FAQ: Mein Gesundheitsportal
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Fragen
Was ist ELGA?
ELGA ist ihre elektronische Gesundheitsakte. Sie können Ihre Gesundheitsdaten dort einsehen. Nur Sie selbst und die Personen/Einrichtungen, die Sie gerade behandeln oder betreuen dürfen Ihre Daten sehen.
Dazu zählen:
- Ärztin oder Arzt
- Spital
- Apotheke
- Pflegeeinrichtung
So bekommen sie wichtige Informationen für Ihre Untersuchungen und Behandlung.
Was ist das Ziel von ELGA?
Mit ELGA sind wichtige Gesundheitsdaten dort verfügbar, wo sie für Ihre Behandlung gebraucht werden. Wenn Sie medizinisch behandelt oder betreut werden, können berechtigte ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) (GDA) die für Ihre Behandlung wichtigen Informationen einsehen. Sie müssen Befunde nicht mehr ausdrucken oder zu Arztterminen und ins Krankenhaus mitbringen. Das erleichtert die Behandlung und spart Zeit. Der Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten erfolgt nur, wenn er für Ihre Behandlung erforderlich ist.
Warum sehe ich in meiner ELGA noch keine Befunde oder Medikationen?
In Ihrer persönlichen ELGA werden erst nach und nach Befunde oder Medikationen von Ihnen zu sehen bzw. abrufbar sein. Der Grund dafür ist, dass Ihre Gesundheitsdaten erst dann über ELGA verfügbar gemacht werden, wenn Sie zum Beispiel in einem Spital in Behandlung waren, das bereits mit ELGA arbeitet. Es werden auch keine älteren Befunde bzw. Medikationen in Ihre ELGA nachgetragen, dies gilt auch für den Zeitraum einer ELGA-Abmeldung.
Was kann ich auf Mein Gesundheitsportal alles machen?
Auf Mein Gesundheitsportal können Sie Ihre Gesundheitsdaten online einsehen und verwalten. Sie können zum Beispiel:
- Ihre eBefunde und die eMedikationsliste ansehen, herunterladen oder ausdrucken.
- Ihren eImpfpass einsehen, herunterlagen oder ausdrucken.
- Nachsehen, wer auf Ihre ELGA-Gesundheitsdaten zugegriffen hat.
- Festlegen, welche ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) auf Ihre ELGA-Daten zugreifen dürfen.
- Einzelne Dokumente sperren oder löschen.
- Sich von ELGA oder einzelnen ELGA-Funktionen (z.B. eBefunde oder eMedikation) abmelden und später wieder anmelden.
- Für eine bestimmte Behandlung die Speicherung von Gesundheitsdaten in ELGA verhindern (situatives Opt-out).
Über die Protokollfunktion können Sie jederzeit nachvollziehen, wer wann auf Ihre ELGA-Daten zugegriffen hat. Außerdem können Sie Ihre behandelnden ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) ersuchen, Befunde, Entlassungsbriefe oder Medikationsdaten in ELGA bereitzustellen.
Wie kann ich meine Übersichtlisten wie z.B. die eBefundliste ausdrucken?
So drucken Sie Ihre Listen (z.B. eBefund, eMedikationsliste, eImpfpass) und Protokolle:
- Aktivieren Sie die Funktion „als PDF anzeigen“.
- Danach sehen Sie den Inhalt als PDF. Diese Ansicht ist für den Druck vorbereitet.
- Drucken Sie die PDF-Datei aus.
Wichtig: Wenn Sie direkt die Druckfunktion Ihres Browsers benutzen, sieht der Ausdruck nicht so gut aus. Nutzen Sie deshalb die PDF-Ansicht.
Welche ELGA-Gesundheitsdaten werden über ELGA verfügbar gemacht?
Die über ELGA verfügbar gemachten Gesundheitsdaten sind:
- ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe der öffentlichen Spitäler
- Laborbefunde
- Radiologiebefunde
- Medikationsdaten
- eImpfpass
- eBilddaten
Zukünftig sollen u.a. auch allgemeine oder spezielle fachärztliche Befunde, ambulante Pflegeberichte, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten über ELGA zur Verfügung stehen.
Wo werden die ELGA-Gesundheitsdaten gespeichert?
Ihre Entlassungsbriefe und Befunde bleiben dort gespeichert, wo sie erstellt wurden, wie zum Beispiel im Krankenhaus, in einer Arztpraxis oder in einem Labor.
ELGA speichert diese Dokumente nicht selbst. Das ELGA-System findet die Befunde über sichere Verknüpfungen und zeigt sie berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) an.
Die Daten zu eMedikation und eImpfpass werden in einer zentralen Datenbank des Dachverbands der Sozialversicherung gespeichert. Sie sind verschlüsselt. Dadurch kann der Dachverband die Inhalte selbst nicht lesen.
Was bedeutet "vertreten durch" in der Kopfzeile von Mein Gesundheitsportal?
Bei Vorliegen einer elektronischen Vollmacht, die beim Vollmachtenservice der Datenschutzbehörde, dem Stammzahlenregister hinterlegt sein muss, ist es möglich, sich vertretungsweise für eine andere Person auf Mein Gesundheitsportal anzumelden. In diesem Fall steht in der Kopfzeile unterhalb des Namens des ELGA-Teilnehmers „vertreten durch“ und der Name des Vollmachtnehmers.
Wo erhalte ich weitere Informationen zu ELGA?
Allgemeine Informationen zu ELGA finden Sie online auf dem Österreichischen Gesundheitsportal sowie auf der Website der ELGA GmbH.
Für persönliche Auskünfte steht Ihnen außerdem die ELGA-Serviceline unter der Telefonnummer 050 124 4411 zur Verfügung. Die Serviceline ist Montags bis Freitags von 07:00 bis 17:00 Uhr erreichbar und unterstützt Sie bei allgemeinen Fragen zu ELGA sowie zur ELGA-Teilnahme.
Fragen zu "eBefunde"
Was sind eBefunde?
eBefunde sind Befunde, die Ihr ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) – wie beispielsweise Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt – erstellt und für Sie über ELGA verfügbar macht.
Was ist ein eBefund und welche Vorteile hat er?
Ein eBefund ist ein medizinischer Befund, den Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder ein anderer ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) (GDA) erstellt und über ELGA für Sie bereitstellt.
eBefunde sind übersichtlich aufgebaut und leicht lesbar. Wichtige Informationen werden hervorgehoben, damit sie rasch gefunden werden können. Durch die einheitliche Darstellung fällt die Orientierung im Befund leichter. Außerdem können Bilder und andere relevante Anhänge direkt eingebunden werden. eBefunde sind sowohl für die Anzeige am Bildschirm als auch für den Ausdruck optimiert und können von behandelnden Gesundheitseinrichtungen einfach elektronisch weiterverarbeitet und ausgetauscht werden.
Welche Arten von eBefunden gibt es derzeit?
- ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe der öffentlichen Spitäler
- Laborbefunde
- Radiologiebefunde
- Radiologische Bildverweise
- Zukünftig sollen u.a. auch allgemeine und spezielle fachärztliche Befunde sowie ambulante Pflegeberichte zur Verfügung stehen.
