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Beta-Thalassämie-Mutationsanalyse (BTHMU)

Die Beta-Thalassämie-Mutationsanalyse kann wichtige diagnostische Hinweise bei der Abklärung eines Verdachtes auf das Vorliegen einer Beta-Thalassämie (eine Erkrankung des roten Blutfarbstoffes) liefern. Für diese genetische Untersuchung ist nur eine einfache Blutabnahme notwendig.

  • ALDO-B-Genanalyse (ALDOB)
  • Alpha-Thalassämie-Mutationsanalyse (ATHMU)
  • Chorea-Huntington-Mutationsanalyse (CHHMU)
  • CYP2C19-Genanalyse
  • CYP2C19-Genotypisierung (CYP2C19)
  • CYP2C19-Mutationsanalyse
  • CYP2C9-Genanalyse
  • CYP2C9-Genotypisierung (CYP2C9)
  • CYP2C9-Mutationsanalyse
  • CYP2D6-Genanalyse
  • CYP2D6-Genotypisierung (CYP2D6)
  • CYP2D6-Mutationsanalyse
  • Cystische-Fibrose-Mutationsanalyse (CFMU)
  • DPYD-Genanalyse
  • DPYD-Genotypisierung (DPYD)
  • DPYD-Mutationsanalyse
  • Fruktoseintoleranz-Genotypisierung
  • Hämochromatose-Mutationsanalyse (HCHMU)
  • HLA-B*5701 PCR (HLAB5701)
  • HLA-B*5701-Genanalyse
  • HLA-B*5701-Genvariante
  • HLA-B27 Genotypisierung (HLAB27)
  • HLA-B27 PCR
  • HLA-B27-Genanalyse
  • HLA-DQ2 & HLA-DQ8
  • HLA-DQ2&8-Genotypisierung (HLADQ2U8)
  • Laktoseintoleranz-Genotypisierung
  • MCM6-Genotypisierung (MCM6GT)
  • Mukoviszidose-Mutationsanalyse
  • SLCO1B1-Genanalyse
  • SLCO1B1-Genotypisierung (SLCO1B1)
  • SLCO1B1-Mutationsanalyse
  • TPMT-Genanalyse
  • TPMT-Genotypisierung (TPMT)
  • TPMT-Mutationsanalyse
  • UGT1A1-Genanalyse
  • UGT1A1-Genotypisierung (UGT1A1)
  • UGT1A1-Mutationsanalyse
  • VKORC1-Genanalyse
  • VKORC1-Genotypisierung (VKORC1)
  • VKORC1-Mutationsanalyse
  • Zöliakie-Genanalyse
  • Zystische-Fibrose-Mutationsanalyse

Warum wird eine Beta-Thalassämie-Mutationsanalyse durchgeführt?

Die Beta-Thalassämie ist eine angeborene Erbkrankheit des roten Blutfarbstoffes (Hämoglobin) und gehört daher in die Gruppe der

  • „Hämoglobinopathien“.

Hämoglobin ist der Hauptbestandteil der roten Blutkörperchen (Erythrozyten) und besteht aus einem Eiweißanteil (Globin) sowie mehreren Hämanteilen, wobei in die Hämanteile Eisenatome eingelagert sind. Hämoglobin gewährleistet die Hauptaufgabe der Erythrozyten – den Sauerstofftransport im Blut. Der Sauerstoff bindet sich dabei an die Eisenatome im Hämoglobin der roten Blutkörperchen.

Der Globinanteil des Hämoglobins ist aus folgenden Eiweißketten aufgebaut:

  • Alphaketten und
  • Betaketten.

Generell gehen Hämoglobinopathien mit einer verminderten Hämoglobinbildung einher, und sind daher durch das Symptom der

  • Blutarmut (Anämie) gekennzeichnet.

Für die Diagnose der Hämoglobinopathien können neben den Möglichkeiten der generellen Anämiediagnostik (Blutbilduntersuchungen, Bestimmung von Eisen, Transferrin, Ferritin im Serum etc.) folgende Untersuchungen durchgeführt werden:

  • Hämoglobinelektrophorese,
  • genetische Untersuchungen.

Bei der Beta-Thalassämie ist die Bildung der Betaketten des Hämoglobins gestört. Die Ursache der Beta-Thalassämie sind bestimmte Konstellationen des Erbgutes des Menschen, die angeboren sind und zumeist von den Eltern vererbt wurden.

Die Grundlage des Erbgutes des Menschen ist der sogenannte „genetische Code“ – auch „Erbsubstanz“ oder „DNA“ (Desoxyribonukleinsäure) genannt. Die Erbsubstanz befindet sich im Zellkern aller Körperzellen, und sie ist für jeden Menschen in ihrer exakten Zusammensetzung einzigartig – vergleichbar mit dem Fingerabdruck, der ebenfalls für jeden Menschen einzigartig ist.

