Nach einem Schlaganfall müssen die Betroffenen oft mit mehr oder weniger schweren körperlichen Behinderungen leben. Dadurch ist der Alltag meist eingeschränkt. Bisher normale Tätigkeiten stellen plötzlich unüberwindbare Hürden dar. Doch dafür gibt es spezielle Hilfsmittel, die das Leben von Schlaganfall-Patientinnen/-Patienten erleichtern können.
Dazu zählen beispielsweise Rollstuhl oder Rollator (Gehwagen), aber auch Hilfsmittel im Haushalt – wie eine Greifzange (um weiter entfernte Gegenstände zu erreichen) – sowie Esshilfen.
Ein Hilfsmittel soll die Patientin oder den Patienten unterstützen und dadurch mehr Selbstständigkeit und Sicherheit geben. Wichtig ist es, individuell mit den zuständigen Therapeutinnen und Therapeuten sowie dem Pflegepersonal abzuklären, welche Hilfsmittel die Patientin/den Patienten optimal unterstützen.
Wohin kann ich mich wenden?
Beim Österreichischen Zivilinvalidenverband (ÖZIV) und im Sozialministeriumservice und seinen Landesstellen sind Beratungs- und Servicestellen eingerichtet, die über die am österreichischen Markt erhältlichen Hilfsmittel sowie über die Kosten und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten Auskünfte erteilen.
Nähere Informationen über die Hilfsmittelberatungsstellen finden Sie unter folgenden Links:
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Heilbehelfe und Hilfsmittel müssen immer zuerst von der Ärztin/vom Arzt verordnet und von der Sozialversicherung bewilligt werden. Grundsätzlich gibt es bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln einen Selbstbehalt. Informationen, welche Kosten bei der Anschaffung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln selbst zu tragen sind und wann Selbstbehalte entfallen finden Sie unter Hilfsmittel & Heilmittel: Selbstbehalt
Die Sozialversicherung stellt bestimmte Heilbehelfe und Hilfsmittel auch leihweise zur Verfügung. Mehr Informationen über Bewilligungserfordernisse, medizinische Voraussetzungen und Kostenbeteiligungen erhalten Sie von Ihrer Sozialversicherung.