Welche Informationen zeigt mir meine eBefundliste
Hier finden Sie Ihre eBefunde sortiert nach Befundtyp (Entlassungsbrief, Labor- oder Röntgenbefund), wann (Datum) und von wem (GDA) dieser erstellt wurde. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre eBefundliste zu filtern und in verschiedenen Formaten anzeigen zu lassen. Zu jedem einzelnen eBefund erhalten Sie überdies Detailinformationen, wie beispielsweise die Fachrichtung und den Unterzeichner des Befundes.
Werden meine älteren Befunde über ELGA verfügbar gemacht?
Nein. In ELGA werden nur jene Gesundheitsdaten gespeichert, die entstehen, nachdem eine Gesundheitseinrichtung oder Ordination mit ELGA arbeitet und Sie dort behandelt oder betreut wurden.
Ältere Befunde werden nicht nachträglich in ELGA aufgenommen. Das gilt auch für Zeiträume, in denen Sie von ELGA abgemeldet waren. Für diese Daten besteht kein Anspruch auf eine spätere Aufnahme in ELGA.
Wie kann ich meinen einzelnen eBefund verwalten?
Sie können Ihren eBefund aufrufen, anzeigen, abspeichern oder ausdrucken. Wenn Sie dies wollen, können Sie in der Befundansicht den einzelnen eBefund zum Sperren bzw. Entsperren oder zum Löschen vormerken. Ihre gewünschte Änderung muss anschließend noch in der Auftragsliste unterschrieben werden.
Kann ich einzelne eBefunde (ent)sperren oder löschen?
Ja. Sie können einzelne eBefunde entweder (ent)sperren oder löschen.
Um einen eBefund zu sperren oder zu entsperren, öffnen Sie zunächst den gewünschten Befund. In der Befundansicht können Sie ihn über das entsprechende Symbol zum Sperren bzw. Entsperren vormerken. Die Änderung wird erst wirksam, nachdem Sie den Auftrag in der Auftragsliste bestätigt haben. Gesperrte bzw. zur Sperre vorgemerkte eBefunde sind durch ein Sperr-Symbol gekennzeichnet.
Einzelne eBefunde können Sie auch aus Ihrer ELGA löschen. Öffnen Sie dazu den gewünschten eBefund und klicken Sie auf das Löschsymbol. Bestätigen Sie die Löschung anschließend in der Auftragsliste. Ein eBefund, der zum Löschen vorgemerkt ist, wird mit einem Löschsymbol gekennzeichnet.
Wichtig: Ein gelöschter eBefund kann in Ihrer ELGA nicht mehr angezeigt werden. Das gilt auch für alle früheren Versionen dieses Befunds.
Kann ich meine eBefundliste speichern oder meine eBefunde löschen?
Ja. Sie können Ihre gesamte eBefundliste als PDF anzeigen, auf Ihrem Computer speichern oder ausdrucken.
Sie können einen eBefund auch dauerhaft aus ELGA löschen. Ein gelöschter eBefund ist für Sie und Ihre behandelnden ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) nicht mehr in ELGA verfügbar und kann nicht wiederhergestellt werden. Dabei werden auch alle zugehörigen Vorversionen des Befunds gelöscht. Der Originalbefund bleibt jedoch bei der Gesundheitseinrichtung gespeichert, die ihn erstellt hat. Für Befunde gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen von 10 Jahren im niedergelassenen Bereich und 30 Jahren im stationären Bereich. Zum Löschen öffnen Sie den gewünschten eBefund und klicken Sie auf das Löschsymbol. Bestätigen Sie die Löschung anschließend in der Auftragsliste. Ein eBefund, der zum Löschen vorgemerkt ist, wird mit einem Löschsymbol gekennzeichnet.
Wichtig: Ein gelöschter eBefund kann in Ihrer ELGA nicht mehr angezeigt werden. Das gilt auch für alle früheren Versionen dieses Befunds.
Kann es mehrere Versionen eines eBefunds geben?
Ja. Zu einem eBefund kann es mehrere Versionen geben. Frühere Versionen werden als „nicht mehr gültige Befundversionen“ bezeichnet.
Dabei kann es sich beispielsweise um einen vorläufigen Spitals-Entlassungsbrief handeln, der später durch eine endgültige Version ersetzt wurde.
Wenn Sie möchten, können Sie diese älteren Versionen in der eBefundliste anzeigen lassen, indem Sie die entsprechende Option auswählen.
So können Sie nachvollziehen, ob und wie ein Befund im Laufe der Zeit aktualisiert wurde.
Wo sind meine eBefunde eigentlich gespeichert?
Die elektronisch erstellten Originalbefunde bleiben weiterhin – wie bisher auch – im Verantwortungsbereich des erstellenden ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA), z.B. im Rechenzentrum eines Krankenhauses, gespeichert. ELGA verknüpft die eBefunde einer bestimmten Person im Falle des Aufrufes mit Hilfe von Verweisen, findet sie damit und kann sie anzeigen. Die Aufbewahrungspflicht für die Originalbefunde beträgt im niedergelassenen Bereich 10 Jahre und im Krankenhaus 30 Jahre.
Fragen zu Bildverweisen
Was sind Bildverweise bzw. Bilddaten im radiologischen eBefund?
Bei einer Röntgenuntersuchung (z.B. Lungenröntgen) oder einer CT- oder MRT-Untersuchung fallen enorm viele Daten an. Diese Daten werden in eigenen Bildarchiven gespeichert. Um diese Daten für Ihre behandelnde Ärztin / Ihren behandelnden Arzt zugänglich zu machen, werden sogenannte „Bildverweise“ erzeugt und in Ihrer elektronischen Gesundheitsakte ELGA eingetragen. Diese Bildverweise sind kleine Dokumente, die alle notwendigen Informationen für den Abruf Ihrer Bilddaten umfassen. Da die Bilddaten selbst sehr umfangreich sind und in einem speziellen Format (DICOM) gespeichert sind, benötigt man eine eigene Software, eine ausreichend leistungsfähige Netzanbindung und ausreichend viel Platz auf den eigenen Datenträgern, um diese Daten herunterladen und ansehen zu können.
Kann ich einzelne Bildverweise im radiologischen eBefund (ent)sperren bzw. löschen?
Wenn Sie verhindern wollen, dass Ihre behandelnde Ärztin / Ihr behandelnder Arzt Ihre Bilder einsieht, können Sie die Bildverweise sperren oder löschen, genauso wie Sie es für Ihre eBefunde handhaben können. Damit sind auch die entsprechenden Bilder über ELGA nicht einsehbar. Klicken Sie dazu in der eBefundliste auf den jeweiligen Bildverweis, um diesen im nächsten Schritt zum Sperren/Entsperren bzw. Löschen vorzumerken. Ihre gewünschte Änderung muss abschließend noch in der Auftragsliste digital unterschrieben werden. Ein zum Sperren vorgemerkter bzw. bereits gesperrter Bildverweis ist durch das „Sperr-Symbol“ gekennzeichnet. Eine Erklärung der Symbole finden Sie auf den Hilfe-Seiten in der Symbol-Legende.
Fragen zu "eMedikation"
Was ist die eMedikation und welchen Nutzen hat sie?
Die eMedikation ist eine Übersicht Ihrer Medikamente. Darin werden die von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt verordneten sowie die von Apotheken abgegebenen Medikamente gespeichert. Auch bestimmte nicht rezeptpflichtige Arzneimittel, die für mögliche Wechselwirkungen relevant sind, können erfasst werden.
