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Trainingstherapeut:in

Die Trainingstherapie verfolgt das Ziel, das Wiedereintreten von Krankheiten, sowie des Entstehens von Folgekrankheiten und Chronifizierungen zu vermeiden. Als Trainingstherapeutinnen bzw. Trainingstherapeuten sind Sportwissenschafterinnen bzw. Sportwissenschafter nach ärztlicher Anordnung eigenverantwortlich tätig.

Offizielle Berufsbezeichnung

Trainingstherapeutin und Trainingstherapeut

Tätigkeitsbereich

Der Tätigkeitsbereich einer Trainingstherapeutin oder eines Trainingstherapeuten umfasst die strukturelle Verbesserung der Bewegungsabläufe und der Organsysteme mit dem Ziel, die Koordination, Kraft, Ausdauer und das Gleichgewicht durch systematisches Training zu stärken. Dies erfolgt aufbauend auf der Stabilisierung der Primärerkrankung und zur ergänzenden Behandlung von Sekundärerkrankungen.

Beispiele für Tätigkeiten sind:

  • Allgemeines Bewegungstraining zur Gesundheitsförderung, z.B. Nordic Walking
  • Krafttraining
  • Ausdauertraining
  • Atemgymnastik
  • Beckenbodentraining
  • Gangschulung,
  • Gehtraining im Wasser
  • Koordinations- und Gleichgewichtstraining (sensomotorisches Training)
  • Trainingstherapie im Wasser
  • Entspannungsverfahren

Eine Voraussetzung für die Berufsberechtigung ist u.a. die Eintragung in die Liste der zur Ausübung der Trainingstherapie berechtigten Sportwissenschafterinnen bzw. Sportwissenschafter. Die Trainingstherapieliste wird vom Gesundheitsministerium geführt.

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt im Rahmen eines vom Gesundheitsministerium akkreditierten Universitätsstudiums der Sportwissenschaften.

Kostenübernahme der Trainingstherapie

Kosten der Trainingstherapie als eigenständige Leistung werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Tätigkeiten der Trainingstherapie können allerding im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation oder einer ärztlich verordneten Physiotherapie durchgeführt werden.

Weitere Informationen

Letzte Aktualisierung: 3. März 2026

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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