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Zahnärztin und Zahnarzt

Zahnärztinnen und Zahnärzte üben ihren Beruf auf Basis zahnmedizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse aus. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst u.a. die Untersuchung, Diagnose und Behandlung von Krankheiten und An­omalien der Zähne, des Mundes und der Kiefer, einschließlich der dazugehörigen Gewebe.

Offizielle Berufsbezeichnung

Zahnärztin und Zahnarzt

Aufgaben und Arbeitsbereiche

Weitere Tätigkeiten sind z.B.:

  • operative bzw. kosmetische und ästhetische Eingriffen an den Zähnen
  • die Verordnung von Heilmitteln, Heilbehelfen und zahnmedizinisch-diagnostischen Hilfsmitteln im Zusammenhang mit den o.a. angeführten Zuständen
  • die Vorbeugung von Erkrankungen der Zähne, des Mundes und der Kiefer
  • die Ausstellung von zahnärztlichen Bestätigungen und die Erstellung von zahn­ärztlichen Gutachten
  • die Herstellung von Zahnersatzstücken
  • die Durchführung von technisch-mechanischen Arbeiten zur Ausbesserung von Zahnersatzstücken
  • die Herstellung von künstlichen Zähnen und sonstigen Bestandteilen von Zahnersatzstücken

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt durch ein Diplomstudium der Zahnmedizin an einer Medizinischen Universität oder ein Masterstudium der Zahnmedizin an einer akkreditierten Privatuniversität und dauert sechs Jahre.

Kosten von Zahnarztleistungen

Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte bzw. Zahnambulatorien oder Zahngesundheitszentren verrechnen die tarifmäßigen Kosten der Zahlbehandlungen direkt mit dem zuständigen Sozialversicherungsträger. Wahlzahnärztinnen und Wahlzahnärzte verrechnen die Behandlungskosten direkt mit den Patientinnen und Patienten. Einen Teil dieser Behandlungskosten können Patientinnen und Patienten von ihrem Sozialversicherungsträger rückerstattet bekommen.

Weitere Informationen

Letzte Aktualisierung: 3. März 2026

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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