In Ihrer eMedikationsliste sehen Sie sowohl bereits verordnete und abgeholte Medikamente als auch noch offene Rezepte. Dadurch haben Sie und Ihre behandelnden ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) einen aktuellen Überblick über Ihre Medikation. So können mögliche Wechselwirkungen besser erkannt und unnötige Doppelverschreibungen vermieden werden.
Einträge in der eMedikationsliste werden nach einem Jahr automatisch gelöscht.
Welche Informationen finde ich in meiner eMedikationsliste?
Ihre eMedikationsliste bietet einen Überblick über Ihre elektronisch erfassten Medikamente und besteht aus drei Bereichen:
- Verordnete Medikamente: Medikamente, die Ihnen verschrieben wurden.
- Abgeholte Medikamente: Medikamente, die Sie bereits in der Apotheke abgeholt haben.
- Nicht abgeholte Medikamente: Medikamente, die verschrieben wurden, aber nicht innerhalb der vorgesehenen Frist abgeholt wurden.
Zu jedem Medikament finden Sie unter anderem folgende Informationen:
- Name des Medikaments
- Dosierung
- Hinweise zur Anwendung (falls vorhanden)
- Datum der Verschreibung
- Datum der Abholung in der Apotheke (bei abgeholten Medikamenten)
So erhalten Sie einen übersichtlichen Einblick darüber, welche Medikamente Ihnen verschrieben wurden und welche Sie bereits abgeholt haben.
Wie erfolgen die Einträge in meine eMedikationsliste?
Medikamente, die Ihnen von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt verschrieben werden, werden in Ihre eMedikationsliste eingetragen. In der Apotheke können diese Verordnungen elektronisch abgerufen werden. Sobald Sie ein Medikament abholen, wird dies in der eMedikationsliste entsprechend vermerkt.
Auch bestimmte nicht rezeptpflichtige Medikamente können eingetragen werden, wenn sie für mögliche Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln relevant sind. Dafür ist die Vorlage Ihrer ecard in der Apotheke erforderlich.
So bleibt Ihre eMedikationsliste möglichst aktuell und unterstützt Ihre behandelnden ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) dabei, einen Überblick über Ihre Medikamente zu behalten.
Ist es möglich, dass einzelne Medikamente nicht in meine eMedikation aufgenommen werden?
Ja, das ist möglich. Dafür müssen Sie bei Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Ihrem behandelnden Arzt bei der Verordnung angeben, dass dieses Arzneimittel nicht in Ihre eMedikation eingetragen werden soll. In diesem Fall spricht man von einem „situativen Opt-out“, das auch im ELGA-Gesetz eindeutig geregelt ist. Dieses Medikament scheint dann zwar auf Ihrem Papierrezept und in der Dokumentation Ihrer Ärztin bzw. Ihres Arztes auf, nicht aber in Ihrer eMedikationsliste.
Kann ich Medikamente ohne Rezept in meine eMedikation aufnehmen lassen?
Ja. Bestimmte Medikamente, die Sie ohne Rezept in der Apotheke erhalten und die für mögliche Wechselwirkungen relevant sind, können in Ihre eMedikationsliste eingetragen werden. Dafür müssen Sie Ihre ecard in der Apotheke vorlegen.
Auch Medikamente, die von einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben wurden, aber noch nicht in Ihrer eMedikationsliste gespeichert sind, können von der Apotheke eingetragen werden.
Ist die eMedikationsliste ein Einnahmeplan?
Nein. Die eMedikationsliste zeigt, welche Medikamente Ihnen verschrieben oder in der Apotheke abgegeben wurden. Sie ersetzt jedoch keinen persönlichen Einnahmeplan.
Wie und wann Sie Ihre Medikamente einnehmen sollen, besprechen Sie bitte mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Apotheke.
Kann ich meine eMedikationsliste sperren oder löschen?
Ja. Sie können Ihre gesamte eMedikationsliste sperren, entsperren oder löschen.
Um die eMedikationsliste zu sperren oder zu entsperren, klicken Sie auf das entsprechende Symbol oberhalb der Liste. Eine gesperrte eMedikationsliste kann nur von Ihnen selbst eingesehen werden. Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken haben dann keinen Zugriff auf diese Daten. Während die Liste gesperrt ist, können außerdem keine neuen Verordnungen oder Medikamentenabgaben gespeichert werden.
Sie können die gesamte eMedikationsliste auch löschen. Klicken Sie dazu auf das Löschsymbol und bestätigen Sie den Vorgang. Eine gelöschte eMedikationsliste wird unwiderruflich entfernt und kann nicht wiederhergestellt werden.
Wichtig: Einzelne Medikamente oder Einträge können weder gesperrt noch gelöscht werden. Änderungen sind nur für die gesamte eMedikationsliste möglich.
Kann ich meine eMedikationsliste speichern oder ausdrucken?
Ja. Sie können Ihre gesamte eMedikationsliste als PDF anzeigen, auf Ihrem Computer speichern oder ausdrucken.
Wo werden die Daten der eMedikation gespeichert?
Die Daten der eMedikation werden verschlüsselt in einer zentralen Datenbank gespeichert. In Ihrer eMedikationsliste werden ausschließlich Einträge der vergangenen 18 Monate angezeigt.
Fragen zum elektronischen Impfpass (eImpfpass)
Was ist der elektronische Impfpass (eImpfpass) und welchen Nutzen hat er?
Der elektronische Impfpass (eImpfpass) dokumentiert Ihre Impfungen digital und bietet Ihnen einen übersichtlichen Überblick über Ihren Immunisierungsstatus. Über den eImpfpass können Sie die im nationalen Impfregister eingetragenen Impfungen jederzeit einsehen, speichern oder ausdrucken.
Im eImpfpass finden Sie:
- Einträge zu verabreichten Impfungen
- Einträge über eine bestehende Immunität nach durchgemachter Krankheit
- Einträge von Titer-Nachweisen
Dadurch kann Ihr Immunisierungsstatus möglichst umfassend dargestellt werden.
Ihre Vorteile:
- Alle dokumentierten Impfungen und relevanten Nachweise sind zentral an einem Ort gespeichert.
- Sie können Ihren Impfstatus jederzeit abrufen.
- Impfungen werden einheitlich und elektronisch dokumentiert.
- Fehlende oder fällige Impfungen können leichter erkannt werden.
- Künftig können auf Basis des österreichischen Impfplans individuelle Impfempfehlungen bereitgestellt werden.
Welche impfenden ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) können auf den eImpfpass zugreifen?
Der eImpfpass wird auf Basis der gesetzlichen Grundlagen umgesetzt, die den Zugang für impfende GDA (Schul-, Amts-, Arbeitsmediziner, …) zum eImpfpass regeln. Die Standardzugriffszeit für impfende GDA beträgt 28 Tage.
Wo finde ich nähere Informationen zu einer Impfung?
Ihre eingetragene Impfung wird im Reiter eImpfpass dargestellt. Details zur Impfung erhalten Sie, wenn Sie die jeweilige Zeile mit Ihrem Impfeintrag aufklappen.
Wie erfolgen die Einträge in meinem eImpfpass?
Die Einträge werden von einer berechtigten Impfstelle (z.B. Hausarzt, Bezirksimpfstellen etc.) in einem standardisierten Format vorgenommen.
Kann ich mich vom eImpfpass abmelden?
Nein. Analog zum Papier-Impfpass erhält jede Bürgerin und jeder Bürger einen eImpfpass als Gesundheitsvorsorgeinstrument.
