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Barrierefreiheit mein GHP

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Site "Mein Gesundheitsportal".

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Site "Mein Gesundheitsportal" ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web –WCAG 2.1" entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm "Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)" vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Unvereinbarkeiten mit Richtlinie 2.2 Ausreichend Zeit

2.2.1 Zeiteinteilung anpassbar

  • Nach einer gewissen Zeit wird man automatisch ausgeloggt (max. 45 Minuten). Diese Zeit kann nicht verlängert werden.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Es gibt herunterladbare PDF-Dokumente, die automatisch generiert werden. Die dafür eingesetzte Entwicklungsbibliothek unterstützt getaggtes PDF nicht. Dies ist jedoch die Grundvoraussetzung für PDF/UA bzw. WCAG 2.1 AA konforme PDF-Dokumente. Die eingesetzte Entwicklungsbibliothek lässt sich jedoch nur mit sehr großem Aufwand ersetzen, was zu einer unverhältnismäßigen Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen führen würde. Dennoch wird nach entsprechenden alternativen Entwicklungsbibliothek gesucht und auf deren Eignung geprüft.

Die Inhalte der PDF-Dokument sind jedoch online in ELGA einsehbar.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Inhalte von Dritten, beispielsweise Broschüren, Dokumente, Formulare und Videos von anderen Organisationen, die nicht im Einflussbereich von ELGA liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.02.2020 erstellt und am 19.06.2021 nach Beseitigung von Unvereinbarkeiten aktualisiert.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer Fremdevaluierung nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA durch das Kompetenznetzwerk KI-I in Linz im Februar 2020. Überprüft wurden die folgenden Seiten:

  • Startseite
  • e-Befunde
  • e-Medikation
  • GDA
  • Hilfe

Bei der Beseitigung von Unvereinbarkeiten wurden zusätzlich folgende Seiten berücksichtigt:

  • e-Impfpass
  • ELGA-Teilnahme
  • Protokoll

Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Wir entwickeln die Angebote und Services auf dieser Website laufend weiter, um sie für Sie noch nutzerfreundlicher, zugänglicher und bedarfsgerechter zu gestalten. Die Benutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit haben dabei einen besonders hohen Stellenwert.

Sollten Sie auf Barrieren stoßen, die die Nutzung unserer Website erschweren, oder Mängel hinsichtlich der Einhaltung von Barrierefreiheitsanforderungen feststellen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Dies gilt auch für Probleme, die in dieser Erklärung noch nicht beschrieben sind.

Bitte informieren Sie uns per E-Mail über die betreffende Barriere. Wir prüfen Ihr Anliegen sorgfältig und setzen uns so rasch wie möglich mit Ihnen in Verbindung.

Ihre Mitteilungen und Anregungen richten Sie bitte an info@elga-serviceline.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in Mein Gesundheitsportal“.

Damit wir Ihr Anliegen bestmöglich bearbeiten können, bitten wir Sie, das Problem möglichst genau zu beschreiben und die URL(s) der betroffenen Webseite(n) oder Dokumente anzuführen.

Kontakt:

Die ELGA-Serviceline ist telefonisch zum Ortstarif unter 050 124 4411 werktags von Montag bis Freitag von 7.00 bis 17.00 Uhr oder per E-Mail unter info@elga-serviceline.at erreichbar.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Letzte Aktualisierung: 13. August 2026

Erstellt durch: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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