
Transsexualität: Hormonelle Behandlung
Bei Vorliegen von Geschlechtsdysphorie bzw. Transsexualismus besteht nach dem diagnostischen Prozess die Möglichkeit einer Hormonbehandlung. Dabei hat eine urologisch-gynäkologische Untersuchung und ein Risikoscreening hinsichtlich möglicher Kontraindikationen zu erfolgen. Bei Bedarf kann eine zytogenetische Untersuchung indiziert sein. Die Hormonbehandlung muss kontinuierlich ärztlich kontrolliert werden und hat in der Regel ein Jahr lang zu erfolgen. Die klinisch-psychologische bzw. psychotherapeutische Behandlung sollte während der Hormontherapie fortgesetzt werden . . .
Der Beginn einer gegengeschlechtlichen Hormonbehandlung ist in der Regel die entscheidende Weichenstellung in Richtung weiterer somatischer Eingriffe.
Hinweis Eine Angleichung an die gewünschte Geschlechtsrolle durch Vornahme chirurgischer Eingriffe kann in speziellen Fällen auch ohne vorherige Hormontherapie erfolgen (z.B. Mastektomie).
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 22.04.2015
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