Die Brustkrebsbehandlung ist überstanden. Operation, Strahlentherapie und medikamentöse Therapie waren notwendig, um den bösartigen Tumor zu entfernen und die Erkrankung zu stoppen. Das Ziel der Rehabilitation ist es nun, die Beschwerden der Patientinnen nach der belastenden Therapie zu verringern und gesundheitlichen Problemen vorzubeugen. Besonders wenn bei einer Operation Lymphknoten entfernt wurden, besteht die Gefahr, dass sich Lymphödeme entwickeln. Auch die Beweglichkeit im Schultergelenk ist nach einem operativen Eingriff eingeschränkt. Nach einer Strahlentherapie können als Folgen u.a. Verhärtungen, Entzündungen sowie Hautverfärbungen der bestrahlten Brust entstehen. Sehr selten können auch Lähmungserscheinungen oder Nervenschmerzen im Arm auftreten. Möglicherweise kommen zu den körperlichen Beschwerden auch Ängste und psychische Probleme hinzu. Die Rehabilitation unterstützt die Patientin dabei, die Beschwerden zu lindern und die körperliche Leistungsfähigkeit möglichst wiederherzustellen.
Ablauf der Rehabilitation
Gezielte Rehabilitation beginnt gleich nach einer Brustoperation im Spital und wird von Fachleuten als primäre Rehabilitation bezeichnet. Auch bei weiteren Therapieschritten – wie einer Strahlentherapie oder einer medikamentösen Therapie – finden begleitende Rehabilitationen statt. Die Maßnahmen werden von der behandelnden Ärztin/vom behandelnden Arzt individuell auf die Patientin abgestimmt und können z.B. physikalische Therapie, Ergotherapie oder psychologische Betreuung umfassen.
Nach der primären Rehabilitation wird eventuell eine Fortsetzung der Rehabilitation verordnet. Entweder findet die weitere Rehabilitation ambulant statt – besonders wenn die Patientin eine wohnortnahe Behandlung wünscht –, oder es wird ein Heilverfahren in einer spezialisierten Rehabilitationseinrichtung stationär durchgeführt. Bei der Entscheidung, welche Variante für die Patientin besser ist, berät die/der behandelnde Ärztin/Arzt. Spätestens nach Abschluss der Rehabilitation beginnt die medizinische Nachsorge mit den regelmäßigen ärztlichen Kontrolluntersuchungen.
Rehabilitationsmaßnahmen
Nach der Operation werden zunächst Schmerzen, Narben oder Lymphödeme behandelt und physikalische Therapien verordnet.
Beweglichkeitstraining und Lymphdrainagen
Mit gezielten Übungen helfen Physiotherapeutinnen/Physiotherapeuten den Patientinnen, im Schulterbereich wieder möglichst beweglich zu werden, und trainieren mit ihnen bestimmte Alltagsbewegungen. Ein Lymphstau wird mit Lymphdrainagen behandelt. Diese leichten Massagen unterstützen den Abfluss der Lymphflüssigkeit.
Entspannung
Das Erlernen aktiver Entspannungsübungen kann dazu beitragen, Schmerzen zu lindern, und verhilft der Patientin zu einem besseren allgemeinen Befinden. Besonders nach einer Strahlentherapie sind physikalische Therapien wichtig, um bleibende Störungen der Beweglichkeit zu vermeiden.
Verhaltenstraining
Schon während der Rehabilitation im Spital werden die Patientinnen geschult, wie sie im Alltag mit den Folgen der Brustkrebsbehandlung umgehen sollen. Ein spezielles Verhaltenstraining hilft, ein Lymphödem zu vermeiden. Wichtige Maßnahmen sind:
- Hochlagern des betroffenen Armes nach körperlichen Aktivitäten
- Vermeiden von Verletzungen im Ödembereich
- Tragen eines Kompressionsstrumpfs oder -verbandes
- Vermeiden von Blutdruckmessungen, Injektionen, Infusionen etc. auf der betroffenen Seite
Psychologische Betreuung
Im Verlauf der Rehabilitation werden auch Gespräche mit in der Krebsbetreuung erfahrenen Psychologinnen/Psychologen angeboten. Die Sitzungen helfen den Patientinnen, mit veränderten Situationen – z.B. im Beruf, in der Familie oder in der Partnerschaft – besser umgehen zu können.
Hilfe und Beratung im Spital
Viele Spitäler bieten Beratung und Hilfe für die Zeit nach der Entlassung aus dem Spital an, z.B. bei Fragen zu Kassenleistungen, Pflegegeld, finanzieller Hilfe oder beruflichen Problemen. Dafür stehen im Spital Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter oder Entlassungsmanagerinnen/Entlassungsmanager zur Verfügung.
Rehabilitationsaufenthalt
Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt kann der Patientin ein anschließendes Heilverfahren in einem Rehabilitationszentrum vorschlagen. Die Patientin kann den Antrag auf einen Rehabilitationsaufenthalt gleich im behandelnden Spital stellen und die dafür notwendige ärztliche Stellungnahme einholen. Der Antrag wird bei der zuständigen Sozialversicherung eingereicht. Bestimmte Rehabilitationszentren sind auf die Behandlung des Lymphödems spezialisiert. Oft kann das Heilverfahren nicht gleich im Anschluss an den Spitalsaufenthalt angetreten werden, da bei den Einrichtungen mit Wartezeiten zu rechnen ist. Die Aufenthalte dauern maximal drei Wochen. Weitere Informationen über Zentren mit dem Schwerpunkt onkologische Rehabilitation finden Sie über den Rehabilitationskompass. Allgemeine Informationen zum Thema Rehabilitation finden Sie unter Reha & Kur.