
Sexuelle Dienstleistungen (freiwillige Prostitution)
Unter „sexuellen Dienstleistungen“ werden alle durch volljährige Personen freiwillig und gewerbsmäßig erbrachten sexuelle Handlungen verstanden - unabhängig vom Geschlecht der beteiligten Personen. Die Begriffe „sexuelle Dienstleistungen“, „Sexdienstleistung“, „Sexualdienstleistung“ oder „Sexarbeit“ sind in Anlehnung an den anglo-amerikanisch geprägten Begriff „sex worker“ entstanden und haben sich zunehmend auch im deutschsprachigen Raum durchgesetzt. Sie verdeutlichen, dass es sich bei freiwillig erbrachten sexuellen Dienstleistungen um Erwerbsarbeit handelt, die als solche auch einer Reglementierung bedarf. Gleichzeitig erfolgt damit eine sprachliche Abgrenzung zu Formen der sexuellen Ausbeutung, wie Zwangsprostitution oder Menschenhandel. Auch auf gesetzlicher Ebene fand diese Begriffswahl bereits Einzug, so in der Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit über gesundheitliche Vorkehrungen für Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen und im OÖ. Sexualdienstleistungsgesetz.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 04.03.2020
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