Bestimmte Veränderungen (z.B. Mutationen) oder Konstellationen im Bereich der Feinstruktur der Erbsubstanz können mit dem Auftreten von Erkrankungen in Zusammenhang gebracht werden. Im Falle der Beta-Thalassämie finden sich insbesondere Veränderungen im Bereich des

  • Beta-Globingens (HBB-Gen) am Chromosom 11 des Menschen.

Zur Untersuchung der Feinstruktur der menschlichen Erbsubstanz im Hinblick auf eine Beta-Thalassämie kann eine sogenannte Beta-Thalassämie-Mutationsanalyse durchgeführt werden. Bei dieser Untersuchung handelt es sich um ein labormedizinisches Spezialverfahren zur genetischen Analyse der mit dem Auftreten einer Beta-Thalassämie in Verbindung stehenden, bekannten genetischen Veränderungen (Mutationen).

Für diese genetische Untersuchung ist nur eine einfache Blutabnahme notwendig. Im medizinischen Labor wird aus dem Blut die Erbsubstanz extrahiert und mit dem Laborverfahren der Polymerase-Kettenreaktion (PCR – „Polymerase Chain Reaction“) vervielfacht (sprich: „amplifiziert“). Da bei der Vervielfachung der Erbsubstanz im Rahmen dieser Untersuchung gleichzeitig mehrere DNA-Regionen amplifiziert werden, spricht man hierbei von einer sogenannten „Multiplex-PCR“.

Neben dem Verfahren der Multiplex-PCR gibt es auch noch die Möglichkeit, die genaue Abfolge des genetischen Codes bei der Patientin oder dem Patienten zu entschlüsseln. Dieses Untersuchungsverfahren wird „DNA-Sequenzierung“ genannt. Da diese Labormethode aber aufwendiger als die Multiplex-PCR ist, erfolgt eine DNA-Sequenzierung zur Beta-Thalassämie-Mutationsanalyse meistens im Rahmen spezieller diagnostischer Fragestellungen.

Wie ist das Untersuchungsergebnis der Beta-Thalassämie-Mutationsanalyse zu interpretieren?

Die Beta-Thalassämie-Mutationsanalyse kann wichtige diagnostische Hinweise bei der Abklärung eines Verdachtes auf das Vorliegen einer Beta-Thalassämie liefern. Allerdings müssen die Labor-Ergebnisse der Mutationsanalyse immer in Zusammenschau mit dem klinischen Beschwerdebild bei der betroffenen Patientin oder dem betroffenen Patienten erfolgen.

Da bei der Beta-Thalassämie unterschiedliche genetische Variationen existieren, sind die klinischen Beschwerden zumeist von der Ausprägung der genetischen Defekte bestimmt:

  • Minorformen – meist heterozygote (mischerbige) Formen (nur von einem Elternteil vererbt) mit leichten klinischen Symptomen bzw. Auffälligkeiten,
  • Majorformen – meist homozygote (reinerbige) Formen (von beiden Eltern vererbt) mit schweren klinischen Symptomen.

Thalassämie

Die Thalassämie ist durch eine Störung der Bildung des roten Blutfarbstoffes (Hämoglobin) gekennzeichnet (sogenannte „Hämoglobinopathie“). Generell gehen diese Erkrankungen mit einer verminderten Bildung der roten Blutkörperchen einher und zeichnen sich daher durch das folgende Leitsymptom aus:

  • Blutarmut (Anämie).

Der Begriff „Thalassämie“ leitet sich vom griechischen Wort für „Meer“ („Thalassa“) her, da diese Formen der Blutarmut insbesondere im Bereich des Mittelmeeres häufiger vorkommen. Generell stellen diese Erkrankungen teilweise aber auch einen Vorteil für die Betroffenen dar, da sie einen Schutz vor Malaria gewährleisten. Da es sich um Erbkrankheiten handelt, spricht man in diesem Zusammenhang auch von einem sogenannten „Selektionsvorteil“.

Bei der Thalassämie gibt es in Abhängigkeit der zugrunde liegenden Störung der Hämoglobinbildung die folgenden Formen:

  • Alpha-Thalassämie: Störung der Bildung der Alpha-Eiweißketten des Hämoglobins;
  • Beta-Thalassämie: Störung der Bildung der Beta-Eiweißketten des Hämoglobins.

Ursache der jeweiligen Thalassämie-Form sind angeborene Veränderungen (Mutationen) der Erbsubstanz. Bei der Alpha-Thalassämie ist vor allem das HBA1-Gen am Chromosom 16 des Menschen betroffen. Bei der Beta-Thalassämie finden sich Mutationen des Beta-Globingens (HBB-Gen) am Chromosom 11.

Im Allgemeinen steht bei Thalassämien die Schwere der klinischen Symptomatik mit dem Ausmaß der genetischen Variationen in Zusammenhang:

  • Minorformen: mischerbige (heterozygote) Formen mit leichterem Beschwerdebild,
  • Majorformen (bei der Beta-Thalassämie auch „Cooley-Anämie“ genannt): reinerbige (homozygote) Formen mit schweren klinischen Verlaufsformen (bereits im Neugeborenenalter).

