkose.
Um eine Schwangerschaft ausschließen zu können, wird die Sterilisation üblicherweise in der ersten Zyklushälfte durchgeführt. Das bedeutet: vor dem Eisprung.
Ist die Tubenligatur erfolglos, besteht das Risiko, dass sich die befruchtete Eizelle außerhalb der Gebärmutter einnistet.
Kann eine Tubenligatur rückgängig gemacht werden?
Bei der sogenannten Refertilisierung werden die Eileiter wieder verbunden und eine Durchgängigkeit wird wieder hergestellt. Das erfolgt durch einen operativen Eingriff. Dieser kann vorgenommen werden, wenn die Eileiter durchtrennt, verschlossen oder verödet wurden. Allerdings kann es sein, dass die Refertilisierung nicht erfolgreich ist. Es ist auch möglich, dass nach einer erfolgreichen Refertilisierung eine Schwangerschaft ausbleibt. Nach einer Refertilisierung ist das Risiko einer Eileiterschwangerschaft erhöht.
Sind die Eileiter vollständig entfernt worden, kann auch eine Verbindung der Eileiter nicht wiederhergestellt werden.
Die Entscheidung zur Sterilisation sollte eine endgültige sein. Sie sollte wohl überlegt und die Familienplanung abgeschlossen sein. Holen Sie vorab ausführliche Informationen zu Sterilisation und Refertilisierung bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ein. Sie oder er berät Sie und gibt Ihnen Informationen rund um die operativen Eingriffe.
Ev. kann eine künstliche Befruchtung eine Alternative sein. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Behandlung von Fruchtbarkeitsstörungen.
Wohin kann ich mich wenden?
Die Ärztin oder der Arzt gibt Ihnen Informationen rund um die Tubenligatur, die Refertilisierung und deren Kosten. Es ist mit Kosten für die Tubenligatur zu rechnen. Im Zuge der Refertilisierung fallen gesondert Kosten an.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 22. April 2025
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Österreichische Gesellschaft für Familienplanung, ÖGF