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Liquid Ecstasy: Akutfall & Abhängigkeit

GHB/GBL wird nicht immer bewusst eingenommen. Die Substanzen können schnell betäubend wirken. Sie werden unter anderem in Form von sogenannten K.o.-Tropfen benutzt, teils unbemerkt in Getränke oder Essen gemischt, um Menschen bewusstlos bzw. „willenlos“ zu machen. Die Betroffenen können sich an die letzten Stunden nach dem Konsum nicht erinnern. Sowohl bei bewusster als auch bei unbewusster Einnahme kann es zu einer Überdosierung kommen, die zu einem lebensbedrohlichen Zustand führt.

Was tun bei akuter Vergiftung?

Sicherheitshalber sollten in Lokalen keine (offenen) Getränke von Unbekannten angenommen, Drinks nicht unbeaufsichtigt stehen gelassen werden. Bei Verdacht auf einen Substanzkonsum sollte rasch reagiert werden. Auch im Zweifelsfall lieber Hilfe holen, z.B. Freunde ansprechen und gemeinsam das Lokal verlassen. Den Notrufwählen (144) bzw. die Polizei (133) verständigen.

Bei Trinken/Verschlucken kann es u.a. zu Atemnot, Bewusstlosigkeit und Koma kommen. Besonders in Kombination mit anderen Substanzen wie Alkohol, Heroin etc. ist ebenfalls mit einer gefährlichen Wirkung (starker Vergiftungswirkung) zu rechnen. Jedenfalls: Sofort den Notruf 144 wählen und den Anweisungen der Leitstelle bis zum Eintreffen des Rettungsteams Folge leisten!

Weitere Informationen zur Notfallsituation finden Sie unter Alkohol & Drogen: Vergiftung.

Weitere Informationen zu K.o.-Tropfen finden Sie unter

Chronische Verwendung und Abhängigkeit

Bei chronischer Verwendung besteht das Risiko, dass es zu einer Abhängigkeit kommt. Dies kann sich beispielsweise durch Entzugssymptome (z.B. Unruhe, Schlafstörungen, Zittern etc.) äußert. Entzugserscheinungen können unterschiedlich stark ausgeprägt sein, auch sehr schwere Verläufe kommen vor. Eine intensivmedizinische Behandlung (bzw. ein Entzug unter intensivmedizinischen Bedingungen) kann notwendig werden. Die Entwöhnung findet dann stationär (in spezialisierten Kliniken) statt, die Nachbetreuung kann ambulant erfolgen. Eine Psychotherapie oder psychiatrische Behandlung (z.B. bei Begleiterkrankungen) kann erforderlich sein – auch um beispielsweise Hilfestellung beim Überdenken von Verhaltensweisen zu geben.

Wohin kann ich mich wenden?

Erster Ansprechpartner ist oftmals

  • eine ambulante Suchtberatungsstelle oder
  • eine entsprechende Ambulanz (Krankenhaus) sowie
  • im Notfall die Notärztin/der Notarzt.

Außerdem kann die Hausärztin/der Hausarzt gegebenenfalls Überweisungen in die Wege leiten.

Eine Therapie kann in einer spezialisierten ambulanten Stelle oder stationären Einrichtung stattfinden. In den Diagnose- und Therapieprozess involviert sind oft Ärztinnen/Ärzte verschiedener Fachrichtungen sowie Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten. Bei schweren Verläufen kann eine intensivmedizinische Behandlung unumgänglich werden.

Suchtberatungsstellen sowie diverse ambulante und stationäre Einrichtungen finden Sie über den Suchthilfekompass.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die Kosten für die ärztliche Untersuchung zur Abklärung des Substanzkonsums bzw. einer Abhängigkeit werden im Normalfall von den Sozialversicherungsträgern übernommen.
Ansprechpartner sind oft ambulante Einrichtungen, die Verträge mit den Krankenversicherungsträgern abgeschlossen haben, sowie in medizinischen Notfällen die Notaufnahme eines Krankenhauses. Für diese Konsultationen, werden im Regelfall die Kosten zur Gänze übernommen.

Die interdisziplinäre Behandlung der Folgen des Substanzkonsums bzw. der Abhängigkeit (inklusive Psychotherapie) findet auch in spezialisierten ambulanten und stationären Einrichtungen statt, die Verträge mit den Krankenversicherungsträgern abgeschlossen haben. Für diese Behandlungsfälle werden im Regelfall die Kosten zur Gänze übernommen. Bei bestimmten Leistungen (z.B. Psychotherapie bei niedergelassenen Psychotherapeutinnen/ Psychotherapeuten) kann u.a. ein Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Psychotherapeutin/Psychotherapeut und Psychotherapie: Angebote & Adressen.

Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte zudem bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie über die Website der Sozialversicherung finden.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 20. Mai 2020

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: MR Univ.Prof. Prim. Dr.med.univ. Rudolf Likar, Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Spezialisierung in Palliativmedizin

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