Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Kardiotechnischer Dienst

Kardiotechnikerinnen und Kardiotechniker arbeiten im hochspezialisierten Bereich der Herz-, Lungen- und Kreislaufunterstützung. Sie sind für den technischen und medizinischen Betrieb lebenswichtiger Geräte verantwortlich, die während Herz-Lungen-Operationen und in der Intensivmedizin eingesetzt werden. Ihre Tätigkeit verbindet medizinisches Fachwissen mit komplexer Medizintechnik.

Berufsbezeichnung und rechtliche Grundlagen

Diplomierte:r Kardiotechniker:in; Rechtsgrundlage ist das Kardiotechnikergesetz (KTG) und die Ausbildungsverordnung. Den Beruf dürfen Personen ausüben, die die vorgeschriebene Ausbildung einschließlich Diplomprüfung abgeschlossen haben, in die Kardiotechnikerliste eingetragen sind und in einer zugelassenen Krankenanstalt angestellt sind.

Auch im Ausland ausgebildete Personen dürfen den Beruf ausüben, wenn ihre Ausbildung anerkannt oder nostrifiziert wurde und eine Eintragung in die Kardiotechnikerliste erfolgt ist. Eine freiberufliche Tätigkeit ist nicht vorgesehen.

Aufgaben und Einsatzorte

Kardiotechniker:innen betreuen technische Systeme, die Herz-, Lungen- und Kreislauffunktionen unterstützen oder vorübergehend ersetzen. Ein zentraler Aufgabenbereich ist der Einsatz der Herz-Lungen-Maschine bei speziellen Operationen am Herzen (herzchirurgischen Eingriffen). Dabei steuern sie die Blutkreislauf außerhalb des Körpers (extrakorporale Zirkulation) und überwachen kontinuierlich Parameter wie Blutfluss, Blutdruck, Körpertemperatur, Sauerstoff- und Kohlendioxidgehalt des Blutes sowie gerinnungsmedizinische Parameter. Alle Abläufe und Messwerte werden dokumentiert.

Darüber hinaus betreuen Kardiotechniker:innen mechanische Kreislauf- und Lungenunterstützungssysteme, insbesondere ECMO-Systeme, die bei schwerem Herz- oder Lungenversagen eingesetzt werden. Diese kommen vor allem im intensiv- und notfallmedizinischen Bereich zum Einsatz (z.B. zur Stabilisierung nach Operationen oder bei akutem Organversagen).

In spezialisierten Krankenanstalten wirken Kardiotechniker:innen auch bei der technischen Betreuung von sogenannten implantierbarer Herzunterstützungssysteme (z.B. Herzschrittmachern, implantierbaren Defibrillatoren oder mechanischen Herzpumpen) mit.

Der kardiotechnische Dienst wird ausschließlich in Krankenanstalten mit kardiologischen, herz- und gefäßchirurgischen sowie intensivmedizinischen Abteilungen ausgeübt. Die Tätigkeit ist mit hoher Verantwortung verbunden und erfolgt häufig im Schicht- und Bereitschaftsdienst, da Einsätze sowohl bei geplanten Eingriffen als auch in akuten Notfallsituationen erforderlich sind

Ausbildung

Die Ausbildung zum kardiotechnischen Dienst erfolgt an ministeriell anerkannten Krankenanstalten, dauert mindestens 18 Monate und umfasst theoretische sowie praktische Ausbildungsinhalte. Vermittelt werden medizinisches Fachwissen, Medizintechnik, Gerätekunde, Pharmakologie sowie Kenntnisse in Dokumentation und EDV.

Gut zu wissen

Für die Zulassung zur Ausbildung ist eine einschlägige berufliche Vorqualifikation im Gesundheitsbereich erforderlich, etwa als Radiologietechnolog:in, Biomedizinische:r Analytiker:in, Angehörige:r des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege oder als DGKP mit entsprechender Berufs- oder Sonderausbildung im Intensiv- oder Anästhesiebereich.

Detaillierte Informationen erteilen die jeweiligen Krankenanstalten bzw. deren Träger.

Fortbildungspflicht

Kardiotechniker:innen unterliegen einer gesetzlichen Fortbildungspflicht. Innerhalb von fünf Jahren müssen mindestens 40 Stunden Fortbildung nachgewiesen werden (§ 33 KTG).

Letzte Aktualisierung: 3. März 2026

Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Gesundheitsberufe und Langzeitpflege

Zurück zum Anfang des Inhaltes