Ende Juni 2017 wurde von der Bundes-Zielsteuerungskommission der ÖSG 2017 mit zahlreichen Neuerungen beschlossen. Er wurde neu strukturiert und übernimmt bereits die in der ersten Zielsteuerungsperiode entwickelten Konzepte und Instrumente zur Reorganisation der Gesundheitsversorgung.
Zur Sicherstellung der Abstimmung der Ressourcen- und Angebotsplanung ausgewählter hochspezialisierter komplexer Leistungen, die nicht in allen Bundesländern angeboten werden können, sind im ÖSG 2017 nun auch konkrete Vorgaben zur Überregionalen Versorgungsplanung für Leistungsstandorte mit deren Zuständigkeit für bestimmte Versorgungsregionen definiert.
Während bis zum ÖSG 2012 der Schwerpunkt des Rahmenplans auf der Darstellung der Fachrichtungen im stationären Bereich der Akut-Krankenanstalten und der medizinisch-technischen Großgeräte lag, fokussiert der darauf aufbauende ÖSG 2017 nach seiner Revision generell auf die patientenorientierte Darstellung der Versorgungs- und Behandlungserfordernisse. Dabei wurde insbesondere der Stellenwert der interdisziplinären und multiprofessionellen Teamarbeit aller relevanten Gesundheits- und Sozialberufe je Fach- oder speziellem Versorgungsbereich hervorgehoben.
Mit der Anwendung des Versorgungsstufenmodells wird nun auch die ambulante Versorgung weitgehend gleichwertig mit dem stationären Regelungsbereich dargestellt: Bereits neun Fachbereiche und die Primärversorgung sind durch Zuordnung von Leistungen, Aufgabenprofilen und zugehörigen Qualitätskriterien beschrieben, weitere Fachbereiche werden sukzessive ergänzt. Gesundheitsförderung und Prävention sind als Basisaufgabe und wesentliches Kernelement der Primärversorgung definiert. Darüber hinaus ist die Stärkung der Gesundheitskompetenz von Patientinnen und Patienten als Aufgabe in jedem Fachbereich ausgewiesen.
Die nun im ÖSG abgebildeten Aufgabenprofile und Leistungen sind Grundlage für die Definition von Versorgungsaufträgen für ambulante Anbieterstrukturen (inkl. Spitalsambulanzen), die im regionalen Kontext bedarfsabhängig noch festzulegen sind.
In den Planungsgrundlagen ist bereits berücksichtigt, dass zukünftig vermehrt ambulante und tagesklinische Versorgung stationäre Aufenthalte ersetzen soll. Die aufeinander abgestimmte Planung der Versorgungskapazitäten in den einzelnen Teilbereichen wird im Rahmen der Regionalen Strukturpläne Gesundheit (RSG) der Bundesländer umgesetzt.
Eine neue Etappe der Reorganisation der Gesundheitsversorgung durch gemeinsame Angebotsplanung, insbesondere für Spitalsambulanzen und extramurale Versorgungsstrukturen, ist damit eingeleitet. Zu beachten sind auch die damit verbundenen Konsequenzen für die Organisation der abgestimmten Patientenversorgung, insbesondere im Rahmen des Nahtstellenmanagements zwischen den Versorgungspartnern in unterschiedlichen Versorgungsstufen sowie zum Pflege- und Sozialbereich und den Transportdiensten.
Auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz können Sie den ÖSG 2017 herunterladen.
Weitere Informationen zum Thema Gesundheitsplanung und ÖSG finden Sie auf der Website der Gesundheit Österreich GmbH.