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Gelenksergusszytologie

Synonyme:  Asziteszytologie, Ergusszytologie (ERGUSSZYTO), Pleurapunktatzytologie, Punktatzytologie

Bei der Ergusszytologie handelt es sich um die mikroskopische Untersuchung krankhafter Flüssigkeitsansammlungen in Körperhöhlen bzw. Geweben. Dazu wird das vorwiegend flüssige Untersuchungsmaterial mittels Punktion gewonnenen. Typische Einsatzgebiete dieses Verfahrens sind die Untersuchung von Ergüssen im Bereich von Brustkorb (Pleuraerguss), Bauch (Aszites) sowie Gelenken.

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  • Bronchialzytologie
  • Cervix-Abstrich
  • Feinnadel-Aspirations-Zytologie (FNAZYTO)
  • Feinnadelbiopsiezytologie
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  • Lungenzytologie (LUNGENZYTO)
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  • Thoraxzytologie
  • Thyroidea-Zytologie
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  • Zervix-Abstrich
  • Zervixkarzinom-Screening
  • Zytodiagnostik
  • Zytologie
  • Zytologie – Zelldiagnostik (ZYTO)
  • Zytopathologie

Warum wird eine ERGUSSZYTO-Untersuchung durchgeführt?

In der Medizin versteht man unter dem Begriff „Zytologie“ die mikroskopische Untersuchung von Zellen aus unterschiedlichen Bereichen des Körpers. Besonders einfach ist die zytologische Untersuchung von Körperflüssigkeiten, denn darin finden sich oft große Mengen an frei schwimmenden Zellen, die sich von den Geweben abgelöst haben. Die Untersuchung dieser abgeschilferten Zellen wird als

  • Exfoliativzytologie bezeichnet.

Die Ergusszytologie ist ein Teilbereich der Exfoliativzytologie, wobei eine mikroskopische Untersuchung von krankhaften Flüssigkeitsansammlungen in Körperhöhlen bzw. Geweben erfolgt. Solche Flüssigkeitsansammlungen werden in der Medizin als Ergüsse bezeichnet. Als Ursache von Ergüssen kommen folgende Störungen infrage:

  • Entzündungen,
  • Störungen der Zusammensetzung des Blutes (z.B. schwerer Eiweißmangel),
  • Störungen der Blutgefäßdurchlässigkeit,
  • Stauungsprozesse (z.B. Blutrückstau) etc.

Je nach Ursache der Ergüsse gibt es in der Medizin folgende Spezialbegriffe für krankhafte Flüssigkeitsansammlungen:

  • Exsudate sind generell entzündliche Ergüsse.
  • Empyeme sind Ansammlungen von Eiter in Körperhöhlen.
  • Hämatome sind größere Blutansammlungen in Körperhöhlen bzw. im Gewebe.
  • Transsudate sind krankhafte Flüssigkeitsansammlungen, die nicht im Rahmen von entzündlichen Prozessen entstehen.
  • Ödeme sind krankhafte Flüssigkeitsansammlungen in der Unterhaut bzw. im Bereich von Schleimhäuten.
  • Maligne Ergüsse entstehen im Rahmen von bösartigen Erkrankungen (Tumoren).

Die häufigsten Einsatzgebiete der Ergusszytologie sind krankhafte Flüssigkeitsansammlungen in folgenden Bereichen des Körpers:

  • Untersuchung von Pleuraergüssen (Ergüsse im Bereich der sogenannten Pleurahöhle – Zwischenraum zwischen Lungen und Brustkorbwand),
  • Untersuchung von Aszites (Ergüsse im Bereich der Bauchhöhle) sowie
  • Untersuchung von Gelenksergüssen (z.B. Kniegelenkserguss).

Mithilfe der Ergusszytologie können die Ursachen der jeweiligen Erkrankung abgeklärt werden. Auf diese Weise ist es vor allem möglich, entzündliche von nicht-entzündlichen Prozessen (z.B.Tumorerkrankungen) zu unterscheiden.

