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Chorea-Huntington-Mutationsanalyse (CHHMU)

Die Chorea-Huntington-Mutationsanalyse kann wichtige diagnostische Hinweise bei der Abklärung eines Verdachtes auf das Vorliegen einer Chorea Huntington (eine erbliche Erkrankung des zentralen Nervensystems) liefern. Für diese genetische Untersuchung ist nur eine einfache Blutabnahme notwendig.

  • ALDO-B-Genanalyse (ALDOB)
  • Alpha-Thalassämie-Mutationsanalyse (ATHMU)
  • Beta-Thalassämie-Mutationsanalyse (BTHMU)
  • CYP2C19-Genanalyse
  • CYP2C19-Genotypisierung (CYP2C19)
  • CYP2C19-Mutationsanalyse
  • CYP2C9-Genanalyse
  • CYP2C9-Genotypisierung (CYP2C9)
  • CYP2C9-Mutationsanalyse
  • CYP2D6-Genanalyse
  • CYP2D6-Genotypisierung (CYP2D6)
  • CYP2D6-Mutationsanalyse
  • Cystische-Fibrose-Mutationsanalyse (CFMU)
  • DPYD-Genanalyse
  • DPYD-Genotypisierung (DPYD)
  • DPYD-Mutationsanalyse
  • Fruktoseintoleranz-Genotypisierung
  • Hämochromatose-Mutationsanalyse (HCHMU)
  • HLA-B*5701 PCR (HLAB5701)
  • HLA-B*5701-Genanalyse
  • HLA-B*5701-Genvariante
  • HLA-B27 Genotypisierung (HLAB27)
  • HLA-B27 PCR
  • HLA-B27-Genanalyse
  • HLA-DQ2 & HLA-DQ8
  • HLA-DQ2&8-Genotypisierung (HLADQ2U8)
  • Laktoseintoleranz-Genotypisierung
  • MCM6-Genotypisierung (MCM6GT)
  • Mukoviszidose-Mutationsanalyse
  • SLCO1B1-Genanalyse
  • SLCO1B1-Genotypisierung (SLCO1B1)
  • SLCO1B1-Mutationsanalyse
  • TPMT-Genanalyse
  • TPMT-Genotypisierung (TPMT)
  • TPMT-Mutationsanalyse
  • UGT1A1-Genanalyse
  • UGT1A1-Genotypisierung (UGT1A1)
  • UGT1A1-Mutationsanalyse
  • VKORC1-Genanalyse
  • VKORC1-Genotypisierung (VKORC1)
  • VKORC1-Mutationsanalyse
  • Zöliakie-Genanalyse
  • Zystische-Fibrose-Mutationsanalyse

Warum wird eine Chorea Huntington Mutationsanalyse durchgeführt?

Bei der Chorea Huntington handelt es sich um eine autosomal-dominant vererbte Erkrankung, bei der es ab dem 30. Lebensjahr zu einem Abbau bestimmter Strukturen im Bereich des zentralen Nervensystems (ZNS) kommt, was in der Folge zu einer fortschreitenden Demenz führt.

Die Ursache der Chorea Huntington sind bestimmte Konstellationen des Erbgutes des Menschen, die angeboren sind und zumeist von den Eltern vererbt wurden. Die Grundlage des Erbgutes des Menschen ist der sogenannte „genetische Code“ – auch „Erbsubstanz“ oder „DNA“ (Desoxyribonukleinsäure) genannt. Die Erbsubstanz befindet sich im Zellkern aller Körperzellen, und sie ist für jeden Menschen in ihrer exakten Zusammensetzung einzigartig – vergleichbar mit dem Fingerabdruck, der ebenfalls für jeden Menschen einzigartig ist.

Bestimmte Veränderungen (z.B. Mutationen) oder Konstellationen im Bereich der Feinstruktur der Erbsubstanz können mit dem Auftreten von Erkrankungen in Zusammenhang gebracht werden. Im Falle der Chorea Huntington sind das insbesondere Mutationen bzw. Veränderungen im Bereich des

  • Genlokus p16.3 am Chromosom 4 des Menschen.

