Ärztin / Arzt für Allgemeinmedizin
Inhaltsverzeichnis
Berufsbezeichnung und gesetzliche Regelungen
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin sind Ärztinnen und Ärzte der Humanmedizin mit abgeschlossener Ausbildung in Allgemeinmedizin. Sie versorgen Menschen aller Altersgruppen und behandeln akute sowie chronische Erkrankungen aus dem gesamten medizinischen Spektrum.
Die allgemeinmedizinische Berufsausübung ist im Ärztegesetz 1998 geregelt. Ergänzend gelten die Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) sowie einschlägige Verordnungen der Österreichische Ärztekammer. Die Österreichische Ärztekammer ist die gesetzliche Berufsvertretung der Ärztinnen und Ärzte in Österreich und nimmt standesrechtliche Aufgaben wahr. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend und Voraussetzung für die ärztliche Berufsausübung. Ergänzend bestehen in den einzelnen medizinischen Fachrichtungen freiwillige wissenschaftliche Fachgesellschaften.
Aufgaben und Tätigkeitsbereich
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin behandeln ein breites Spektrum akuter und chronischer Erkrankungen. Dazu zählen unter anderem Infektionskrankheiten, internistische Beschwerden, Erkrankungen des Bewegungsapparates, psychische Belastungen, kognitive Beeinträchtigungen sowie alters- und multimorbiditätsbedingte Gesundheitsprobleme. Sie führen strukturierte diagnostische Abklärungen durch, beurteilen Krankheitsverläufe und setzen therapeutische Maßnahmen um, einschließlich medikamentöser Behandlung, Wundversorgung sowie der Verordnung von Heilmitteln, Heilbehelfen und weiterführender Diagnostik.
Ein zentraler Tätigkeitsbereich ist die langfristige Betreuung von Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes Mellitus, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegserkrankungen oder chronischen Schmerzsyndromen. Dabei überwachen Allgemeinmediziner:innen Therapieverläufe, passen Behandlungsstrategien an und unterstützen rehabilitative Prozesse, wie z.B. durch die Koordination von Physio- und Ergotherapie, Maßnahmen der Sekundärprävention oder die medizinische Begleitung nach Krankenhausaufenthalten.
Zu den präventiven Aufgaben zählen Vorsorgeuntersuchungen, Impfberatung sowie Maßnahmen der Früherkennung von Erkrankungen und relevanten Risikofaktoren v.a. Bluthochdruck oder Fettstoffwechselstörungen. In fortgeschrittenen Krankheitsstadien leisten Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin palliative Betreuung und begleiten Betroffene sowie deren Angehörige, häufig im häuslichen Umfeld.
Die allgemeinmedizinische Tätigkeit umfasst zudem die Koordination weiterer medizinischer Leistungen. Dazu gehören Überweisungen an Fachärztinnen und Fachärzte, die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen sowie die Abstimmung mit Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen und mobilen Diensten.
Einsatzorte
Nach abgeschlossener Ausbildung ist sowohl eine angestellte als auch eine selbstständige Tätigkeit möglich. Die Tätigkeit findet überwiegend im niedergelassenen Bereich, etwa in Einzelordinationen, Gruppenpraxen oder Primärversorgungseinheiten statt. Weitere Bereiche sind Ambulatorien, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Rehabilitations- und Kureinrichtungen sowie der öffentliche Gesundheitsdienst oder auch häufig als Stationsärztinnen bzw. Stationsärzte in Krankenanstalten. Haus- und Heimbesuche sind ein wesentlicher Bestandteil der allgemeinmedizinischen Versorgung.
Zugang zur allgemeinmedizinischen Versorgung
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin sind in Österreich in der Regel die erste Anlaufstelle im Gesundheitssystem. Sie können direkt und ohne Überweisung kontaktiert werden z.B. bei akuten Beschwerden wie Schmerzen oder Fieber, zur Abklärung gesundheitlicher Probleme (z.B. unklare Beschwerden, Infekte, Blutdruck- oder Blutzuckerauffälligkeiten), für Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen sowie zur Ausstellung notwendiger Verordnungen, Rezepte oder Bestätigungen (z.B. Arbeitsunfähigkeitsmeldung). In diesem Sinne übernehmen sie die Funktion des ersten medizinischen Ansprechpartners („first point of care“).
Sie führen die medizinische Erstabklärung durch, leiten bei Bedarf weitere diagnostische oder therapeutische Schritte ein und koordinieren die Weiterbehandlung, etwa durch Überweisungen an Fachärztinnen und Fachärzte oder durch Zuweisungen zu Krankenanstalten.