Kann ich schon verabreichte Impfungen in meinem eImpfpass nachtragen lassen?
Eine nachweislich verabreichte Impfung kann durch eine autorisierte Stelle (z.B. Ärztin / Arzt, Apotheke) nachgetragen werden.
Kann ich den eImpfpass auch im Ausland verwenden?
Der eImpfpass ist über Mein Gesundheitsportal via Internet (nach Einstieg mit ID Austria) auch im Ausland verfügbar. Für bestimmte Reiseziele wird jedoch weiterhin der internationale, papierbasierte Impfpass gefordert (z.B. Gelbfieberimpfung).
Kann ich meinen eImpfpass ausdrucken?
Ja. Der eImpfpass verfügt über die Funktion, die eingetragenen Impfungen bzw. die empfohlenen Impfungen als Übersicht auszudrucken. Auf dem heruntergeladenen eImpfpass finden Sie zusätzliche Dokumente, Informationen wie z.B. die Verwahrung des Dokuments etc.
Wo werden meine Immunisierungsdaten gespeichert?
Die eImpfpass-Daten werden in einem eigenen, geschützten Impfregister gespeichert. Die sicherheitstechnischen Anforderungen zur Speicherung orientieren sich an den ELGA-Standards.
Was ist der nationale Impfplan - "Impfplan Österreich"?
Der Impfplan Österreich wird jährlich vom Nationalen Impfgremium unter der Leitung des für Gesundheit zuständigen Ministeriums erstellt und enthält alle aktuellen, nationalen Impfempfehlungen.
Was sind Immunisierungseinträge?
Immunisierungseinträge dokumentieren Maßnahmen, die zu einem Schutz vor bestimmten Krankheiten beitragen. Dazu zählen:
- verabreichte Impfungen,
- nachgewiesene Immunität nach einer durchgemachten Krankheit,
- sowie Titer-Nachweise.
Gemeinsam bilden diese Einträge Ihren Immunisierungsstatus ab.
Wie ist der Zeitplan für den elektronischen Impfpass?
Der elektronische Impfpass wird seit 2020 schrittweise eingeführt und laufend erweitert. Ziel ist es, den Papierimpfpass langfristig zu ersetzen und eine vollständige elektronische Impfdokumentation bereitzustellen. Der Vollbetrieb des eImpfpasses ist derzeit für 1. Jänner 2029 vorgesehen.
Welche Informationen zeigt mir der Reiter „eImpfpass“?
Im Reiter „eImpfpass“ finden Sie eine Übersicht Ihrer im Impfregister gespeicherten Immunisierungseinträge. Dazu gehören insbesondere:
- dokumentierte Impfungen,
- Einträge zu einer bestehenden Immunität nach durchgemachter Krankheit,
- Titer-Nachweise,
- sowie Informationen zu Ihrem aktuellen Immunisierungsstatus.
Was bedeuten die Handlungsempfehlungen und welche gibt es?
Handlungsempfehlungen unterstützen Sie dabei, Ihren Impfstatus besser einzuschätzen. Sie weisen beispielsweise darauf hin,
- dass eine Impfung durch den GDA empfohlen wird,
- dass eine Auffrischungsimpfung fällig sein könnte oder
- dass Ihr Impfschutz überprüft werden sollte.
Die Empfehlungen orientieren sich am aktuellen Impfplan Österreich und werden entsprechend den wissenschaftlichen Empfehlungen aktualisiert.
Welche Informationen werden in meinem Impfregister gespeichert?
Im Impfregister werden unter anderem folgende Informationen gespeichert:
- Angaben zu verabreichten Impfungen,
- Informationen zum verwendeten Impfstoff,
- Impfdatum,
- Daten zur geimpften Person,
- sowie Angaben zum ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA), der die Impfung durchgeführt oder eingetragen hat.
Diese Informationen dienen der vollständigen und einheitlichen Dokumentation Ihres Impfstatus.
Können einzelne Impfungen NICHT in meinen eImpfpass aufgenommen werden?
Nein. Impfungen, die gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Impfregister zu dokumentieren sind, werden in den eImpfpass eingetragen. Eine gezielte Ausblendung oder Nichtaufnahme einzelner Impfungen ist nicht vorgesehen.
Habe ich auch einen elektronischen Impfpass, wenn ich komplett von ELGA abgemeldet bin?
Der eImpfpass steht Ihnen auch dann zur Verfügung, wenn Sie sich vollständig von ELGA abgemeldet haben. Der eImpfpass nutzt zwar die ELGA-Infrastruktur, ist jedoch eine eigenständige eHealth-Anwendung mit eigenen gesetzlichen Regelungen. Eine Abmeldung vom eImpfpass ist daher nicht möglich.
Fragen zu GDA
Was ist ein ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA)?
ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) sind Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsberufe, die ELGA gesetzlich nutzen dürfen. Dazu gehören insbesondere:
- Ärztinnen und Ärzte
- Zahnärztinnen und Zahnärzte
- Krankenanstalten (z.B. Krankenhäuser)
- Öffentliche Apotheken
- Einrichtungen der mobilen und stationären Pflege
Nicht alle ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) dürfen auf ELGA zugreifen. Für bestimmte Berufsgruppen gelten gesetzliche Ausnahmen.
Wer darf auf meine ELGA-Gesundheitsdaten zugreifen?
Auf Ihre ELGA-Gesundheitsdaten dürfen neben Ihnen selbst (bzw. Ihrer Vertretung) nur jene ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) zugreifen, die Sie aktuell behandeln oder betreuen. Im niedergelassenen Bereich wird das Behandlungsverhältnis in der Regel durch das Stecken Ihrer ecard nachgewiesen, im stationären Bereich durch die Aufnahme in die Einrichtung (z.B. Krankenhaus, Pflegeheim etc.).
Welche GDA dürfen nicht auf ELGA-Gesundheitsdaten zugreifen?
Keinen Zugriff auf Ihre ELGA-Gesundheitsdaten haben beispielsweise:
- Chefärztinnen und Chefärzte der Sozialversicherung
- Ärztinnen und Ärzte, die Untersuchungen für private Versicherungen durchführen
- Behörden sowie Amtsärztinnen und Amtsärzte
- Schulärztinnen und Schulärzte
- Betriebsärztinnen und Betriebsärzte
- Stellungsärztinnen und Stellungsärzte des Bundesheeres
- ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA), die Sie persönlich vom Zugriff ausgeschlossen haben
Wie lange darf mein ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) auf meine Gesundheitsdaten zugreifen?
Standardmäßig haben niedergelassene Ärztinnen und Ärzte 90 Tage ab Nachweis des Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses (Stecken der ecard in der Ordination) Zugriff auf Ihre ELGA-Gesundheitsdaten.
Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen haben ab dem Zeitpunkt Ihrer Aufnahme in das Spital oder in die Pflegeeinrichtung bis 90 Tage nach Ihrer Entlassung Zugriff auf Ihre ELGA. Danach erlischt die Zugriffsberechtigung und wird erst bei erneutem Nachweis des Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses wieder aktiv. Apotheken haben standardmäßig 28 Tage Zugriff auf die eMedikationsdaten und den eImpfpass.
Kann ich die Dauer der Zugriffsberechtigungen für meine ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) verändern?
Ja. Sie können selbst festlegen, wie lange ein ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) zum Beispiel Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, auf Ihre ELGA-Gesundheitsdaten zugreifen darf.
