Trainingstherapeut:in
Inhaltsverzeichnis
Offizielle Berufsbezeichnung
Trainingstherapeutin und Trainingstherapeut
Tätigkeitsbereich
Der Tätigkeitsbereich einer Trainingstherapeutin oder eines Trainingstherapeuten umfasst die strukturelle Verbesserung der Bewegungsabläufe und der Organsysteme mit dem Ziel, die Koordination, Kraft, Ausdauer und das Gleichgewicht durch systematisches Training zu stärken. Dies erfolgt aufbauend auf der Stabilisierung der Primärerkrankung und zur ergänzenden Behandlung von Sekundärerkrankungen.
Beispiele für Tätigkeiten sind:
- Allgemeines Bewegungstraining zur Gesundheitsförderung, z.B. Nordic Walking
- Krafttraining
- Ausdauertraining
- Atemgymnastik
- Beckenbodentraining
- Gangschulung,
- Gehtraining im Wasser
- Koordinations- und Gleichgewichtstraining (sensomotorisches Training)
- Trainingstherapie im Wasser
- Entspannungsverfahren
Eine Voraussetzung für die Berufsberechtigung ist u.a. die Eintragung in die Liste der zur Ausübung der Trainingstherapie berechtigten Sportwissenschafterinnen bzw. Sportwissenschafter. Die Trainingstherapieliste wird vom Gesundheitsministerium geführt.
Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt im Rahmen eines vom Gesundheitsministerium akkreditierten Universitätsstudiums der Sportwissenschaften.
Kostenübernahme der Trainingstherapie
Kosten der Trainingstherapie als eigenständige Leistung werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Tätigkeiten der Trainingstherapie können allerding im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation oder einer ärztlich verordneten Physiotherapie durchgeführt werden.
Weitere Informationen
- Informationen zu Gesundheitsberufen auf der Website des BMASGPK
- Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich des BMSGPK
Letzte Aktualisierung: 3. März 2026
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal