Allgemeine Informationen zu Arztberufen in Österreich
Inhaltsverzeichnis
Berufsbild und gesetzliche Regelungen
Die ärztliche Berufsausübung im Sinne des österreichischen Ärztegesetzes bezieht sich auf die medizinische Versorgung von Menschen und wird als Humanmedizin bezeichnet. Sie bildet die Grundlage für Ausbildung, Berufsberechtigung und Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten in Österreich. Der ärztliche Beruf ist ein gesetzlich geregelter Gesundheitsberuf. Er darf ausschließlich von Personen ausgeübt werden, die über eine entsprechende Berufsberechtigung verfügen und die gesetzlichen, fachlichen sowie ethischen Vorgaben einhalten.
Neben der Humanmedizin zählen auch die Zahnmedizin und die Veterinärmedizin zu den Gesundheitsberufen. Diese verfügen jeweils über eigene universitäre Studiengänge, eigenständige gesetzliche Regelungen und eigene Berufsvertretungen. Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf Ärztinnen und Ärzte der Humanmedizin. Die Österreichische Ärztekammer ist die gesetzliche Berufsvertretung der Ärztinnen und Ärzte in Österreich und nimmt standesrechtliche Aufgaben wahr. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend und Voraussetzung für die ärztliche Berufsausübung. Ergänzend bestehen in den einzelnen medizinischen Fachrichtungen freiwillige wissenschaftliche Fachgesellschaften.
Rechtliche Grundlagen der ärztlichen Tätigkeit sind
- Ärztegesetz 1998
- Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015)
- Universitätsgesetz 2002
- einschlägige Verordnungen der Österreichischen Ärztekammer, insbesondere zu Fortbildung und Spezialisierungen
Aufgaben und Einsatzorte
Ärztinnen und Ärzte klären gesundheitliche Beschwerden ab, führen diagnostische Untersuchungen durch und setzen geeignete therapeutische Maßnahmen um. Je nach Fachrichtung unterscheiden sich die eingesetzten diagnostischen und therapeutischen Verfahren.
Dazu zählen unter anderem spezielle Blutuntersuchungen, etwa zur Bestimmung von Entzündungswerten, Hormonspiegeln oder Allergien, das Abhören von Herz, Lunge und Bauchraum, das Abtasten von Organen oder die Beurteilung von Reflexen, bildgebende Verfahren wie Ultraschall, Röntgen, Computertomographie (CT) oder Magnetresonanztomographie (MRT) sowie funktionelle Untersuchungen wie EKG-, EEG- oder Lungenfunktionsmessungen. Darüber hinaus kommen je nach Fachgebiet endoskopische Untersuchungen, beispielsweise Magen- oder Darmspiegelungen, biopsische Verfahren zur Gewebeentnahme oder minimalinvasive Interventionen zum Einsatz.
In vielen Fachrichtungen werden zusätzlich operative Maßnahmen durchgeführt, die von kleineren ambulanten Eingriffen bis hin zu komplexen Operationen reichen. Darüber hinaus organisieren Ärztinnen und Ärzte Behandlungsabläufe, arbeiten eng mit anderen Gesundheits- und Sozialberufen zusammen und tragen zur Weiterentwicklung der medizinischer Standards bei.
Ärztinnen und Ärzte der Humanmedizin sind in unterschiedlichen Versorgungsbereichen tätig. Nach abgeschlossener Ausbildung und Eintragung in die Ärzteliste können sie sowohl angestellt als auch selbstständig arbeiten. Ihre Tätigkeit umfasst kurative (heilende), präventive (vorbeugende), rehabilitative (wiederherstellende) und palliative (lindernde) Aufgaben.
Typische Einsatzorte sind öffentliche und private Krankenanstalten, im niedergelassenen Bereich Einzelordinationen, Gruppenpraxen oder Primärversorgungseinheiten. Weitere Tätigkeitsfelder finden sich in Ambulatorien, Rehabilitations- und Kureinrichtungen. Zusätzliche berufliche Möglichkeiten bestehen im öffentlichen Dienst, etwa im amtsärztlichen Bereich oder bei Gesundheitsbehörden, im militärärztlichen oder polizeiärztlichen Dienst sowie in Forschung und Lehre. Auch Tätigkeiten in der pharmazeutischen Industrie, der Medizinprodukteentwicklung, im Versicherungswesen oder im Gutachterwesen sind möglich.
Ausbildung in der Humanmedizin
Der Zugang zum ärztlichen Beruf erfolgt über das Studium der Humanmedizin. Dieses wird an öffentlichen und privaten Universitäten in Österreich angeboten, dauert mindestens zwölf Semester und umfasst mindestens 5.500 Ausbildungsstunden. Das Studium vermittelt naturwissenschaftliche, medizinische und klinische Grundlagen sowie integrierte praktische Ausbildungsanteile. Der Studienabschluss lautet Doktor:in der gesamten Heilkunde (Dr. med. univ.). Das Medizinstudium stellt die Voraussetzung für die anschließende ärztliche Ausbildung dar, berechtigt jedoch noch nicht zur selbstständigen Berufsausübung.
Basisausbildung
Nach Abschluss des Studiums ist die Basisausbildung verpflichtend. Sie dauert neun Monate und ist als klinisch-praktische Ausbildung konzipiert. In dieser Phase werden grundlegende ärztliche Kompetenzen erworben, insbesondere in internistischen und chirurgischen Fachbereichen sowie in allgemeinärztlichen Tätigkeitsfeldern einschließlich der Akut- und Notfallversorgung.
