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Schlaganfall: Hilfe & Unterstützung

Durch die schnellere und bessere Versorgung von Schlaganfall-Patientinnen und Schlaganfall-Patienten ist die Zahl der schweren Behinderungen in den letzten Jahren rückläufig. Trotzdem weisen noch immer rund die Hälfte aller Schlaganfall-Patientinnen und Schlaganfall-Patienten leichte bis schwere bleibende Folgeschäden auf. Dadurch ist der Alltag meist eingeschränkt. Bisher normale Tätigkeiten stellen plötzlich unüberwindbare Hürden dar. Dafür gibt es spezielle Hilfsmittel, die das Leben von Schlaganfall-Patientinnen/-Patienten erleichtern können . . .

Finanzielle Unterstützung

Schlaganfall-Patientinnen/Schlaganfall-Patienten mit leichten bis schwere bleibende Behinderungen sind oft auf Hilfe und Unterstützung angewiesen. Die daraus möglicherweise resultierende Pflegebedürftigkeit erfordert die Hilfe der Angehörigen bzw. spezieller Pflegedienste. In diesem Fall kann Pflegegeld beansprucht werden.

Das Pflegegeld ist ein zweckgebundener Zuschuss zur Abdeckung der pflegerischen Mehraufwendung. Der Antrag auf Pflegegeld ist beim zuständigen Sozialversicherungsträger, bei den Landesstellen des Sozialministeriumservice oder dem Amt der Landesregierung zu stellen. Informationen zum Pflegegeld erhalten Sie auf www.oesterreich.gv.at.

Weitere finanzielle Unterstützung

  • Befreiung von Rundfunk- und Telefongebühren: Bezieherinnen und Bezieher von Pflegegeld können eine Befreiung von den Rundfunkgebühren und/oder die Zuerkennung einer Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten beantragen. Infos und Antragsformular finden Sie auf der Website des GIS.
  • Rezeptgebührenbefreiung: Bei geringem Einkommen können Sie bei der zuständigen Krankenkasse um Befreiung von der Rezeptgebühr ansuchen. Auf der Homepage der Österreichischen Sozialversicherung stehen die Antragsformulare für die Befreiung von der Rezeptgebühr bei der für Sie zuständigen Krankenkasse zum Download zur Verfügung.
  • Behindertenausweis: Der Behindertenpass ist ein Lichtbildausweis zum Nachweis der Behinderung. Informationen, wer Anspruch auf einen Behindertenpass hat und wo man diesen erhält, finden Sie auf der Website des Sozialministeriumsservice.
  • ÖBB-Ermäßigung: Mit einer VORTEILScard Spezial können Personen mit Mobilitätseinschränkungen und Behinderung zu stark ermäßigten Preisen die Dienste der ÖBB in Anspruch nehmen. Informationen finden Sie auf der Website der ÖBB.
  • Sozialhilfe: Für die Gewährung von Sozialhilfeleistungen sind in Österreich die Länder zuständig. Die Leistungen können durch schriftlichen Sozialhilfeantrag oder durch persönliche Vorsprache in der Sozialabteilung der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft beantragt werden.
  • Eurokey: Laufend werden barrierefreie öffentliche WCs in Städten und Gemeinden sowie jene an den Autobahnraststätten mit dem sogenannten Euro-Zylinderschloss ausgestattet. Das bedeutet, dass jener Personenkreis Zutritt hat, der diese WCs dringend braucht. Erforderlich ist ein Nachweis mit einem gültigen Bundesbehindertenpass (mit Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel“ oder „Gehbehinderung“). Wo der Eurokey bestellt werden kann und wieviel er kostet, erfahren Sie unter www.eurokey.at.

Hinweis

Informationen zu sozialen Themen, Beihilfen, Anträgen und Notfällen bietet außerdem die Website www.oesterreich.gv.at.

Umgestaltung des Wohnraums

Damit Betroffene nach einem Schlaganfall im Alltag besser zurechtkommen und ein möglichst eigenständiges Leben führen können, sind Veränderungen in ihrer Wohnung oft sehr hilfreich. Zum Beispiel kann ein rutschfester Bodenbelag das Gehen erleichtern, wenn Schlaganfall-Patientinnen /-Patienten auf eine Gehhilfe angewiesen sind. Es ist auch wichtig, abzuklären, wo Haltegriffe angebracht werden können, ob Türschwellen oder Teppichkanten eine Gefahr darstellen, oder welche Veränderungen im Bad vorgenommen werden sollten. Diese Veränderungen bieten den Betroffenen Sicherheit und erleichtern den Alltag.

Die Broschüre Barriere: Frei! – Handbuch für barrierefreies Wohnen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

Wohin kann ich mich wenden?

  • Wohnbauförderung: Eine Umgestaltung in den eigenen vier Wänden ist oft mit hohem finanziellem Aufwand verbunden. In den einzelnen Bundesländern gibt es Förderungen für „barrierefreies Wohnen“. Informationen erhalten Sie bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Amt der Landesregierung, da in den Bundesländern unterschiedliche Bauordnungen und Förderungsmaßnahmen bestehen.
  • Sozialministeriumsservice: Das Sozialministeriumsservice gewährt Individualförderungen für Wohnraumadaptierung bei Behinderung durch Krankheit oder angeborener Behinderung. Informationen erhalten Sie bei den Landesstellen des Bundessozialamtes.

Hilfsmittel & Heilbehelfe

Nach einem Schlaganfall müssen die Betroffenen oft mit mehr oder weniger schweren körperlichen Behinderungen leben. Dadurch ist der Alltag meist eingeschränkt. Bisher normale Tätigkeiten stellen plötzlich unüberwindbare Hürden dar. Doch dafür gibt es spezielle Hilfsmittel, die das Leben von Schlaganfall-Patientinnen/-Patienten erleichtern können.
Dazu zählen beispielsweise Rollstuhl oder Rollator (Gehwagen), aber auch Hilfsmittel im Haushalt – wie eine Greifzange (um weiter entfernte Gegenstände zu erreichen) – sowie Esshilfen.

Ein Hilfsmittel soll die Patientin oder den Patienten unterstützen und dadurch mehr Selbstständigkeit und Sicherheit geben. Wichtig ist es, individuell mit den zuständigen Therapeutinnen und Therapeuten sowie dem Pflegepersonal abzuklären, welche Hilfsmittel die Patientin/den Patienten optimal unterstützen.

Wohin kann ich mich wenden?

Beim Österreichischen Zivilinvalidenverband (ÖZIV) und im Sozialministeriumservice und seinen Landesstellen sind Beratungs- und Servicestellen eingerichtet, die über die am österreichischen Markt erhältlichen Hilfsmittel sowie über die Kosten und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten Auskünfte erteilen.

Nähere Informationen über die Hilfsmittelberatungsstellen finden Sie unter folgenden Links:

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Heilbehelfe und Hilfsmittel müssen immer zuerst von der Ärztin/vom Arzt verordnet und von der Sozialversicherung bewilligt werden. Grundsätzlich gibt es bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln einen Selbstbehalt. Informationen, welche Kosten bei der Anschaffung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln selbst zu tragen sind und wann Selbstbehalte entfallen finden Sie unter Hilfsmittel & Heilmittel: Selbstbehalt

Die Sozialversicherung stellt bestimmte Heilbehelfe und Hilfsmittel auch leihweise zur Verfügung. Mehr Informationen über Bewilligungserfordernisse, medizinische Voraussetzungen und Kostenbeteiligungen erhalten Sie von Ihrer Sozialversicherung.

Letzte Aktualisierung: 13. August 2020

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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