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Hörbehinderung & Gehörlosigkeit

Von einer Hörbehinderung spricht man bei einer Beeinträchtigung des Hörvermögens. Diese kann von Hörminderung über Schwerhörigkeit bis hin zu bleibender Gehörlosigkeit reichen. Sie kann angeboren sein oder im Lauf des Lebens durch unterschiedliche Ursachen auftreten. Lippenlesen kann die Kommunikation erleichtern. Dabei gehen jedoch viele Informationen verloren. Die Gebärdensprache ist in Österreich als eigenständige und vollwertige Sprache anerkannt und ermöglicht es gut zu kommunizieren.

Menschen mit Behinderung, so auch mit Hörbehinderung, können viele, auch höherqualifizierte Berufe ausüben und am sozialen Leben teilnehmen. Ein möglichst selbstständiges, selbstbestimmtes Leben und eine vollwertige Teilhabe sollen ermöglicht werden.

Welche Ursachen für Hörbehinderung gibt es?

Zu den Ursachen für eine Hörbehinderung zählen unter anderem:

  • Angeborene bzw. vererbte Hörschädigung,
  • Sauerstoffmangel um den Zeitpunkt der Geburt,
  • Lärmschwerhörigkeit (z.B. bei Jugendlichen nach Konzerten, Disco),
  • Altersschwerhörigkeit (Presbyakusis),
  • Meningitis,
  • Hörsturz,
  • Otosklerose (Erkrankung des Mittel- und Innenohrs, bei der Teile des Ohres verhärten /verknöchern) sowie
  • Verletzungen oder Tumoren (des Ohres oder des Gehirns).

Es ist zudem möglich, dass keine genaue Ursache für eine Hörbehinderung/Gehörlosigkeit festgestellt werden kann.

Welche Schweregrade einer Höreinschränkung gibt es?

Es werden folgende Grade einer Höreinschränkung unterschieden:

  • Leichtgradig schwerhörig (Hörverlust von 20–40 dB): Lärm stört das Sprachverständnis, Flüstern oder leise Geräusche werden kaum oder gar nicht wahrgenommen.
  • Mittelgradig schwerhörig (Hörverlust von 40–60 dB): Schwierigkeiten, Gesprächen zu folgen.
  • Hochgradig schwerhörig (Hörverlust von 60–80 dB): Es wird ein Hörbehelf benötigt, um Gesprächen zu folgen, nur laute Geräusche werden gehört.
  • An Taubheit grenzend schwerhörig (Hörverlust von 80–95 dB): Nur sehr laute Geräusche werden wahrgenommen.
  • Gehörlosigkeit (Hörverlust größer als 90 dB).

Der Grad einer Hörminderung wird in der Regel an der Hörschwelle des Ohrs, mit dem man besser hört, bestimmt. Jedoch kann auch eine schwere einseitige Hörminderung zu sehr starken persönlichen Einschränkungen führen. Denn auch dies beeinträchtigt das Sprachverständnis und die Richtungszuordnung von Geräuschen – vor allem in lauter Umgebung. Zudem ist Hören nicht gleich Verstehen. Durch Ausfall von bestimmten Frequenzbereichen hören Betroffene zwar oft noch etwas, können jedoch das Gesagte nicht mehr im Zusammenhang verstehen. Das ist häufig eine große Belastung für die Betroffenen.

Welche Kommunikationshilfen gibt es?

Vollständige Informationsvermittlung ist gerade für hochgradig schwerhörige bis gehörlose Menschen vor allem durch Gebärdensprache möglich. Hilfen wie Lippenlesen, Schreiben oder Gesten können die Kommunikation erleichtern, übermitteln jedoch nur einen geringen Teil der Botschaft. Gebärdensprachen sind Sprachen mit eigener Struktur und Grammatik. Es gibt viele unterschiedliche Gebärdensprachen auf der Welt und auch unterschiedliche Dialekte. Gebärdensprache ist eine sehr komplexe Sprache, die durch Gesten, Mimik und Körpersprache vermittelt wird. Sie ist in Österreich als eigenständige und vollwertige Sprache anerkannt (österreichische Gebärdensprache).

Optimalerweise lernen gehörlose und schwerhörige Kinder in der Schule die österreichische Gebärdensprache und Deutsch. Dies ist jedoch nicht an jeder Schule möglich. Es gibt außerdem eigene Schulen für gehörlose und schwerhörige Kinder und Jugendliche,

Menschen, die gehörlos und blind sind, verständigen sich auch etwa über sogenannte Lormen. Durch Berührung der Handinnenfläche des „Lesenden“ kann die/der „Sprechende“ Botschaften übermitteln. Dabei sind bestimmte Handpartien Buchstaben zugeordnet (Lorm-Alphabet).

Welche technischen Hilfsmittel gibt es?

