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Psychotherapie

Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren, das auf wissenschaftlich fundierten psychotherapeutischen Methoden beruht. Ziel der Psychotherapie ist es, seelisches Leiden zu lindern, die psychische Gesundheit zu fördern und Menschen dabei zu unterstützen, belastende Erfahrungen, emotionale Schwierigkeiten oder psychische Erkrankungen besser zu bewältigen.

Berufsbezeichnung und gesetzliche Grundlage

Psychotherapeutin/Psychotherapeut

Gesetzliche Grundlage ist im Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024). Dieses definiert das Berufsbild, den Tätigkeitsrahmen sowie die Anforderungen an Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung. Mit der Novellierung 2024 wurden unter anderem neue Regelungen zur Ausbildungsstruktur, zur Führung von Zusatz- und Weiterbildungsbezeichnungen sowie zum Übergang auf ein Bologna-konformes Ausbildungssystem eingeführt. Zusatz- und Weiterbildungsbezeichnungen dürfen ausschließlich von entsprechend qualifizierten Personen geführt werden. Eine Berufsausübung ist nur nach Eintragung in die Berufsliste Psychotherapie möglich.

Aufgaben und Arbeitsbereiche

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten helfen Menschen, die unter seelischen, emotionalen oder sozialen Problemen leiden und unterstützen dabei, Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen besser zu verstehen und neue Wege im Umgang mit ihren Schwierigkeiten und Herausforderungen zu finden. Je nach Ansatz werden verschiedene Methoden genutzt. Das können Gespräche sein, aber auch praktische Übungen oder kreative und körperbezogene Techniken. Ziel ist es, Menschen zu helfen, ihre seelische Gesundheit zu stärken und wieder mehr Lebensqualität zu gewinnen.

Psychotherapie kann als Einzel-, Gruppen-, Paar- oder Familientherapie angeboten werden. Auch für Kinder und Jugendliche gibt es spezielle psychotherapeutische Angebote.

Eine Psychotherapie kann unter anderem bei folgenden Problemen sinnvoll sein:

Seelische Problemlagen (welche die Lebensqualität & Verhaltensspielräume einschränken)

  • Ängste
  • Zwangsgedanken und Zwangshandlungen
  • Depressionen
  • Süchte (z.B. Alkoholabhängigkeit, Spielsucht, Drogenabhängigkeit etc.),
  • Schlaflosigkeit, Nervosität und innere Leere etc.
  • Psychosen (Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis, manisch-depressive Erkrankungen) und Persönlichkeitsentwicklungsstörungen

Psychosomatik

  • psychosomatische Erkrankungen (Krankheiten, die mit ungelösten und belastenden psychischen Problemen zusammenhängen) und
  • funktionelle Störungen (häufig wiederkehrende körperliche Beschwerden, die keine organische Ursache haben) bzw. wie sexuelle Funktionsstörungen (z.B. Erektionsstörungen, Libidoverlust) oder psycho-somatische Muskelverspannungen (z.B. im Nacken- oder Rückenbereich).
  • somato-psychische und chronische Erkrankungen, welche seelische Belastungen mitbedingen (z.B. bei Herz-, Magen-, Darmbeschwerden, Allergien, chronische (Kopf-) Schmerzen)

Psychosoziale Problemlagen

  • belastende Lebenssituationen und Lebenskrisen z.B. in Partnerschaft, Familie und Arbeit, bei Gewalterfahrungen etc.

Hinweis

Da Symptome auch durch körperliche Erkrankungen hervorgerufen werden können, ist eine medizinische Abklärung erforderlich.

Psychotherapeutische Ausrichtungen („Cluster“)

Seit Inkrafttreten des Psychotherapiegesetzes 2024 werden psychotherapeutische Methoden vier übergeordneten Ausrichtungen („Clustern“) zugeordnet:

  • Humanistische Therapie (z.B. Gesprächspsychotherapie, Gestalttherapie)
  • Psychoanalytische-psychodynamische Therapie (z.B. Psychoanalyse, Tiefenpsychologie)
  • Systemische Therapie (z.B. Systemische Familientherapie)
  • Verhaltenstherapie (z.B. Kognitive Verhaltenstherapie)

Fundierte Ausbildung

Die Ausbildung zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeut wurde mit dem Psychotherapiegesetz 2024 reformiert. Bis 2035 sind zwei verschiedene Ausbildungswege möglich:

  • Das bisherige Modell „Propädeutikum und Fachspezifikum“

Dieses Modell besteht aus dem Propädeutikum (Grundausbildung) und dem darauffolgenden Fachspezifikum (spezialisierte Ausbildung in einer anerkannten Methode). Diese Ausbildung wird an privaten oder (halb)öffentlichen Ausbildungsinstituten und teilweise an Universitäten angeboten.

  • Neues Modell „Bologna-System“ seit 2024

Die neue Ausbildungsmöglichkeit erfolgt nach internationalen Standards und ist in drei Abschnitte gegliedert. Bachelorstudium mit Grundlagen der Psychotherapiewissenschaft, Masterstudium, in dem eine Spezialisierung in einer der vier psychotherapeutischen Ausrichtungen stattfindet und der Postgradualen Phase, die die praktische Tätigkeit und Supervision beinhaltet und durch die psychotherapeutische Approbationsprüfung abgeschlossen wird.

Beide Ausbildungswege berechtigen zur Eintragung in die Psychotherapeutenliste, die eine eigenverantwortliche und selbstständige Berufsausübung ermöglicht.

Bis 2035 gelten Übergangsregelungen, Anrechnungsrichtlinien und spezielle Maßnahmen, um einen schrittweisen Übergang zum neuen Bologna-System zu ermöglichen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Bologna-konforme Ausbildung das alleinige Ausbildungsmodell für Psychotherapie in Österreich.

Für im EU-/EWR-Ausland erworbene psychotherapeutische Qualifikationen ist eine Berufsanerkennung durch das BMASGPK erforderlich. Für Qualifikationen aus Drittstaaten ist eine Nostrifikation der entsprechenden akademischen Ausbildungsabschlüsse an einer österreichischen Universität notwendig.

Inanspruchnahme und Kosten

Die Berufsausübung ist sowohl freiberuflich als auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses möglich. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten arbeiten z.B. in Beratungsstellen, Krankenhäusern, Primärversorgungseinrichtungen, Rehabilitationszentren, Ambulatorien oder in eigenen Praxen.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Psychotherapeutische Leistungen können grundsätzlich ohne ärztliche Überweisung direkt in Anspruch genommen werden. Für eine Kostenübernahme oder einen Kostenzuschuss durch die Sozialversicherung ist in der Regel das Vorliegen einer krankheitswertigen psychischen Störung sowie eine ärztliche Bestätigung erforderlich. Ohne entsprechende Voraussetzungen handelt es sich um eine Privatleistung. Im stationären Bereich sowie im Rahmen bewilligter Rehabilitations- oder Kuraufenthalte sind psychotherapeutische Leistungen in der Regel abgedeckt.

Im niedergelassenen Bereich erfolgt entweder eine vollständige Kostenübernahme in vertraglich gebundenen Einrichtungen oder eine teilweise Kostenrückerstattung. Keine Kostenübernahme besteht für reine Beratung oder Persönlichkeitsentwicklung.

Rechtliche Grundlagen

Relevante Gesetze finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS):

Letzte Aktualisierung: 3. März 2026

Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Gesundheitsberufe und Langzeitpflege

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