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Aufmerksamkeitsstörungen: Diagnose & Therapie

Die Diagnose einer Aufmerksamkeitsstörung erfordert eine multidisziplinäre Zusammenarbeit mit umfangreichen Untersuchungen sowie Tests. Da die Gründe für Aufmerksamkeitsstörungen sehr vielfältig sind, sind es auch die Therapiemöglichkeiten.

Diese reichen von medikamentöser Therapie bis hin zu neuropsychologischen Behandlungsmöglichkeiten.

Wie wird die Diagnose einer Aufmerksamkeitsstörung gestellt?

Die Fachärztin/der Facharzt für Neurologie wird zuerst die Krankengeschichte (Anamnese) erheben. Nach einer eingehenden neurologischen Untersuchung wird diese/dieser gegebenenfalls weitere Untersuchungen veranlassen (z.B. MRT) – um unter anderem Ursachen für die Symptome zu finden bzw. andere Erkrankungen auszuschließen. Auch Zuweisungen an andere Fachärztinnen/Fachärzte (z.B. für Psychiatrie, Innere Medizin etc.) sind möglich. Es werden immer mehrere diagnostische Schritte gesetzt, um die Diagnose abzusichern.

Um die Diagnose einer Aufmerksamkeitsstörung zu stellen und zu untermauern, erfolgt eine Untersuchung durch Klinische Psychologinnen und Klinische Psychologen (mit dem nach entsprechender umfangreicher Weiterbildung erworbenen Spezialisierungszusatz „Klinische Neuropsychologie“), wobei die Patientinnen/Patienten von der Fachärztin/vom Facharzt möglichst unter Formulierung einer konkreten Fragestellung zugewiesen werden. In der klinisch-(neuro-)psychologischen Untersuchung kommen sodann standardisierte und normierte Testverfahren zur Anwendung, welche auf dem Computer oder auf dem Papier vorgegeben werden.

Die Verhaltensbeobachtung der Patientin/des Patienten ist auch bei Aufmerksamkeitsstörungen ein wichtiger Bestandteil der neuropsychologischen Untersuchung. Mittels Selbst- und Fremdbeurteilungsfragebögen werden zusätzliche, für die Diagnoseerstellung relevante Aspekte objektiviert.

Wie erfolgt die Behandlung von Aufmerksamkeitsstörungen?

Kognitive Störungen stellen meist nur einen Teilaspekt der vielfältigen Folgen einer Gehirnschädigung oder -erkrankung dar. Daher ist oft eine multidisziplinäre Behandlung (Medikamente, Ergotherapie, , Logopädie, Neuropsychologie, Physiotherapie, Psychotherapie etc.) die Praxis. Da die Gründe für Aufmerksamkeitsstörungen sehr vielfältig sind, sind es auch die Behandlungsmöglichkeiten. Diese erfolgen je nach Grunderkrankung. Der neuropsychologischen Behandlung mittels verschiedener Therapieansätze kommt ein besonderer Stellenwert bei der gezielten Therapie von Aufmerksamkeitsstörungen zu. Wesentlich für den Behandlungserfolg ist die davor geschaltete differenzierte Diagnostik. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Neuropsychologie.

Generell ist praktische Hilfestellung im Alltag wichtig (z.B. Unterstützung bei der Alltagsorganisation). Zudem sollte das Umfeld der Patientin/des Patienten miteinbezogen werden. Um sich besser zurecht zu finden, kann z.B. der Arbeitsplatz oder das häusliche Umfeld neu gestaltet werden. Ablenkungen durch Reize (wie Lärm etc.) sind dabei zu vermeiden.

Wohin kann ich mich wenden?

Sie können sich zur ersten Abklärung vor allem an folgende Ansprechstellen wenden:

  • Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin
  • Fachärztin/Facharzt für Neurologie
  • Klinische Psychologin/Klinischer Psychologe mit dem Spezialisierungszusatz „Klinische Neuropsychologie“ (Suche in der Liste des BMSGPK)

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Alle notwendigen und zweckmäßigen Therapien werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt bzw. das Ambulatorium direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) oder ein Privatambulatorium in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter Kosten und Selbstbehalte.

Die klinisch-psychologische Diagnostik ist eine Leistung des Gesundheitswesens, deren Kosten von den Krankenversicherungsträgern übernommen werden. Die Kosten für die Behandlung oder Beratung bei niedergelassenen klinischen Psychologinnen/klinischen Psychologen müssen Sie, da es sich um keine Leistung der Krankenversicherung handelt, selbst tragen.

Informationen zu Kosten bei einem Spitalsaufenthalt finden Sie unter Was kostet der Spitalsaufenthalt. Weitere Informationen zu Kosten bei Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsberufe finden Sie auch unter Gesundheitsberufe.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 28. März 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Mag. Daniela Denk, Mag. Dr. Werner Sattler

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