Technische Hilfsmittel können den Alltag von Menschen mit Hörbehinderung/Gehörlosigkeit unterstützen. Geräte senden z.B. Lichtsignale aus, damit erkennbar ist, dass etwa jemand an der Türe anläutet oder ein Rauchmelder aktiviert wurde. Auch vibrierende Signale kommen zum Einsatz (z.B. Wecker, der mit einem Vibrationskissen verbunden ist). Eine sogenannte FM-Anlage ermöglicht vor allem in Bildungs- oder Veranstaltungsräumlichkeiten eine Teilhabe. Dabei trägt die vortragende Person einen Sender (meist um den Hals). Dieser überträgt Funkwellen zum Empfänger. Für die Benutzung einer FM-Anlage benötigt man jedoch noch ein gewisses Hörvermögen. Auch sogenannte induktive Höranlagen ermöglichen etwa in Kinos oder Theatern über ein spezielles Hörgerät dem Gesprochenen besser zu folgen.

Nähere Informationen zu Hörhilfen und Implantaten (z.B. Cochlea-Implantat) finden Sie unter Schwerhörigkeit: Diagnose & Therapie.

Tipps zum Umgang mit hörbehinderten Menschen

Wenn Sie jemand ansprechen und die betreffende Person reagiert nicht, kann dies an einer Höreinschränkung liegen. Wissen Sie bereits von der Behinderung, nähern Sie sich der Person immer im Sichtbereich. Beherrschen Sie die Gebärdensprache können Sie sich in der Regel gut mit gehörlosen Menschen verständigen. Ist dies nicht möglich, können gehörlose Menschen das Gesprochene vom Mund („von den Lippen“) ablesen. Beim Lippenlesen sind allerdings maximal 30 Prozent des Gesprochenen für gehörlose Menschen wahrnehmbar der Rest muss aus dem Zusammenhang „erraten“ werden.Dies ist meist sehr anstrengend für Gehörlose und Missverständnisse treten häufiger auf.

Folgende Tipps unterstützen in der Kommunikation mit hörbehinderten/gehörlosen Menschen:

  • Winken Sie, wenn Sie auf sich aufmerksam machen möchten.
  • Schreiben Sie etwas auf einen Zettel, tippen Sie es ins Handy oder in den PC. Nutzen Sie auch technische Hilfsmittel (z.B. Spracherkennungs-Apps, die das Gesagte aufschreiben).
  • Durch Gestik, Mimik und Körpersprache können Sie Ihre Botschaft noch deutlicher zum Ausdruck bringen.
  • Schauen Sie die betreffende Person an.
  • Sprechen Sie langsam, in kurzen Sätzen, einfachen Worten und deutlich. Sie müssen nicht lauter sprechen. Lautes Sprechen verzerrt die Mundbewegungen sowie die Mimik und erschwert somit die Wahrnehmung des Gesagten für gehörlose Menschen.

Durch Belegen eines Gebärdensprachkurses erlernen Sie selbst eine neue, anerkannte Sprache. Gebärdensprachdolmetscherinnen/-dolmetscher bieten Übersetzungen in wichtigen Lebenslagen an.

Hinweis

Der Ausdruck „taubstumm“ wird von vielen gehörlosen Menschen als diskriminierend empfunden. Sie sind in den wenigsten Fällen stumm und können individuell Laute formulieren, diese jedoch nicht hören. Der Begriff „stumm“ vermittelt außerdem den Eindruck, als hätten gehörlose Menschen keine Möglichkeit, sich auszudrücken. Sie haben jedoch eine vollwertige Sprache, über die sie kommunizieren können und über die sie sich identifizieren – die Gebärdensprache.

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

Das Sozialministerium bietet umfassende Informationen zum Thema Behinderung und Soziales sowie Arbeitsleben und den Nationalen Aktionsplan Behinderung . Zudem finden Sie auf der Website des Sozialministeriums auch Infos in Gebärdensprache .

Zudem informiert der Österreichische Gehörlosenbund auf seiner Website zum Thema. Alles rund um Arzt-/Spitalssuche bzw. Suche nach Gesundheitsdienstleistungen oder Selbsthilfegruppen finden Sie unter Gesundheitssuche.

Auf oesterreich.gv.at finden Sie umfassende Informationen zum Thema Förderungen, finanzielle Unterstützung und zu vielem mehr.

Hinweis

Die Inhalte des Gesundheitsportals wurden entsprechend den Richtlinien der Web Accessibility Initiative des W3C-Konsortiums (WCAG 2.0) barrierefrei gemäß Stufe „WAI-AAA“ gestaltet. Punktuell, insbesondere bei multimedialen oder extern bezogenen Inhalten, können sich jedoch Einschränkungen ergeben, die nach Maßgabe der Beeinflussbarkeit nach und nach behoben werden. Aus diesem Grund wird auf dem Gesundheitsportal nur die Stufe „WAI-AA“ ausgewiesen. Nähere Informationen finden Sie unter Bedienungsfreundlichkeit. Sollten diese Informationen für Sie nicht zugänglich sein, wenden Sie sich bitte an die Portalredaktion, die versuchen wird, Ihnen diese Inhalte auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 11. August 2021

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Österreichischer Gehörlosenbund/Eunike Schwarz

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