Die Patientenanwaltschaften sind unabhängige und weisungsfreie Service-Einrichtungen zur Sicherung der Rechte und Interessen von Patientinnen und Patienten. Die Patientenanwaltschaften sind vor allem für Angelegenheiten in Spitälern zuständig. In einigen Bundesländern decken die Patientenanwälte auch Fälle in Pflegeheimen oder bei niedergelassenen Ärztinnen/Ärzten ab. Die Patientenanwaltschaften informieren über Patientenrechte, vermitteln bei Streitfällen, klären Mängel und Missstände auf und unterstützen bei der außergerichtlichen Streitbeilegung nach Behandlungsfehlern. Dabei wird versucht, die Lösung eines Konfliktes ohne Einschaltung des Gerichts herbeizuführen.
Wofür sind die Patientenanwaltschaften zuständig?
Die Zuständigkeiten der Patientenanwaltschaften erstrecken sich in erster Linie auf Krankenanstalten (Spitäler), in einigen Bundesländern auch auf die niedergelassenen Ärztinnen/Ärzte, Pflegeheime und alle anderen Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen (siehe Tabelle unten). Entscheidend ist, in welchem Bundesland die Gesundheitseinrichtung liegt, gegen die eine Beschwerde einbracht wird.
Eine Liste der Patientenanwaltschaften in den Bundesländern mit Kontaktdaten und Zuständigkeiten (Spitäler, Pflegeheime, niedergelassene Ärztinnen/Ärzte finden Sie unter Patientenanwaltschaft.