Darüber hinaus ist es in vielen Fällen auch möglich, das gewonnene Ergussmaterial für weiterführende Spezialanalysen zu verwenden:

  • Nachweis von Bakterien (sogenannte „Gram-Färbungen“),
  • weiterführende mikrobiologische Untersuchungen (sogenannte Bakterienkulturen zur Bestimmung der Bakterienart sowie allfälliger Resistenzen gegenüber Antibiotika),
  • molekulargenetische Untersuchungen zur raschen Abklärung einer Tuberkuloseerkrankung (z.B. Tuberkulose-PCR),
  • weiterführende Untersuchung von weißen Blutkörperchen mithilfe von Spezialverfahren (z.B. Durchflusszytometrie) zur Abklärung von bösartigen Erkrankungen des lymphatischen Systems (sogenannte Lymphomdiagnostik).

Wie funktioniert eine ERGUSSZYTO-Untersuchung?

Die Gewinnung von Ergussmaterial erfolgt mittels „Punktion“:

  • Bei der Punktion eines Ergusses wird die betroffene Körperhöhle mit einer Nadel angestochen und Untersuchungsmaterial aus diesem Bereich abgesaugt (aspiriert).
  • Bei der Punktion von tiefer im Körper gelegenen Stellen kann die Punktion auch unter Sichtkontrolle durchgeführt werden:

Die Verarbeitung des Untersuchungsmaterials erfolgt in einem zytologischen Speziallabor. Hier ist bei der Verarbeitung des zellhaltigen Materials besondere Sorgfalt sowie große Erfahrung notwendig. Darüber hinaus ist auch eine möglichst rasche Aufarbeitung wichtig, da die Zellen im Untersuchungsmaterial nicht unbegrenzt haltbar sind, sondern mit der Zeit zugrunde gehen.

Für eine optimale Verarbeitung des Materials sollte dem Punktat nach der Materialgewinnung 3,8-prozentige Natriumcitratlösung im Verhältnis 1:10 zur Gerinnungshemmung zugegeben werden. Der Weitertransport in ein zytologisches Labor sollte innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Gekühlt (4°C) ist das Material bis zu 48 Stunden lagerbar.

Für die eigentliche zytologische Begutachtung wird das Ergussmaterial mittels einer speziellen Zytozentrifuge konzentriert und auf einen Objektträger (ein dünnes Glasplättchen) aufgebracht. Anschließend erfolgt die Färbung des Untersuchungsmaterials, wobei die folgenden Standardfärbungen zum Einsatz kommen:

  • Färbung nach May-Grünwald-Giemsa (MGG) sowie
  • Färbung nach Papanicolaou (PAP).

Für bestimmte medizinische Fragestellungen können in weiterer Folge auch Spezialfärbungen (für Fett, Eisen, Bakterien etc.) sowie immunzytochemische Färbungen (zur exakten Abklärung unterschiedlicher Tumortypen) durchgeführt werden.

Im Anschluss an die Färbung erfolgt die mikroskopische zytologische Begutachtung. Dabei werden Zellen, Zellverbände sowie zellumgebende Strukturen (der sogenannte „Hintergrund“ des Präparates) als

  • gesund,
  • reaktiv (zelluläre Reaktionen auf Umwelteinflüsse aller Art) bzw.
  • krankhaft bewertet.

Da den Ergüssen meist ein entzündliches Geschehen zugrunde liegt, finden sich in diesen Untersuchungsmaterialen oft große Mengen an weißen Blutkörperchen. Aus diesem Grund ist es auch üblich, bei Ergüssen ein sogenanntes Differenzialzellbild zu erstellen. Dazu werden die verschiedenen weißen Blutkörperchen unter dem Mikroskop begutachtet und das Verhältnis dieser Zellen zueinander durch Auszählung ermittelt.