Dieses Gen ist für die Codierung des Eiweißstoffes „Huntingtin“ verantwortlich, wobei es im Verlauf der Chorea Huntington zu einer vermehrten Bildung von mutiertem Huntingtin und zu Ablagerungen dieses Eiweißstoffes im ZNS im Bereich der Basalganglien kommt.

Zur Untersuchung der Feinstruktur der menschlichen Erbsubstanz kann eine sogenannte Chorea-Huntington-Mutationsanalyse durchgeführt werden. Bei dieser Untersuchung handelt es sich um ein labormedizinisches Spezialverfahren zur genetischen Analyse der mit dem Auftreten einer Chorea Huntington in Verbindung stehenden, bekannten genetischen Veränderungen (Mutationen).

Für diese genetische Untersuchung ist nur eine einfache Blutabnahme notwendig. Im medizinischen Labor wird aus dem Blut die Erbsubstanz extrahiert und mit dem Laborverfahren der Polymerase-Kettenreaktion (PCR – „Polymerase Chain Reaction“) vervielfacht (sprich: „amplifiziert“) und analysiert.

Neben unterschiedlichen PCR-Verfahren gibt es auch die Möglichkeit, die genaue Abfolge des genetischen Codes bei der Patientin oder dem Patienten zu entschlüsseln. Dieses Untersuchungsverfahren wird „DNA-Sequenzierung“ genannt. Da diese Labormethode aber aufwendiger ist, erfolgt eine DNA-Sequenzierung zur Chorea-Huntington-Mutationsanalyse meistens im Rahmen spezieller diagnostischer Fragestellungen.

Wie ist das Untersuchungsergebnis der Chorea-Huntington-Mutationsanalyse zu interpretieren?

Die Chorea-Huntington-Mutationsanalyse kann wichtige diagnostische Hinweise bei der Abklärung eines Verdachtes auf das Vorliegen einer Chorea Huntington liefern. Allerdings müssen die Laborergebnisse der Mutationsanalyse immer in Zusammenschau mit dem klinischen Beschwerdebild bei der betroffenen Patientin oder dem betroffenen Patienten sowie mit weiterführenden Untersuchungen (v.a. bildgebende Verfahren zur Darstellung des ZNS mittels Computer-Tomographie) erfolgen.

Ein weiteres Einsatzgebiet der Chorea-Huntington-Mutationsanalyse sind auch Familienuntersuchungen. In diesem Zusammenhang kann bei Verwandten einer Patientin oder eines Patienten mit Chorea Huntington eine entsprechende Chorea-Huntington-Mutationsanalyse zur Abschätzung der Erkrankungswahrscheinlichkeit durchgeführt werden. Darüber hinaus stellt die Chorea-Huntington-Mutationsanalyse auch eine diagnostische Option bei der Pränataldiagnostik dar.

Chorea Huntington

Bei der Chorea Huntington handelt es sich um eine autosomal-dominante Erbkrankheit, bei der es zu einer fortschreitenden Zerstörung bestimmter Strukturen im Bereich des zentralen Nervensystems (ZNS) kommt.

Die Ursache der Chorea Huntington sind Veränderungen des Genlokus p16.3 am Chromosom 4 des Menschen, die zu einer gestörten Bildung eines bestimmten Eiweißstoffes („Huntingtin“) führen, wobei es in der Folge zur Ablagerung dieses Stoffes in den Basalganglien des ZNS kommt.

Da es sich um eine dominante Form einer Erbkrankheit handelt, sind alle Träger der entsprechenden genetischen Anlage vom Ausbruch dieser Erkrankung betroffen, wobei das Manifestationsalter zwischen dem 30. und 50. Lebensjahr liegt.

Im Hinblick auf die klinischen Symptome einer Chorea Huntington kommt es zu einem fortschreitenden Verlust von Nervenzellen im Bereich der zentralnervösen Basalganglien, was zu einer progressiven Demenz führt. Typisch in frühen Erkrankungsphasen sind motorische Bewegungsstörungen, weshalb die Erkrankung früher als „Veitstanz“ bezeichnet wurde.

In Bezug auf die Diagnose einer Chorea Huntington sind die folgenden Schritte erforderlich:

  • genaue Erhebung der Beschwerden und der Kranken- sowie Familiengeschichte (Anamnese),
  • bildgebende Verfahren zur Darstellung des ZNS mittels Computer-Tomographie (CT),
  • genetische Untersuchungen (Chorea-Huntington-Mutationsanalyse) können das Vorliegen dieser Erkrankung beweisen.