Zu den Symptomen im Rahmen einer Thalassämie gehören:

  • Blutarmut mit einer Bildung von besonders kleinen roten Blutkörperchen – sogenannte mikrozytäre Anämie bei normalen bzw. auch erhöhten Eisen- und Ferritinwerten im Blut;
  • Vergrößerung von Milz und Leber (bei schwereren Verlaufsformen);
  • Schädigung von inneren Organen durch Eisenablagerungen (bei schwereren Verlaufsformen).

Im Hinblick auf die Diagnose einer Thalassämie sind stets die folgenden Untersuchungen erforderlich:

  • genaue Erhebung der Beschwerden, der Krankengeschichte sowie der Herkunft der Patientin oder des Patienten (Anamnese),
  • Laboruntersuchungen (Blutbild, Eisenstoffwechsel),
  • Hämoglobinelektrophorese,
  • genetische Untersuchungen (Alpha-/Beta-Thalassämie-Mutationsanalyse).

Die Behandlung einer Thalassämie hängt vor allem von der Schwere des Krankheitsverlaufes ab. Bei Minorformen ist zumeist überhaupt keine Therapie erforderlich.

Zur Behandlung der Blutarmut im Rahmen einer schweren Thalassämie-Form ist die Gabe von Erythrozytenkonzentraten (ca. alle drei Wochen) erforderlich. Weiters muss versucht werden, eine übermäßige Eisenbeladung von Geweben und inneren Organen zu reduzieren (sogenannte Eiseneliminationstherapie). Bei reinerbigen Majorformen kann auch die folgende Behandlungsoption in Erwägung gezogen werden:

  • Allogene Knochenmark- bzw. Stammzelltransplantation bei Verfügbarkeit eines HLA-identen Spenders (Geschwister). Die Heilungsrate liegt in diesen Fällen bei über 90 Prozent.

Weitere Informationen finden Sie unter Beta-Thalassämie.

Weitere Informationen

LOINC: 50996-8

Referenzwerte

Im Rahmen der Beta-Thalassämie-Mutationsanalyse erfolgt die Untersuchung bestimmter genetischer Merkmale. Bei solchen Laboranalysen gibt es daher keinen Referenzwert, genau so wie es beispielsweise auch für die Haarfarbe keinen Referenzwert gibt. Denn auch die Haarfarbe ist ein genetisches Merkmal.

Auf der anderen Seite können aber genetische Merkmale mit dem Auftreten bestimmter Erkrankungen assoziiert sein. Im Hinblick auf die Beta-Thalassämie-Mutationsanalyse schließt der fehlende Nachweis von Mutationen im HBB-Gen bei Personen, die an suspekten Beschwerden für diese Erkrankung leiden, diese Erkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit aus.

Bei der Beta-Thalassämie-Mutationsanalyse handelt es sich um eine Laboruntersuchung, für welche die Bestimmungen des Österreichischen Gentechnikgesetzes (GTG) maßgeblich sind (Feststellung einer bestehenden Erkrankung nach §65 GTG).

Demzufolge darf diese Analyse vom medizinischen Labor erst nach Vorliegen einer schriftlichen Bestätigung der zu untersuchenden Person, der/des Erziehungsberechtigten (bei nicht entscheidungsfähigen minderjährigen Personen) oder der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (bei nicht entscheidungsfähigen volljährigen Personen) über die umfassende Aufklärung durch die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt hinsichtlich dieser genetischen Untersuchung durchgeführt werden (§69 GTG).

Patientinnen und Patienten haben grundsätzlich das Recht, die Durchführung genetischer Untersuchungen an ihrer Person zu untersagen.

Weitere Informationen zum Erwachsenenschutzrecht (ehem. Sachwalterschaft).

Hinweis

Die an dieser Stelle angeführten Referenzwerte dürfen nicht für die Interpretation eines Laborbefundes verwendet werden, da es sich hierbei um einen exemplarischen Näherungsbereich aus der medizinischen Fachliteratur für diese Labormessgröße in der jeweils untersuchten Körperflüssigkeit handelt. Die labormedizinischen Referenzwerte können sich von  Richtwerten oder Grenzwerten für Diagnose und Therapie von Krankheiten unterscheiden.

Grundsätzlich hängen Referenzwerte von Alter und Geschlecht der Patientinnen und Patienten ab. Darüber hinaus können auch tageszeitliche Schwankungen bzw. eine Reihe von biologischen Rhythmen die Laborergebnisse beeinflussen. Außerdem hängen die Laborergebnisse auch von der vom jeweiligen medizinischen Labor eingesetzten Untersuchungsmethode ab (nicht alle Labors verwenden die gleiche Methode). Daher werden von der Ärztin oder vom Arzt nur die auf dem jeweiligen Laborbefund ausgewiesenen Referenzwerte für die medizinische Interpretation herangezogen. Mehr Informationen finden Sie unter: Was sind Referenzwerte?

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 16. Dezember 2022

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr. Gerhard Weigl, Facharzt für Medizinische und Chemische Labordiagnostik, Zusatzfach: Zytodiagnostik

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