Dabei können Sie die Zugriffsdauer:
- auf einen Tag verkürzen,
- auf bis zu ein Jahr verlängern oder
- den Zugriff vollständig sperren.
Wenn Sie die Zugriffsdauer auf 0 Tage setzen, kann dieser ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) nicht mehr auf Ihre ELGA-Gesundheitsdaten zugreifen. Die Einstellung können Sie in der Liste Ihrer ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) über das Stiftsymbol (Bearbeiten) ändern. Dort legen Sie die individuelle Zugriffsberechtigung fest.
Hinweis: Eine Verlängerung der Zugriffsdauer für Krankenhäuser über die standardmäßigen 90 Tage hinaus ist nicht möglich. Für andere ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) müssen Sie diese über eine Verlängerung über 90 Tage hinaus informieren.
Kann ich meinem GDA den Zugriff auf meine ELGA verwehren?
Ja. Sie können Ihrem ELGA-GDA, bei dem Sie in Behandlung bzw. Betreuung waren, die Zugriffsberechtigung verwehren, indem sie die Zugriffsdauer auf 0 Tage setzen. Dieser ELGA-GDA kann dann weder Ihre eBefunde noch Ihre eMedikationsliste einsehen, er kann auch keine eBefunde oder Verschreibungen eintragen. Von anderen GDA verschriebene Arzneimittel bzw. eBefunde werden jedoch weiterhin eingetragen und stehen für Sie und andere ELGA-GDA im Behandlungsfall zur Verfügung. Sie können einen „gesperrten“ ELGA-GDA jederzeit „entsperren“, indem Sie die Zugriffsdauer wieder erhöhen.
Kann ich einem einzelnen Arzt im Krankenhaus den Zugriff auf meine ELGA sperren?
Nein. Das Sperren bezieht sich jeweils auf den ELGA-GDA als gesamte Organisation. Das bedeutet, dass Sie z.B. nur ein gesamtes Krankenhaus oder eine gesamte Ordination – und nicht ausgewählte einzelne angestellte Ärztinnen und Ärzte – sperren können.
Wie kann ich die Zugriffsdauer ändern?
Unter „Berechtigungen“ können Sie festlegen, wie lange einzelne ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) auf Ihre ELGA-Daten zugreifen dürfen. Wählen Sie dazu bei der jeweiligen Einrichtung oder Person die gewünschte Aktion aus und passen Sie die Zugriffsdauer an.
Sie können die Zugriffsdauer individuell festlegen oder jederzeit wieder auf die Standardwerte zurücksetzen.
Standardmäßig haben:
- niedergelassene Ärztinnen und Ärzte 90 Tage ab dem Nachweis eines Behandlungsverhältnisses Zugriff,
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen 90 Tage nach Ihrer Entlassung Zugriff,
- Apotheken 28 Tage Zugriff auf die Daten der eMedikation und des eImpfpasses.
Die von Ihnen festgelegten Einstellungen können Sie jederzeit wieder ändern.
Was bedeutet "Aktive Kontakte" in meiner GDA-Liste?
Es bedeutet, dass Sie ein aufrechtes Behandlungs- bzw. Betreuungsverhältnis zu diesem ELGA-GDA (Arzt, Krankenhaus, Apotheke, Pflegeeinrichtung) haben.
Was bedeutet "GDA mit geänderter Zugriffsberechtigung" in meiner GDA-Liste?
Dies bedeutet, dass die standardmäßig festgelegte Dauer der Zugriffsberechtigung von Ihnen verlängert, verkürzt oder auf 0 Tage gesetzt wurde. Das Verkürzen auf 0 Tage entspricht einer Sperre.
Was bedeutet "Abgelaufene Kontakte" in meiner GDA-Liste?
„Abgelaufene Kontakte“ sind ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) die in der Vergangenheit auf Ihre ELGA-Gesundheitsdaten zugreifen durften, deren Zugriffsberechtigung jedoch mittlerweile abgelaufen ist.
Diese ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) können Ihre ELGA-Gesundheitsdaten nicht mehr einsehen.
Wenn ein ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) erneut auf Ihre ELGA zugreifen soll, ist dafür ein neuer Behandlungs- oder Betreuungskontakt (z.B. durch Stecken der eCard) erforderlich.
Was ist ein "inaktiver GDA"?
Ein inaktiver GDA hat keine gültige Berechtigung mehr, auf Ihre ELGA zuzugreifen. Dieser ist in Ihrer GDA-Liste mit einem durchgestrichenen Kreis-Symbol gekennzeichnet. Gründe dafür können beispielweise sein: Pensionierung, Zurücklegen des Kassenvertrages oder das Ableben des Kassenarztes.
Ist mein ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) verpflichtet, meine ELGA-Gesundheitsdaten einzusehen?
Fragen zum Protokoll
Was zeigt das Protokoll in Mein Gesundheitsportal?
Im Protokoll sehen Sie alle wichtigen Aktivitäten rund um Ihre ELGA. Es dokumentiert sowohl Ihre eigenen Aktionen und die Ihrer bevollmächtigten Vertretung als auch Zugriffe durch ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA).
Im Protokoll können Sie beispielsweise sehen:
- welche ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) eine ELGA-Abfrage durchgeführt oder auf Ihre ELGA zugegriffen haben,
- wann ein neuer eBefund bereitgestellt wurde,
- wann eBefunde oder die eMedikationsliste aufgerufen wurden,
- ob Änderungen an eBefunden oder eMedikationsdaten vorgenommen wurden,
- sowie Änderungen an Berechtigungen, zum Beispiel das Sperren eines eBefunds, das Löschen der eMedikationsliste oder die Änderung der Zugriffsdauer für einen ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA).
Einsicht in das Protokoll haben ausschließlich Sie selbst oder Ihre bevollmächtigte Vertretung.
Kann ich meine gelöschten Gesundheitsdaten (eBefunde, eMedikationsliste) einsehen bzw. wieder herstellen?
Nein. Ein gelöschter eBefund oder eine gelöschte eMedikationsliste sind unwiderruflich gelöscht und können nicht wieder angezeigt werden. Die Aktion der von Ihnen durchgeführten Löschung finden Sie in der entsprechenden Protokollzeile „Berechtigungsänderung durchgeführt“ im PDF „Übersicht Ihrer Änderungen vom“.
Kann ich die Liste der Protokolleinträge filtern?
Ja. Sie können die Protokolleinträge nach Zeitraum und Art der Aktivität filtern. So finden Sie bestimmte Einträge schneller und erhalten einen besseren Überblick über die Aktivitäten in Ihrer ELGA.
Was kann ich tun, wenn ich Einträge in meinem Protokoll nicht nachvollziehen kann?
Wenn Sie einen Eintrag in Ihrem Zugriffsprotokoll nicht nachvollziehen können, wenden Sie sich bitte an die für Ihr Bundesland zuständige ELGA-Ombudsstelle. Dort erhalten Sie Unterstützung bei der Klärung offener Fragen.
Die Kontaktdaten aller ELGA-Ombudsstellen finden Sie auf dem Gesundheitsportal: ELGA-Ombudsstelle | Gesundheitsportal
Was ist die ELGA-Ombudsstelle?