Neben den diagnostischen Möglichkeiten der Mutationsanalyse sind genetische Untersuchungen aber auch im Rahmen einer genetischen Beratung im Hinblick auf die Erkrankungswahrscheinlichkeit bei Verwandten betroffener Patientinnen und Patienten sowie im Zusammenhang mit einer Pränataldiagnostik bedeutsam.

Hierbei muss aber bereits im Vorfeld der Laboruntersuchungen genau abgeklärt werden, wie mit den Befunden umzugehen ist. Dies muss insbesondere deshalb betont werden, da die Chorea Huntington – wie oben erwähnt – einen autosomal-dominanten Erbgang besitzt und betroffene Merkmalsträger auf alle Fälle erkranken.

Eine kausale Therapie der Chorea Huntington gibt es nicht.

Weitere Informationen

LOINC: 50621-2

Referenzwerte

Im Rahmen der Chorea-Huntington-Mutationsanalyse erfolgt die Untersuchung bestimmter genetischer Merkmale. Bei solchen Laboranalysen gibt es daher keinen Referenzwert, genau so wie es beispielsweise auch für die Haarfarbe keinen Referenzwert gibt. Denn auch die Haarfarbe ist ein genetisches Merkmal

Allerdings ist in diesem Zusammenhang zu betonen, dass es sich bei der Chorea Huntington um eine Erkrankung mit autosomal-dominantem Erbgang handelt und entsprechende Merkmalsträger im Verlauf ihres Lebens mit Sicherheit vom Ausbruch der Erkrankung betroffen sind. Aus diesem Grund ist bereits im Vorfeld dieser Untersuchung größte Sorgfalt bei der Indikationsstellung sowie Interpretation der Untersuchungsergebnisse erforderlich.

Bei der Chorea-Huntington-Mutationsanalyse handelt es sich um eine Laboruntersuchung, für welche die Bestimmungen des Österreichischen Gentechnikgesetzes (GTG) maßgeblich sind (Feststellung einer bestehenden Erkrankung nach §65 GTG).

Demzufolge darf diese Analyse vom medizinischen Labor erst nach Vorliegen einer schriftlichen Bestätigung der zu untersuchenden Person, der/des Erziehungsberechtigten (bei nicht entscheidungsfähigen minderjährigen Personen) oder der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (bei nicht entscheidungsfähigen volljährigen Personen) über die umfassende Aufklärung durch die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt hinsichtlich dieser genetischen Untersuchung durchgeführt werden (§69 GTG).

Patientinnen und Patienten haben grundsätzlich das Recht, die Durchführung genetischer Untersuchungen an ihrer Person zu untersagen.

Weitere Informationen finden zum Erwachsenenschutzrecht (ehem. Sachwalterschaft)

Hinweis

Die an dieser Stelle angeführten Referenzwerte dürfen nicht für die Interpretation eines Laborbefundes verwendet werden, da es sich hierbei um einen exemplarischen Näherungsbereich aus der medizinischen Fachliteratur für diese Labormessgröße in der jeweils untersuchten Körperflüssigkeit handelt. Die labormedizinischen Referenzwerte können sich von  Richtwerten oder Grenzwerten für Diagnose und Therapie von Krankheiten unterscheiden.

Grundsätzlich hängen Referenzwerte von Alter und Geschlecht der Patientinnen und Patienten ab. Darüber hinaus können auch tageszeitliche Schwankungen bzw. eine Reihe von biologischen Rhythmen die Laborergebnisse beeinflussen. Außerdem hängen die Laborergebnisse auch von der vom jeweiligen medizinischen Labor eingesetzten Untersuchungsmethode ab (nicht alle Labors verwenden die gleiche Methode). Daher werden von der Ärztin oder vom Arzt nur die auf dem jeweiligen Laborbefund ausgewiesenen Referenzwerte für die medizinische Interpretation herangezogen. Mehr Informationen finden Sie unter: Was sind Referenzwerte?

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 16. Dezember 2022

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr. Gerhard Weigl, Facharzt für Medizinische und Chemische Labordiagnostik, Zusatzfach: Zytodiagnostik

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