Eine Orientierung bieten die öffentliche Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer sowie regionale Ärzteverzeichnisse der Landesärztekammern. Auch Gemeinden oder Gesundheitszentren informieren über allgemeinmedizinische Angebote vor Ort.
Kosten
Im niedergelassenen Bereich werden Leistungen von Kassenärztinnen und Kassenärzten für Allgemeinmedizin grundsätzlich über die zuständige Sozialversicherung abgerechnet. Je nach Art der Leistung können Selbstbehalte oder zusätzliche Kosten anfallen.
Bei Wahlärztinnen und Wahlärzten sind die Kosten zunächst selbst zu tragen. Für Leistungen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind, kann eine teilweise Rückerstattung beantragt werden.
Ausbildung
Nach Abschluss des Studiums der Humanmedizin und der neunmonatigen Basisausbildung schließt die Ausbildung zur Ärztin bzw. zum Arzt für Allgemeinmedizin an. Diese dauert mindestens 33 Monate und erfolgt gemäß der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015.
Die Ausbildung umfasst praktische Ausbildungsabschnitte in anerkannten Krankenanstalten sowie in Lehrordinationen. Ziel ist der Erwerb umfassender klinischer Kompetenzen für die selbstständige allgemeinmedizinische Versorgung. Die Ausbildung ist bundesweit einheitlich geregelt und schließt mit einer ärztlichen Prüfung ab. Erst nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und der Eintragung in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer ist die selbstständige Berufsausübung zulässig.
Fortbildung und Zusatzqualifikationen
Nach Eintragung in die Ärzteliste unterliegen Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin einer gesetzlichen Fortbildungspflicht. Diese erfolgt im Rahmen des Diplom-Fortbildungs-Programms (DFP) und umfasst 250 Fortbildungspunkte innerhalb von fünf Jahren. Die Fortbildungsleistungen sind elektronisch zu dokumentieren.
Neben der verpflichtenden Fortbildung können zusätzliche ärztliche Qualifikationen erworben werden. Diese betreffen klar definierte Tätigkeitsbereiche, etwa Notfallmedizin, Palliativmedizin, Ultraschalldiagnostik, Schmerztherapie oder Public Health oder auch Qualitätsmanagement. Der Erwerb solcher Zusatzqualifikationen setzt strukturierte Ausbildungsprogramme voraus, die theoretische Fortbildung, praktische Anwendung und festgelegte Mindestanforderungen kombinieren. Anerkennung und Dokumentation erfolgen im Rahmen des DFP-Systems.
Ausführliche Informationen zur Fortbildungspflicht, anerkannten Zusatzqualifikationen, Diplomen, Zertifikaten und zur Dokumentation stellt die Österreichische Akademie der Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung.
Hilfreiche Links
Rechtliche Grundlagen
Relevante Gesetze finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS):
- Ärztegesetz 1998, BGBI. I Nr. 169/1998, i.d.g.F.
- Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015, BGBI. II Nr. 147/2015, i.d.g.F.
- Verordnung über Medizinische Universitäten in Österreich (Medizinische Universitäten Verordnung 2016 – MUVO 2016), BGBl. II Nr. 408/2015, i.d.g.F.
- Verordnung über die arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärzten, BGBI. Nr. 489/1995, i.d.g.F.
- Universitätsgesetz 2002, BGBI. Nr. 120, i.d.g.F.
Zudem gibt es weitere Verordnungen der Österreichischen Ärztekammer, die unter www.aerztekammer.at zu finden sind.
- BMASGPK (2025): Ärztinnen- und Ärzteausbildung. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.sozialministerium.gv.at
- BMASGPK (2026): Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in einem sonstigen nichtärztlichen Gesundheitsberuf. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.sozialministerium.at
- BMASGPK (2026): Berufe A bis Z, Berufslisten und Gesundheitsberuferegister. Online abgerufen im Februar 2026 unter www.sozialministerium.gv.at
- BMSGPK (2019): Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich, Wien. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.sozialministerium.at
- Österreichische Akademie der Ärzte: Informationen Sonderfächer. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.arztakademie.at
- Österreichische Ärztekammer (2025): Informationen zur Ausbildung. Ausbildungsverordnung. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.aerztekammer.at
- Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes (RIS) (2026): diverse Rechtsvorschriften. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.ris.bka.gv.at
Letzte Aktualisierung: 3. März 2026
Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Gesundheitsberufe und Langzeitpflege