Die ELGA-Ombudsstelle ist bei den Patientenanwaltschaften der Bundesländer angesiedelt und unterstützt Sie bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Rechte im Zusammenhang mit ELGA. Die Aufgaben der ELGA-Ombudsstelle sind u.a. Information, Beratung und Unterstützung in folgenden Angelegenheiten:
- Unterstützung bei vermuteten Datenschutzverletzungen im Zusammenhang mit ELGA
- Einsichtnahme in Ihren ELGA-Teilnahmestatus
- Einsichtnahme in Ihre ELGA-Protokolle
- Einsichtnahme in Ihre ELGA-Gesundheitsdaten
- Eintragen von individuellen Zugriffsberechtigungen in Ihre ELGA
Wie kann ich meine zuständige ELGA-Ombudsstelle kontaktieren?
Bei Anfragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an die für Sie zuständige ELGA-Ombudsstelle jenes Bundeslandes, in dem Sie wohnen, in der entsprechenden Patientenanwaltschaft. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Anfragen persönlich, telefonisch, schriftlich per E-Mail oder per Post an die ELGA-Ombudsstelle zu richten. Anfragen, welche die Verarbeitung/Bekanntgabe von ELGA-Gesundheitsdaten oder anderer personenbezogener Daten nach sich ziehen, müssen der ELGA-Ombudsstelle entweder persönlich oder schriftlich zur Kenntnis gebracht werden, um bearbeitet werden zu können. Bei einer persönlichen Vorsprache ist vorab eine Terminvereinbarung notwendig.
Die Kontaktdaten aller ELGA-Ombudsstellen finden Sie auf dem Gesundheitsportal: ELGA-Ombudsstelle | Gesundheitsportal
Fragen zur ELGA-Teilnahme
Was bedeutet der ELGA-Teilnahmestatus?
Der ELGA-Teilnahmestatus zeigt Ihnen, an welchen ELGA-Anwendungen Sie teilnehmen. Sie können hier sehen,
- ob Sie die ELGA-Funktionen eBefunde und eMedikation nutzen,
- ob Sie sich von einzelnen ELGA-Funktionen oder von ELGA insgesamt abgemeldet haben,
- und ob Sie sich wieder für die Teilnahme angemeldet haben.
Hinweis: Eine Abmeldung vom eImpfpass ist gesetzlich nicht vorgesehen und daher nicht möglich.
Wo sehe ich meinen aktuellen Teilnahmestatus?
Ihren aktuellen ELGA-Teilnahmestatus finden Sie in Mein Gesundheitsportal im Menü „Kontrolle“ unter „Teilnahme“.
Dort sehen Sie,
- ob Sie an ELGA insgesamt teilnehmen,
- ob Sie von ELGA abgemeldet sind,
- oder ob Sie nur an bestimmten ELGA-Funktionen, wie beispielsweise eBefunde oder eMedikation, teilnehmen.
So erhalten Sie jederzeit einen Überblick über Ihren aktuellen Teilnahmestatus.
Wo kann ich meinen Teilnahmestatus ändern?
Unter „Teilnahme“ können Sie sich komplett von ELGA abmelden bzw. erneut für ELGA anmelden. Außerdem können Sie sich hier auch von den einzelnen ELGA-Funktionen eMedikation und eBefunde ab- bzw. wieder anmelden.
Was bedeutet "komplett abmelden"?
Wenn Sie sich komplett von ELGA abmelden, wird der Zugriff auf alle Ihre ELGA-Gesundheitsdaten für alle ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) und auch für Sie selbst gesperrt. Nach einer kompletten Abmeldung von ELGA nehmen Sie weder an der ELGA-Funktion eBefunde noch an eMedikation teil. Sie nehmen damit auch nicht an zukünftigen ELGA-Funktionen teil. Die Anwendung „eImpfpass“ besteht weiterhin in Mein Gesundheitsportal.
Was passiert, wenn ich mich erneut bei ELGA anmelde?
Egal, ob Sie sich komplett oder von den einzelnen ELGA-Funktionen eBefunde und eMedikation abgemeldet haben, Sie beginnen wieder neu. Verweise auf Ihre Gesundheitsdaten werden bei einer kompletten oder teilweisen Abmeldung von ELGA gelöscht. Bei einer Wiederanmeldung an ELGA können die eBefunde daher nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Gesundheitsdaten, die in dieser Zeit entstanden sind, werden auch nicht rückwirkend via ELGA zur Verfügung gestellt. Die Originalbefunde bleiben jedoch dort, wo sie entstanden sind, aufbewahrt: im niedergelassenen Bereich 10 Jahre, im Krankenhausbereich 30 Jahre.
Kann ich mich von den einzelnen ELGA-Funktionen abmelden?
Ja. Sie können sich von den ELGA-Funktionen eBefunde und eMedikation getrennt abmelden. Während Ihrer Abmeldung stehen die jeweiligen Daten weder Ihnen selbst noch Ihren behandelnden ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) über ELGA zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Gesundheitsdaten, die während Ihrer Abmeldung entstehen, werden nach einer Wiederanmeldung nicht rückwirkend in ELGA verfügbar gemacht.
Der eImpfpass ist keine ELGA-Funktion im Sinne von eBefunde oder eMedikation. Eine gesonderte Abmeldung vom eImpfpass ist daher nicht möglich. Der Zugriff auf die Daten des eImpfpasses ist gesetzlich geregelt.
Ich habe mich von allen ELGA-Funktionen einzeln abgemeldet. Bin ich jetzt komplett von ELGA abgemeldet?
Nein. Sie nehmen nur an jenen ELGA-Funktionen nicht teil, von denen Sie sich abgemeldet haben. Wenn in Zukunft weitere ELGA-Funktionen hinzukommen, nehmen Sie an diesen automatisch teil und müssten sich gegebenenfalls gesondert abmelden.
Kann ich mich von mehreren ELGA-Funktionen gleichzeitig ab- bzw. wieder anmelden?
Nein. Aus Sicherheitsgründen müssen Sie jede Abmeldung bzw. Wiederanmeldung der ELGA-Funktionen eMedikation und eBefunde einzeln mittels Handysignatur bzw. Bürgerkarte unterschreiben.
Ab wann ist die Änderung meines ELGA-Teilnahmestatus gültig?
Ab sofort. Die Änderung Ihres Teilnahmestatus in Mein Gesundheitsportal wird nach der erfolgreichen Durchführung des elektronischen Signaturprozesses gültig eingetragen. Die Gültigkeit der Änderung Ihres Teilnahmestatus wird Ihnen durch die Amtssignatur auf Ihrer Willenserklärung bestätigt.
Ist die Änderung meines ELGA-Teilnahmestatus endgültig?
Nein. Eine komplette oder teilweise Ab- bzw. Wiederanmeldung kann jederzeit geändert werden.
Was ist eine ELGA-Willenserklärung?
Eine Willenserklärung zu ELGA ist die Äußerung einer Bürgerin bzw. eines Bürgers mittels der sie bzw. er erklärt, ob er an ELGA bzw. an den einzelnen ELGA-Funktionen eBefunde und eMedikation teilnehmen will oder nicht. Die ELGA-Willenserklärung ist ein amtliches Schriftstück, versehen mit einer Amtssignatur.
Wo finde ich meine durchgeführten Änderungen?
