
Mitversicherung von Kindern
Grundsätzlich sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in der Krankenversicherung ihrer Eltern mitversichert. Sie müssen für Ihr Kind keine zusätzlichen Beiträge zur Krankenversicherung leisten (beitragsfreie Mitversicherung). Dabei muss es sich nicht um die eigenen Kinder handeln, das Gleiche gilt für Stief-, Enkel-, Adoptiv- und Pflegekinder.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 24.06.2019
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