Während der Basisausbildung dürfen Ärztinnen und Ärzte ausschließlich im Rahmen eines Dienstverhältnisses und unter fachlicher Anleitung tätig sein. Eine selbstständige Berufsausübung oder die Führung einer Ordination ist in dieser Phase nicht zulässig. Die Basisausbildung bildet die Grundlage für alle weiteren ärztlichen Ausbildungswege.
Ausbildungswege nach der Basisausbildung
Nach erfolgreichem Abschluss der Basisausbildung stehen zwei gesetzlich geregelte Ausbildungswege offen: die Ausbildung zur Ärztin beziehungsweise zum Arzt für Allgemeinmedizin oder die Ausbildung zur Fachärztin beziehungsweise zum Facharzt in einem medizinischen Sonderfach.
Hinweis
Eine Übersicht über die verschiedenen medizinischen Sonderfächer finden Sie im Artikel Fachärztin/Facharzt.
Beide Ausbildungswege umfassen mehrjährige praktische Ausbildungsabschnitte in anerkannten Krankenanstalten und Lehrordinationen und schließen mit einer ärztlichen Prüfung ab. Erst nach Abschluss einer dieser Ausbildungen und der Eintragung in die Ärzteliste ist die selbstständige ärztliche Berufsausübung zulässig. Die Ärzteliste wird von der Österreichische Ärztekammer geführt.
Neben der Ausbildung in Allgemeinmedizin oder einem medizinischen Sonderfach können Ärztinnen und Ärzte zusätzliche Qualifikationen erwerben. Diese betreffen spezielle medizinische Tätigkeitsbereiche oder besondere Kompetenzen wie z.B. in der Notfallmedizin, Ultraschalldiagnostik, Palliativmedizin, Schmerztherapie oder im Qualitätsmanagement.
Anerkennung ausländischer Ausbildungen
Ärztinnen und Ärzte, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, können den Beruf in Österreich nur ausüben, wenn ihre Qualifikation anerkannt wurde. Für Abschlüsse aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums gelten andere Anerkennungsverfahren als für Abschlüsse aus Drittstaaten, bei denen in der Regel ein Nostrifikationsverfahren erforderlich ist. Unabhängig vom Ausbildungsland ist die Eintragung in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer Voraussetzung für jede ärztliche Tätigkeit in Österreich.
Fortbildungspflicht
Ärztinnen und Ärzte unterliegen einer gesetzlichen Fortbildungspflicht. Ziel ist die Sicherstellung einer aktuellen, qualitätsgesicherten medizinischen Versorgung. Die Fortbildung erfolgt im Rahmen des Diplom-Fortbildungs-Programms (DFP). Innerhalb eines festgelegten Zeitraums sind Fortbildungspunkte zu erwerben und zu dokumentieren. Die genauen Anforderungen, das Punktesystem sowie das elektronische Dokumentationssystem sind auf der Website der Österreichische Akademie der Ärztinnen und Ärzte ausführlich beschrieben. Die kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung ist ein zentraler Bestandteil des ärztlichen Berufsverständnisses.
Inanspruchnahme und Kosten
Die Inanspruchnahme ärztlicher Versorgung ist in Österreich auf mehreren Wegen möglich. Im niedergelassenen Bereich ist der Zugang grundsätzlich bei allen Ärztinnen und Ärzte möglich. Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin sollten aber die erste Anlaufstelle sein und können direkt ohne Überweisung kontaktiert werden. Sie übernehmen die medizinische Erstabklärung und veranlassen bei Bedarf die Weiterleitung an Fachärztinnen oder Fachärzte. Der Zugang zu fachärztlicher Versorgung erfolgt je nach Fachgebiet direkt oder über eine Überweisung. Für bestimmte Leistungen, etwa Spezialambulanzen, aufwendige Diagnostik oder geplante stationäre Behandlungen, ist in der Regel eine Überweisung erforderlich. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Arztbesuch. Wenn akute Lebensgefahr besteht, rufen Sie bitte sofort den Rettungsdienst unter der Telefonnummer 144. Weitere Infos unter Notfälle & Erste Hilfe.
Ärztliche Leistungen im niedergelassenen Bereich werden bei Ärztinnen und Ärzten mit einem Kassenvertrag in der Regel direkt mit der zuständigen Sozialversicherung abgerechnet. Bei der Inanspruchnahme von Wahlärztinnen und Wahlärzten oder bei privaten Leistungen fallen Kosten an, die zunächst selbst zu bezahlen sind. Eine teilweise Rückerstattung kann im Nachhinein bei der Sozialversicherung beantragt werden oder sind je nach privater Zusatzversicherung möglich. Nähere Informationen unter Kassen- Wahl- oder Privatarzt.
Informative Links
- BMASGPK (2025): Ärztinnen- und Ärzteausbildung. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.sozialministerium.gv.at
- BMASGPK (2026): Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in einem sonstigen nichtärztlichen Gesundheitsberuf. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.sozialministerium.at
- BMASGPK (2026): Berufe A bis Z, Berufslisten und Gesundheitsberuferegister. Online abgerufen im Februar 2026 unter www.sozialministerium.gv.at
- BMSGPK (2019): Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich, Wien. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.sozialministerium.at
- Österreichische Akademie der Ärzte: Informationen Sonderfächer. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.arztakademie.at
- Österreichische Ärztekammer (2025): Informationen zur Ausbildung. Ausbildungsverordnung. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.aerztekammer.at
- Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes (RIS) (2026): diverse Rechtsvorschriften. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.ris.bka.gv.at
Letzte Aktualisierung: 3. März 2026
Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Gesundheitsberufe und Langzeitpflege