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Gesundheitsberufe: Qualität & gesetzliche Regelungen

Im Gesundheitssektor wächst das Angebot an Dienstleistungen stetig an. Für Patientinnen und Patienten wird es dabei immer schwieriger, Seriosität und Qualität zu erkennen.

Im Bereich der Gesundheitsberufe sorgen die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Regelungen dafür, dass Sie sich als Patient:in auf Qualitätsstandards verlassen und sicher sein können, von einer kompetenten Spezialistin oder einem kompetenten Spezialisten behandelt bzw. betreut zu werden.

Maßnahmen zur Qualitätssicherung

  • Die Berufsbezeichnung, das Berufsbild und der Tätigkeitsbereich sind vom Gesetzgeber klar geregelt und dem Gesundheitsberuf vorbehalten.
  • Die Ausbildung in Gesundheitsberufen unterscheidet sich klar vom gewerblichen Bildungs- und Wissenschaftsbereich. Mit ihrer gesetzlichen Regelung werden im Besonderen die Interessen und das Wohl der Patientin und des Patienten geschützt.
  • Fortbildungspflicht (siehe Aus- und Weiterbildung).
  • Die patientennahe Ausbildung erfolgt in „clinical practice“ im „clinical setting“, d.h. vor Ort praxis- und patientenorientiert. Dabei müssen gesetzlich definierte Rahmenbedingungen erfüllt werden.
  • Die Ausübung von Gesundheitsberufen in Österreich ist an eine Berufsberechtigung geknüpft. Bestimmte Gesundheitsberufe unterliegen zudem einer Registrierungspflicht (siehe Gesundheitsberuferegister). Im Falle einer außerhalb Österreichs erworbenen Qualifikation ist eine Anerkennung durch die zuständigen österreichischen Behörden vor der Berufsausübung vorgeschrieben. Ohne Anerkennung begehen sowohl Ausübende als auch jene, die diese Personen zu einer entsprechenden Tätigkeit heranziehen, eine mit Geldstrafe bedrohte Verwaltungsübertretung neben allfälligen zivil- und strafrechtlichen Haftungsfolgen.

Gesetzliche Regelungen

Das gestiegene Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung sowie die sich verändernde Gesellschaftsstruktur bedingen eine steigende Nachfrage an Gesundheitsdienstleitungen. Unterschiedlich ist der Versorgungsansatz der einzelnen Gesundheitsberufe beginnend bei der Prävention über Diagnostik, Therapie bis hin zur Rehabilitation.

Um die Qualität der erbrachten Leistungen sicherzustellen, unterliegen die Gesundheitsberufe bestimmten gesetzlichen Rahmenbedingungen, die u.a.

  • die Ausbildung,
  • die Berufsberechtigung,
  • die korrekte Berufsbezeichnung sowie
  • das Berufsbild und
  • den Tätigkeitsbereich regeln.

Diesbezügliche Gesetze sind z.B. das Ärztegesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG), das Hebammengesetz (HebG) oder das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG).

Für die Ausbildung zu Gesundheitsberufen gelten diverse Ausbildungsverordnungen. Für jene, die an Universitäten oder Fachhochschulen erfolgen, gelten darüber hinaus das Universitätsgesetz 120/2002 bzw. das Fachhochschul-Studiengesetz 340/1993.

Gesundheitsberuferegister

Das Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG) regelt die Einrichtung des Berufsregisters für die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und die gehobenen medizinisch-technischen Dienste. Durch den öffentlichen Teil des Registers wird Transparenz und Nachvollziehbarkeit für die Berufsangehörigen, Patienteninnen und Patienten und Dienstgeber:innen geschaffen. Das Gesetz trat mit Jahresbeginn 2017 in Kraft. Seit Juli 2018 gilt die verpflichtende Registrierung für bestimmte Gesundheitsberufe im Gesundheitsberuferegister.

Das Gesundheitsberuferegister deckt folgende Berufe ab:

  • Diplomierte:r Gesundheits- und Krankenpfleger:in
  • Pflegefachassistent:in (PFA)
  • Pflegeassistent:in (PA)
  • Physiotherapeut:in
  • Biomedizinische:r Analytiker:in
  • Radiologietechnologin und Radiologietechnologe
  • Diätologin und Diätologe
  • Ergotherapeut:in
  • Logopädin und Logopäde
  • Orthoptist:in

Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ: Gesundheitsberuferegister.

Bestehende Gesetze werden immer wieder entsprechend den aktuellen Bedingungen und Erfordernissen überarbeitet und novelliert (kurz: i.d.g.F.).

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 17. Dezember 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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