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Hohe Auszeichnung für das ELGA-Portal

07.07.2014

Sieg für das ELGA-Portal beim diesjährigen e-Government Wettbewerb in der Kategorie „Bestes e-health Projekt”. Unter insgesamt 70 Einreichungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, 11 davon in der Kategorie „e-health”, hat eine internationale Jury das ELGA-Portal für die Bürgerinnen und Bürger zum innovativsten e-health Projekt gewählt. Bewertet wurden dabei vor allem der Nutzen durch eine bessere Qualität der Versorgung, die Lösung gesellschaftlicher Problemfelder und die Effizienzsteigerung im Gesundheitswesen.

Die elektronische Gesundheitsakte - ELGA

ELGA ist die Abkürzung für „elektronische Gesundheitsakte“. Sie ist ein Informationssystem, das Patientinnen und Patienten sowie berechtigten Gesundheitsdiensteanbietern – Spitälern, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Apotheken oder Pflegeeinrichtungen – in Zukunft den orts- und zeitunabhängigen Zugang zu Gesundheitsdaten ermöglichen wird. Dazu gehören Labor- und Radiologiebefunde, Spitals-Entlassungsbriefe sowie die aktuelle Medikation.

Rund um die Uhr verfügbar

Seit Jänner 2014 ist das ELGA-Portal in Betrieb und online über www.gesundheit.gv.at erreichbar. Mittels Bürgerkarte oder Handy-Signatur können sich Bürgerinnen und Bürger einfach und sicher in das ELGA-Portal einloggen und ihre Teilnehmerrechte wahrnehmen, d.h. von ELGA abmelden und wieder anmelden. Seit Inbetriebnahme haben bereits rund 15.000 Personen das ELGA-Portal genutzt. Die technische Verfügbarkeit des Portals lag bisher immer bei 100 Prozent.

Das ELGA-Portal wird von der österreichischen Sozialversicherung und seiner Tochtergesellschaft SVC in enger Zusammenarbeit mit der ELGA GmbH im Auftrag des Gesundheitsministeriums umgesetzt.

Der weitere Fahrplan

Im Laufe des zweiten Halbjahres 2015 wird die nächste Ausbaustufe des ELGA-Portals zur Verfügung stehen. Damit wird es für Bürgerinnen und Bürger möglich sein, ihre Gesundheitsdaten (wie Entlassungsbriefe, Labor- und Radiologiebefunde, Medikationsdaten) selbst zu verwalten. So ist es z.B. möglich, Befunde ein- bzw. auszublenden oder auch gänzlich zu löschen.

Erstmals können Bürgerinnen und Bürger auch selbst bestimmen, welche Ärztinnen/Ärzte, Krankenanstalten oder Gesundheitsorganisationen Zugriff auf welche Dokumente bzw. Befunde erhalten. Auch wird es möglich sein, z.B. einem „Vertrauensarzt” einen längeren Zugriff als die standardmäßig vorgesehenen 28 Tage zu gewähren.

Über die e-Medikation erhalten Bürgerinnen und Bürger in der Medikationsliste ärztlich verordnete und in der Apotheke rezeptfrei gekaufte wechselwirkungsrelevante Arzneimittel auf einen Blick. Das erleichtert den Überblick und hilft, Risiken zu minimieren und die Sicherheit bei der Einnahme von Arzneimitteln für Patientinnen und Patienten zu erhöhen.

Letzte Aktualisierung: 7. Juli 2014

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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