Die Änderungen zum ELGA-Teilnahmestatus finden Sie auf der Seite „Teilnahme“ in Form der von Ihnen unterschriebenen und bestätigten Willenserklärungen. Aus technischen Gründen enthalten die von Ihnen vor Dezember 2015 durchgeführten Willenserklärungen im Link nicht das Datum, an dem die Willenserklärung abgegeben wurde. ELGA-Berechtigungsänderungen wie z.B. Sperren und Entsperren eines eBefundes oder Verlängern der Zugriffsberechtigung eines GDA finden Sie auf der Seite „Protokoll“.
Darf mein ELGA-Teilnahmestatus aufgerufen werden?
ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) sind berechtigt, über den ELGA-Teilnahmestatus der von ihnen behandelten Patientinnen und Patienten Kenntnis zu erlangen. Dies soll Ärztinnen und Ärzten die Entscheidung erleichtern, ob beispielsweise Röntgenbilder in ELGA bereitgestellt werden können, oder auf anderem Wege übermittelt werden müssen. ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) sind jedoch nicht zur Nachfrage über den ELGA-Teilnahmestatus oder die Ausübung von ELGA-Teilnehmer:innenrechten verpflichtet. Wie jede Aktion in ELGA wird auch der Aufruf des ELGA-Teilnahmestatus im ELGA-Protokoll dokumentiert.
Fragen zur Auftragsliste
Wozu dient die Auftragsliste?
In der Auftragsliste finden Sie Ihre gewünschten Änderungen betreffend Sperren bzw. Entsperren oder Löschen eines eBefundes bzw. der eMedikationsliste. Weiters enthalten sind Ihre Änderungswünsche bezüglich der Zugriffsberechtigungen Ihrer ELGA-GDA wie etwa eine Verlängerung der Zugriffsdauer auf mehr als 90 Tage oder die Sperre (0 Tage) eines Ihrer ELGA-GDA.
Was passiert dort mit meinen vorgemerkten Änderungen?
Ihre in der Auftragsliste vorgemerkten Änderungen werden mit Ihrem aktuellen ELGA-Teilnahmestatus abgeglichen. Danach erfolgt die digitale Unterschrift mittels Handysignatur bzw. Bürgerkarte.
Kann ich vorgemerkte Änderungen stornieren?
Ja, mithilfe des Buttons „rückgängig“ direkt in der Auftragsliste.
Bleiben nach einem Logout nicht durchgeführte Änderungen trotzdem in meiner Auftragsliste bestehen?
Nein. Wenn Sie Ihre vorgemerkten Änderungen nicht unterschrieben haben und ein Logout durchführen, werden diese verworfen.
Technische Fragen
Wie wird die technische Sicherheit von ELGA gewährleistet?
Die eBefunde entstehen bei den ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) und werden in deren Verantwortungsbereich entweder in eigenen Hochsicherheitsrechenzentren oder in jenen ihrer Dienstleister gespeichert. Die Datenhaltung bei der eMedikation erfolgt verschlüsselt. Der Zugriff auf Daten im technischen Bereich ist nur im 4-Augen-Prinzip oder mit vergleichbaren technischen Sicherheitsmaßnahmen gestattet. Zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit bei ELGA müssen die Sicherheitsexpertinnen und –experten der beteiligten Organisationen eng zusammenarbeiten.
Das ELGA-Berechtigungssystem kontrolliert und protokolliert alle ELGA-Transaktionen. Ein Zugriff für ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) ist grundsätzlich nur bei einem aufrechten Behandlungs- bzw. Betreuungsverhältnis möglich, welches technisch nachgewiesen werden muss, z.B. durch das Stecken der ecard im niedergelassenen Bereich. Wenn Bürgerinnen und Bürger selbst auf ihre eigene ELGA zugreifen wollen, müssen sie sich mit dem technisch derzeit sichersten Identitätsnachweis im Internet, nämlich via ID Austria bzw. Bürgerkarte auf Mein Gesundheitsportal anmelden.
Der Datentransport erfolgt bei ELGA ausschließlich verschlüsselt. Die Kommunikation zwischen den ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) und im gesamten ELGA-System muss über eigene Gesundheitsnetze (Healix, eHInet, GIN, Corporate Networks) erfolgen.
Über diese technischen Sicherheitsmaßnahmen hinaus verpflichten sich alle an ELGA beteiligten Organisationen den Leitlinien des ELGA-Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS), das sich an internationalen Sicherheitsstandards orientiert (Normserie ISO 27000, BSI Grundschutz). Zielorientierte Sicherheitsleitfäden für verschiedene Zielgruppen gewährleisten angemessene Sicherheitsmaßnahmen bei den unterschiedlichen Betreibern sowie den Nutzerinnen und Nutzern des Systems. Bei den Betreibern von ELGA-Komponenten sind Sicherheits-Audits vorgesehen. Im operativen Betrieb existiert eine Zusammenarbeit mit CERT.at (Computer Emergency Response Team Austria). Es gelten das Datenschutzgesetz und die gesetzlichen Ergänzungen im ELGA-Gesetz.
Wo werden die ELGA-Gesundheitsdaten gespeichert?
Elektronische Entlassungsbriefe und andere eBefunde bleiben weiterhin – wie bisher auch – im Verantwortungsbereich des erstellenden ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) gespeichert. Die eMedikationsdaten werden zentral in einer Datenbank beim Dachverband der Sozialversicherungsträger gespeichert. Die Daten werden verschlüsselt gespeichert, der Dachverband hat damit selbst keine Möglichkeit, die Daten zu lesen.
Warum muss ich meine Änderungswünsche auf Mein Gesundheitportal erneut mit Handysignatur bzw. Bürgerkarte unterschreiben?
Beim Login auf dem Gesundheitsportal (www.gesundheit.gv.at) wird die Funktion „sicherer persönlicher elektronischer Ausweis“ genutzt, um zu gewährleisten, dass nur Sie bzw. Ihre bevollmächtigte Vertretung Zugriff auf Ihre ELGA haben. Beim Unterschreiben Ihrer Änderungswünsche wie zum Beispiel Abmeldung eMedikation oder Sperren eines eBefundes im Wege der Auftragsliste, wird die Funktion „sichere persönliche Unterschrift“ genutzt, um diese rechtsgültig zu unterschreiben.
Die Handysignatur bzw. die Bürgerkarte vereint die Funktionen „sicherer persönlicher elektronischer Ausweis“ und „sichere persönliche elektronische Unterschrift“.
Was sind die Dokument-ID und die GDA-ID?
Jedes ELGA-Dokument und jeder ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) erhält eine eindeutige Kennung:
- Die Dokument-ID dient zur eindeutigen Identifizierung eines ELGA-Dokuments.
- Die GDA-ID dient zur eindeutigen Identifizierung eines ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA)s, beispielsweise einer Arztpraxis oder eines Krankenhauses.
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass statt des Dokumentnamens oder des Namens des ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA)s nur diese Kennung angezeigt wird. Dies kann beispielsweise passieren, wenn die zugehörigen Informationen vorübergehend nicht verfügbar sind.
Die Dokument-ID bzw. GDA-ID ermöglicht dennoch eine eindeutige Zuordnung des Dokuments oder des ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA)s.
Mit welchen Web-Browsern kann ich Mein Gesundheitsportal nutzen?
