
Ärztin/Arzt
Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf auf Basis medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erfahrung aus. Ihre Tätigkeiten werden unmittelbar am oder mittelbar für den Menschen ausgeführt. Ärztinnen/Ärzte müssen für die Ausübung des Berufes in die Ärzteliste eingetragen werden. Diese wird von der Österreichischen Ärztekammer geführt. Außerdem gibt es besondere Formen der ärztlichen Berufsausübung wie etwa Notärztinnen/-ärzte, z.B. im Rahmen des Rettungsdienstes oder Polizeiärztinnen/-ärzte. Diese Berufsausübungen sind jeweils gesondert geregelt und bedürfen spezieller Voraussetzungen und Fortbildungen (z.B. Notarztkurse).
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zuletzt aktualisiert 29.07.2019
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