Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Eltern-Kind-Pass

Der Eltern-Kind-Pass soll einen sicheren Verlauf der Schwangerschaft bis zur Geburt und eine gesunde Entwicklung des Kindes gewährleisten. Dieses Programm garantiert eine ausgezeichnete Gesundheitsvorsorge für Schwangere und Kinder bis zum Schuleintritt. Alle Untersuchungsergebnisse werden im Eltern-Kind-Pass dokumentiert. Dies ist unter anderem auch ein erforderlicher Nachweis für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe.

Wann erhalte ich den Eltern-Kind-Pass?

Nachdem die Ärztin oder der Arzt eine Schwangerschaft festgestellt hat, erhält die schwangere Frau den Eltern-Kind-Pass.

Hinweis

Auch wenn Sie nicht versichert sind, haben Sie Anspruch auf den Eltern-Kind-Pass. Sie müssen sich jedoch vor der Inanspruchnahme einer Untersuchung von der Krankenkasse, die für Ihren Wohnort zuständig ist, einen Anspruchsbeleg ausstellen lassen. Mit diesem Beleg können Sie bei einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt des Krankenversicherungsträgers die jeweiligen vorgesehenen Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen kostenlos durchführen.

Welche Angaben enthält der Eltern-Kind-Pass?

Der Eltern-Kind-Pass ist ein wichtiges Untersuchungsdokument und enthält folgende Angaben:

Ausführliche Informationen, welche Untersuchungen zu welchem Zeitpunkt stattfinden sollen, erhalten Sie unter Der Eltern-Kind-Pass auf einen Blick.

Wohin kann ich mich wenden?

Den Eltern-Kind-Pass erhalten Sie bei folgenden Ärztinnen und Ärzten und Einrichtungen:

  • Fachärztin und Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
  • Fachärztin und Facharzt für Allgemeinmedizin,
  • in den Fachambulatorien der Gebietskrankenkassen,
  • in den Ambulanzen von Krankenanstalten mit geburtshilflicher Abteilung und
  • in den Schwangerschafts- bzw. Familienberatungsstellen.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen können bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten der Sozialversicherung kostenlos durchgeführt werden. In Österreich können nicht krankenversicherte Frauen bei ihrer zuständigen Krankenkasse einen Ersatzkrankenschein anfordern. Die Kosten für die Untersuchungen übernimmt zu zwei Drittel der Bund und zu einem Drittel der Krankenversicherungsträger. Für Frauen ohne Krankenversicherung trägt der Bund die Kosten zur Gänze.

Führt eine Wahlärztin oder ein Wahlarzt die Untersuchungen durch, müssen die entstandenen Kosten zunächst selbst bezahlt werden. Bei Vorlage der Honorarnote samt Zahlungsnachweis werden die Kosten zum Teil von der Sozialversicherung übernommen.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 18. September 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr. Renate Fally-Kausek

Zurück zum Anfang des Inhaltes