Bitte verwenden Sie aktuelle Browserversionen, um stets durch die notwendigen Sicherheitsupdates der Browserhersteller geschützt zu sein. Mein Gesundheitsportal unterstützt jedenfalls folgende Browserversionen, neuere Versionen werden laufend aktualisiert:
- Internet Explorer – ab Version 11
- Mozilla Firefox ESR (Extended Support Release) – jeweils die aktuelle Version
- Google Chrome – jeweils die aktuelle Version
- Safari für OS X – jeweils die aktuelle Version
- Microsoft Edge – für Microsoft Windows 10
Die Unterstützung von Browserversionen erfolgt solange der Hersteller die jeweilige Browserversion unterstützt. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Aktivierung von Java Script und Cookies in Ihrem Browser eine Voraussetzung für die Verwendung von Mein Gesundheitsportals ist.
Brauche ich neben einem Web-Browser noch andere Programme?
Ja. Um Ihre Willenserklärung(en) und eBefunde im PDF-Format lesen zu können, benötigen Sie einen PDF-Reader. Freie PDF-Reader für Ihr Betriebssystem finden Sie auf der Seite pdfreaders.org, einem Angebot der Free Software Foundation Europe. Sie können auch den PDF-Reader von Adobe verwenden, den Sie unter Adobe herunterladen können. Für eine komfortablere Nutzung können Sie in der Regel den PDF-Reader als Browser-Plugin aktivieren – der Reader wird so direkt im Browser geöffnet (eine entsprechende Anleitung für den Adobe Reader finden Sie unter Adobe). Außerdem sollte auf Ihrem Computer eine Java Laufzeitumgebung (Java Runtime Environment, JRE) installiert sein. Diese ist für die meisten Betriebssysteme kostenlos unter Java erhältlich. Bitte achten Sie darauf, stets die aktuelle Version zu verwenden.
Fragen zur Barrierefreiheit
Ist Mein Gesundheitsportal barrierefrei?
Das Bundesministerium für Gesundheit bemüht sich, mit dem österreichischen Gesundheitsportal einen einfachen Zugang zu Gesundheitsinformationen für alle sicherzustellen. Der Webauftritt von Mein Gesundheitsportals wird sukzessive nach den Empfehlungen der „Web Content Accessibility Guidelines 2.0“ des W3C, Stufe A, angepasst, Stufe AA wird angestrebt. Weitere Informationen unter http://www.w3.org/TR/WCAG20/.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Barrierefreiheitserklärung.
Bietet Mein Gesundheitsportal Zugriffskürzel (Access Keys) an?
Für die Navigation ohne Maus unterstützen viele Browser sogenannte Zugriffskürzel oder Access Keys. Mein Gesundheitsportal kann mithilfe des Access Keys „y“ der Kopfbereich der Seite (Logo, Anmeldeinformationen und Navigationsleiste) übersprungen und direkt der Inhalt der jeweiligen Seite aufgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass die erforderliche Tastenkombination von Ihrem Browser abhängig ist. Im Internet Explorer wählen Sie für diese Funktionalität bitte „Alt + y“ und bestätigen mit „Enter“; in Google Chrome „Alt + y“, in Browsern von Mozilla „Alt + Umschalt + y“ und in Safari „Strg + y“.
Diese Funktionalität unterstützt auch Benutzer eines Bildschirmleseprogramms (Screen Reader) gemäß WAI WCAG 2.0-Richtlinie.
ELGA Glossar
ELGA-Berechtigungssystem
Das ist jener Teil von ELGA, von dem grundsätzlich alle Zugriffe auf ELGA-Gesundheitsdaten, sei es durch ELGA-GDA oder die Patientinnen und Patienten selbst, geprüft, zugelassen oder abgelehnt werden. Darüber hinaus wird im Berechtigungssystem festgelegt, in welchem Umfang und wie lange ELGA-Gesundheitsdaten von ELGA-GDA eingesehen werden dürfen. Ebenso wird hier der Wille der Patientinnen und Patienten, z.B. Ab- und Anmeldung bei ELGA und ELGA-Funktionen oder Änderungen von Zugriffsberechtigungen, registriert. Das ELGA-Berechtigungssystem liefert zudem alle relevanten Informationen für das ELGA-Protokoll.
ELGA-Bereiche
Diese enthalten verteilte Inhaltsverzeichnisse (Verweisregister), die angeben, in welchen Speichersystemen der ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA), also z.B. Rechenzentren von Spitalsverbünden, Server von Arztpraxen bzw. ihrer Dienstleister, ELGA-Gesundheitsinformationen zu einer bestimmten Person verfügbar sind.
ELGA-Ombudsstelle
Die ELGA-Ombudsstelle, die bei den Patientenanwaltschaften angesiedelt ist, berät und unterstützt die ELGA-Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit ELGA sowie in Angelegenheiten des Datenschutzes. Gleichzeitig mit der Betriebsaufnahme von ELGA in einem Bundesland geht auch die ELGA-Ombudsstelle dieses Bundeslandes in Betrieb.
Mein Gesundheitsportal
Das Mein Gesundheitsportal bietet den Bürgerinnen und Bürger erstmals die Möglichkeit, die eigenen Gesundheitsdaten einzusehen und zu verwalten. Überdies können sie dort ihre ELGA-Teilnehmerrechte wahrnehmen sowie im eigenen ELGA-Protokoll nachvollziehen, welche Änderungen von wem wann vorgenommen worden sind. Der Einstieg erfolgt über das Gesundheitsportal www.gesundheit.gv.at.
ELGA-Serviceline
Diese Serviceeinrichtung steht den Bürgerinnen und Bürgern unter der Telefonnummer 050 124 4411 werktags von Montag bis Freitag von 07.00 bis 19.00 Uhr für allgemeine Fragen zu ELGA und der ELGA-Teilnahme zur Verfügung.
ELGA-Widerspruchstelle
Hier können Bürgerinnen und Bürger auf dem Postweg ihre ELGA-Teilnahme regeln. Das für die Ab- bzw. Wiederanmeldung benötigte Formular kann über die ELGA-Serviceline telefonisch oder schriftlich angefordert werden sowie am Gesundheitsportal www.gesundheit.gv.at online ausgefüllt werden. Die ELGA-Widerspruchstelle führt die Ab- bzw. Wiederanmeldung durch und bestätigt dies der Bürgerin bzw. dem Bürger schriftlich. Die ELGA-Widerspruchstelle hat keinen Zugriff auf ELGA-Gesundheitsdaten.
ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA)-Index (GDA-Index)
Das ist ein Verzeichnis aller Personen und Einrichtungen des Gesundheitswesens, die grundsätzlich gesetzlich dazu berechtigt sind, in ELGA-Gesundheitsdaten ihrer Patientinnen und Patienten Einsicht zu nehmen. Der GDA-Index entsteht aufgrund von Meldungen der Berufsvertretungen und der Aufsichtsbehörden, z.B. der Länder.
Informationssicherheits- und Informationsmanagementsystem (ISMS)
Dieses enthält – ergänzend zu den gesetzlichen Vorgaben – Leitlinien zur Betriebsführung und für die Betriebssicherheit von ELGA und ihren Bausteinen.
Zentraler Patientenindex (Z-PI)
Das Verzeichnis aller Patientinnen und Patienten enthält grundlegende Angaben zu einer Person, wie etwa Name, Geburtsdatum und Adresse. Diese sind u.a. notwendig, um in einem elektronischen System Daten oder Dokumente eindeutig einer Person zuzuordnen. Der Z-PI schafft aber auch die wesentlichen Voraussetzungen, damit die Patientinnen und Patienten selbst auf ihre eigenen ELGA-Gesundheitsdaten zugreifen können.