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Gesundheitsreform – Zielsteuerung Gesundheit

Oberstes Ziel der Gesundheitsreform ist, eine nachhaltig qualitätsgesicherte, effektive und effiziente Gesundheitsversorgung für die gesamte Bevölkerung und die langfristige Finanzierbarkeit des öffentlichen solidarischen Gesundheitssystems sicherzustellen. Darüber hinaus sind die Ausrichtung an Versorgungszielen und -ergebnissen sowie die Schaffung von Transparenz über diese Ergebnisse zentrale Schwerpunkte.

Zielsteuerung-Gesundheit

2013 einigten sich Bund, Länder und Sozialversicherung darauf, ein partnerschaftliches Zielsteuerungssystem zur Planung, Organisation und Finanzierung der österreichischen Gesundheitsversorgung einzurichten. Die Fortführung dieses Systems bis Ende 2021 wurde bereits beschlossen. So kann sichergestellt werden, dass das öffentliche Gesundheitswesen nachhaltig finanzierbar bleibt und langfristig gestärkt wird. Dabei soll die strategische und ergebnisorientierte Kooperation und Koordination der Zielsteuerungspartner die bessere Abstimmung zwischen den Versorgungsbereichen unterstützen.

Bundes-Zielsteuerungsvertrag

Um die Ziele der Gesundheitsreform 2013 umzusetzen, einigten sich Bund, Länder und Sozialversicherung 2013 auf einen ersten Bundes-Zielsteuerungsvertrag für den Zeitraum bis Ende 2016. Der zweite Zielsteuerungsvertrag auf Bundesebene für die Jahre von 2017 bis 2021 beruht auf den Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens sowie zur Zielsteuerung-Gesundheit, und dem Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017, BGBl. I Nr. 26/2017 und stellt die operative Ausgestaltung eben dieser Grundlagen dar. Mehr Informationen finden Sie unter Zielsteuerungsvertrag 2017 - 2021.

Im Zielsteuerungsvertrag auf Bundesebene werden die strategischen und operativen Ziele sowie die auf Bundes- und Landesebene zu setzenden Maßnahmen zur Zielerreichung vereinbart und verbindlich festgelegt. Die weitere Operationalisierung und Konkretisierung dieser Maßnahmen im Hinblick auf die termingerechte Umsetzung erfolgt auf Bundesebene im Rahmen von Bundes-Jahresarbeitsprogrammen und auf Landesebene im Rahmen der jeweiligen Landes-Zielsteuerungsübereinkommen (mehrjährig).

Die Organe

Die Aufgaben, die sich aufgrund der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit auf Bundesebene ergeben, werden durch die Bundesgesundheitsagentur einem öffentlich-rechtlichen Fonds, wahrgenommen. Sie hat zwei Organe, die Bundes-Zielsteuerungskommission (politische Ebene) und den Ständigen Koordinierungsausschuss (Beamtenebene). In beiden Organen sind Bund, Länder und Sozialversicherung als gleichberechtigte Partner und Entscheidungsträger vertreten. Die Aufgaben sind, neben der Verwaltung der Fondsmittel, die Entwicklungen im österreichischen Gesundheitssystem zu verfolgen und im Sinne der gemeinsamen strategischen Zielsetzungen mittels gemeinsamer Grundsätze, Vorgaben und Instrumente steuernd einzugreifen.

Spiegelbildlich zur Bundesebene werden die Aufgaben, die sich aufgrund der partnerschaftlichen Zielsteuerung auf Landesebene ergeben, durch einen Gesundheitsfonds in jedem Bundesland wahrgenommen. Die Landesgesundheitsfonds haben ebenfalls zwei Organe, die Gesundheitsplattform und die Landes-Zielsteuerungskommission. In beiden sind das jeweilige Land, der Bund und die Sozialversicherung vertreten, in den Gesundheitsplattformen darüber hinaus noch weitere Mitglieder (z.B. Ärztekammer, Städte-und Gemeindebund, Patientenanwaltschaft etc.). Die Aufgaben sind, neben der Verwaltung der Fondsmittel, die Grundsätze, Vorgaben und Instrumente der Bundesgesundheitsagentur zu spezifizieren, zu implementieren bzw. eine entsprechende Umsetzung zu initiieren.

Weitere Informationen und Links:

Gesundheitsreform – Zielsteuerung-Gesundheit (Gesundheitsministerium)

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 13. Juni 2019

Erstellt durch:
  • Gesundheit Österreich GmbH, Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen, Abteilung Gesundheitsökonomie
  • Redaktion Gesundheitsportal
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