Wie wird das Ergebnis einer ERGUSSZYTO-Untersuchung ausgewertet?

Das Ergebnis der Ergusszytologie wird stets in Form eines schriftlichen Befundes zusammengefasst. In der Praxis werden zytologische Befunde zumeist in mehrere Abschnitte eingeteilt:

  • Erster Abschnitt: Beurteilung der Qualität des Untersuchungsmaterials in „gut“, „eingeschränkt“, „nicht beurteilbar“.
  • Zweiter Abschnitt: Morphologische Beschreibung des zytologischen Untersuchungsmaterials.
  • Dritter Abschnitt: Klassifikation des Untersuchungsergebnisses der zytologischen Examinierung nach bestimmten Bewertungsgruppen.

Bei den Bewertungsgruppen zytologischer Untersuchungsergebnisse existieren verbindliche Richtlinien hinsichtlich Klassifikation und Namensgebung (Nomenklatur). In Österreich kommen die von der Österreichischen Gesellschaft für Zytologie (ÖGZ – www.cytology.at) empfohlenen Bewertungsgruppen zur Klassifizierung zytologischer Befunde zur Anwendung:

  • Bewertungsgruppe 0: nicht beurteilbar.
  • Bewertungsgruppe A: kein Anhaltspunkt für Malignität (Bösartigkeit).
  • Bewertungsgruppe B: auffällig, unklare Dignität (d.h. Gut- bzw. Bösartigkeit der Zellveränderungen).
  • Bewertungsgruppe C: malignitätsverdächtig, maligne (bösartig).

Weitere Informationen

LOINC: 10525-4

Referenzwerte

Für die Ergusszytologie gibt es keinen Referenzwert.

Generell ist es bei zytologischen Befunden aber üblich, das Untersuchungsergebnis entsprechend einer Bewertungsgruppe zu klassifizieren. Bei gynäkologischen Zytologiebefunden sind das die sogenannten PAP-Klassen.

Bei extragenitalen Zytologiebefunden (wie z.B. der Ergusszytologie) kommen die von der Österreichischen Gesellschaft für Zytologie (ÖGZ – www.cytology.at) empfohlenen Bewertungsgruppen zur Anwendung:

  • Bewertungsgruppe 0: nicht beurteilbar.
  • Bewertungsgruppe A: kein Anhaltspunkt für Malignität.
  • Bewertungsgruppe B: auffällig, unklare Dignität.
  • Bewertungsgruppe C: malignitätsverdächtig, maligne.

Hinweis

Die an dieser Stelle angeführten Referenzwerte dürfen nicht für die Interpretation eines Laborbefundes verwendet werden, da es sich hierbei um einen exemplarischen Näherungsbereich aus der medizinischen Fachliteratur für diese Labormessgröße in der jeweils untersuchten Körperflüssigkeit handelt. Die labormedizinischen Referenzwerte können sich von  Richtwerten oder Grenzwerten für Diagnose und Therapie von Krankheiten unterscheiden.

Grundsätzlich hängen Referenzwerte von Alter und Geschlecht der Patientinnen und Patienten ab. Darüber hinaus können auch tageszeitliche Schwankungen bzw. eine Reihe von biologischen Rhythmen die Laborergebnisse beeinflussen. Außerdem hängen die Laborergebnisse auch von der vom jeweiligen medizinischen Labor eingesetzten Untersuchungsmethode ab (nicht alle Labors verwenden die gleiche Methode). Daher werden von der Ärztin oder vom Arzt nur die auf dem jeweiligen Laborbefund ausgewiesenen Referenzwerte für die medizinische Interpretation herangezogen. Mehr Informationen finden Sie unter: Was sind Referenzwerte?

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 3. Februar 2020

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr. Gerhard Weigl, Facharzt für Medizinische und Chemische Labordiagnostik, Zusatzfach: Zytodiagnostik

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