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ÖSG 2017: Planung der Gesundheitsversorgung

Der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG) ist das zentrale Instrument für die integrative Versorgungsplanung auf Bundesebene und seit 2013 integraler Bestandteil der Zielsteuerung‐Gesundheit. Er enthält als Rahmenplan verbindliche Vorgaben für die Planung des Gesundheitsversorgungsystems auf Ebene der Bundesländer („Regionale Strukturpläne Gesundheit“) sowie Kriterien für eine bundesweit einheitliche Versorgungsqualität. Mit dem ÖSG wird sichergestellt, dass Gesundheitsversorgung in Österreich ausgewogen verteilt und gut erreichbar ist und in vergleichbarer Qualität auf hohem Niveau angeboten wird.

Die Anforderungen an die Gesundheitsversorgung – insbesondere an Spitäler, niedergelassene Ärztinnen/Ärzte, Therapeutinnen/Therapeuten, Rehabilitationseinrichtungen sowie an Pflege und Betreuungsdienste – ändern sich ständig, nicht zuletzt auch aufgrund der demographischen und epidemiologischen Entwicklung. Die Gesundheitsplanung liefert den Entscheidungsträgern im österreichischen Gesundheitswesen wichtige Informationen.

GesundheitsplanungZiele und Akteure der

Am Prozess der Gesundheitsplanung sind auf der Bundesebene die Mitglieder der Bundes-Zielsteuerungskommission(BZK) beteiligt, im Wesentlichen sind das Bund, Länder und Sozialversicherung. Auf der Landesebene sind analog neun Landes-Zielsteuerungskommissionen mit der Umsetzung der auf Bundesebene definierten Rahmenplanung befasst.

Die Planungsarbeiten werden großteils von der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) erledigt, die ihrerseits themenspezifische Expertengruppen einrichtet. Die erarbeiteten Planungsentwürfe und -empfehlungen werden in den Arbeitsgremien der „Zielsteuerung-Gesundheit“ beraten. Die einvernehmlich erzielten Planungsergebnisse werden in der BZK beschlossen und sind in der Folge auf Bundesländer-Ebene umzusetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter Institutionen im Gesundheitswesen.

Der Österreichische Strukturplan Gesundheit

Der ÖSG ist ein Rahmenplan, der gemeinsam von Bund, Ländern und Sozialversicherung weiterentwickelt bzw. beschlossen wird. Durch die Vereinbarung österreichweiter Versorgungsstandards sollen die in einzelnen Versorgungsbereichen bestehende Über-, Unter- oder Fehlversorgung der Bevölkerung hintangehalten und eine entsprechende Qualität der Versorgung sichergestellt werden. Die Planvorgaben orientieren sich an einem regionalen Planungsansatz, der alle Teilbereiche der Gesundheitsversorgung (ambulante und stationäre Versorgung für akut und chronisch Kranke, Rehabilitation und das Nahtstellenmanagement zum angrenzenden Pflege- und Sozialbereich) integriert.

ÖSG 2017 – Wartung 2020

Der ÖSG 2017 ist ausgehend von einer generellen Beschreibung in drei Hauptkapitel – Planung, Qualitätskriterien und Großgeräteplan – gegliedert. Die Kapitel "Planung" und "Qualitätskriterien" sind wiederum jeweils in den ambulanten Bereich (spitalsambulant und extramural), den akutstationären Bereich und die medizinische Rehabilitation unterteilt.

Der ÖSG ist als „lebendes Dokument“ nach den Vorgaben der Zielsteuerung‐Gesundheit kontinuierlich weiterzuentwickeln. Dementsprechend wurde der ÖSG nach umfassenden Wartungsarbeiten im Dezember 2020 von der Bundes‐Zielsteuerungskommission (B‐ZK) mit einigen wesentlichen Neuerungen (u.a. Planungsrichtwerte 2025 für den akutstationären und ambulanten Bereich sowie für die stationäre und ambulante Rehabilitation) beschlossen und veröffentlicht.

Die Umsetzung der Inhalte des ÖSG als Rahmenplan für die Versorgungsplanung auf Ebene der einzelnen Bundesländer erfolgt im Wege der Festlegungen in den Regionalen Strukturplänen Gesundheit (RSG).

Weitere Informationen zum Thema Gesundheitsplanung und ÖSG finden Sie auf der Website der Gesundheit Österreich GmbH.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 16. April 2021

Erstellt durch:
  • Gesundheit Österreich GmbH, Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen, Abt. Planung und Systementwicklung
  • Redaktion Gesundheitsportal
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