Zahnärztin und Zahnarzt
Inhaltsverzeichnis
Offizielle Berufsbezeichnung
Zahnärztin und Zahnarzt
Aufgaben und Arbeitsbereiche
Weitere Tätigkeiten sind z.B.:
- operative bzw. kosmetische und ästhetische Eingriffen an den Zähnen
- die Verordnung von Heilmitteln, Heilbehelfen und zahnmedizinisch-diagnostischen Hilfsmitteln im Zusammenhang mit den o.a. angeführten Zuständen
- die Vorbeugung von Erkrankungen der Zähne, des Mundes und der Kiefer
- die Ausstellung von zahnärztlichen Bestätigungen und die Erstellung von zahnärztlichen Gutachten
- die Herstellung von Zahnersatzstücken
- die Durchführung von technisch-mechanischen Arbeiten zur Ausbesserung von Zahnersatzstücken
- die Herstellung von künstlichen Zähnen und sonstigen Bestandteilen von Zahnersatzstücken
Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt durch ein Diplomstudium der Zahnmedizin an einer Medizinischen Universität oder ein Masterstudium der Zahnmedizin an einer akkreditierten Privatuniversität und dauert sechs Jahre.
Kosten von Zahnarztleistungen
Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte bzw. Zahnambulatorien oder Zahngesundheitszentren verrechnen die tarifmäßigen Kosten der Zahlbehandlungen direkt mit dem zuständigen Sozialversicherungsträger. Wahlzahnärztinnen und Wahlzahnärzte verrechnen die Behandlungskosten direkt mit den Patientinnen und Patienten. Einen Teil dieser Behandlungskosten können Patientinnen und Patienten von ihrem Sozialversicherungsträger rückerstattet bekommen.
Weitere Informationen
- Österreichische Zahnärztekammer ÖZÄK
- Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich des BMSGPK
Letzte Aktualisierung: 3. März 2026
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal