
Ärztin und Arzt
Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf auf Basis medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erfahrung aus. Ihre Tätigkeiten werden unmittelbar am oder mittelbar für den Menschen ausgeführt. Ärztinnen und Ärzte müssen für die Ausübung des Berufes in die Ärzteliste eingetragen werden. Diese wird von der Österreichischen Ärztekammer geführt. Außerdem gibt es besondere Formen der ärztlichen Berufsausübung wie etwa Notärztinnen und Notärzte, z.B. im Rahmen des Rettungsdienstes oder Polizeiärztinnen oder Polizeiärzte. Diese Berufsausübungen sind jeweils gesondert geregelt und bedürfen spezieller Voraussetzungen und Fortbildungen (z.B. Notarztkurse).
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zuletzt aktualisiert 29.07.2019
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