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Jugendliche & sexualisierte Gewalt

Kinder und Jugendliche stehen in Österreich unter besonderem gesetzlichen Schutz, der sich unter anderem auch auf den Bereich der Sexualität bezieht. Kinder und Jugendliche sollen davor geschützt werden, dass man sie missbraucht beziehungsweise Erwachsene sie sexuell ausnutzen.
Sexualisierte Gewalt und sexueller Missbrauch sind gesetzlich verboten und strafbar – selbst der Versuch. Und das unabhängig davon, wer der Täter oder die Täterin ist, wie gut man diese oder diesen kennt und wie nahe man ihm oder ihr steht. In Österreich ist jegliche Form von Gewaltanwendung als Erziehungsmittel untersagt. Dazu zählt auch sexueller Missbrauch.

Informationen, Hilfe und Rat können bei speziellen Stellen eingeholt werden. Infos und Adressen finden Sie hier.

Welche sexuellen Kontakte sind erlaubt?

Das Gesetz unterscheidet verschiedene Formen von sexuellen Kontakten zwischen Jugendlichen. Generell ist Freiwilligkeit notwendig, damit der sexuelle Kontakt straflos bleibt. Ob ein sexueller Kontakt erlaubt ist, ist unter anderem abhängig vom Alter der Beteiligten, dem Altersunterschied sowie ob es zu Geschlechtsverkehr kommt oder nicht. Genauere Informationen finden Sie unter anderem unter oesterreich.gv.at.

Das ist jedenfalls verboten:

Wer eine Person,

  • die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unter Ausnützung ihrer mangelnden Reife, oder
  • die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unter Ausnützung einer Zwangslage oder gegen Entgelt

zu sexuellen Handlungen verleitet oder sexuelle Handlungen an ihr vornimmt, macht sich strafbar. Bei Tätern kann es sich um einen älteren Jugendlichen oder Erwachsenen handeln.

Dabei kann es sich um erzwungenen Geschlechtsverkehr handeln, man spricht dann z.B. von einer Vergewaltigung. Sexueller Missbrauch und übergriffige Handlungen beginnen jedoch schon viel früher, z.B. durch Berührungen, die man eigentlich gar nicht möchte.

Es ist nicht in Ordnung, wenn z.B. ein Erwachsener etwa seine Machtposition ausnützt und/oder absichtlich Situationen herbeiführt, die zu sexuellen Handlungen führen. Umso schwieriger ist es, das anzusprechen. Denn die Täter oder die Täterin können z.B. aus dem Familien- und Bekanntenkreis kommen.

Jugendgerechte Infos zu Kinderrechten gibt es unter www.kija.at.

Infos gibt es auch in der Broschüre Die Rechte von Kindern und Jugendlichen des Bundeskanzleramtes.

Hinweis

Generell ist Freiwilligkeit notwendig! Das gilt auch für Personen, die das 16. bzw. 18. Lebensjahr schon vollendet haben.

Genauere Infos zu Gewalt und sexuellem Missbrauch:

Wo man sich informieren kann:

Was man wissen sollte, was man zum Schutz tun kann und wo man sich Hilfe holt:

Infos zu Schutz bei Nutzung von Internet, Smartphone etc.:

K.o.-Tropfen & Co.

Bei K.O.-Mitteln handelt es sich um unterschiedliche, schnell betäubende Substanzen. Diese werden unter anderem von Fremden in Getränke oder das Essen gemischt. Sie können Entspannung bewirken, aber auch bis zur Bewusstlosigkeit führen. Die Betroffenen können sich dann nicht mehr erinnern, was passiert ist. K.O.-Mittel werden u.a. dazu benützt, z.B. um jemanden „willenlos“ zu machen und zu vergewaltigen.

Wie kann ich mich schützen?

  • Sich und andere über die K.O.-Mittel informieren.
  • Beim Kennenlernen von Personen im Hinterkopf behalten, dass man diese nicht gut kennt.
  • Getränke nicht unbeaufsichtigt stehen lassen. Keine offenen Getränke von anderen annehmen.
  • Gegenseitig aufeinander aufpassen – z.B. mit guten Freunden vereinbaren, dass man auf einander achtet.
  • Lieber einen Club, eine Bar oder Disco etc. verlassen, wenn man das Gefühl hat, dass etwas nicht ganz stimmt.
  • Bei Verdacht, dass bereits K.O.-Mittel eingenommen wurden: schnell reagieren. Bevor die Mittel wirken, Freunde informieren, das Personal im Lokal darauf ansprechen und um Hilfe bitten. Auch im Zweifelsfall lieber die Polizei 133 oder Rettung 144 verständigen.

Weitere Infos zu Verhaltensregeln, vorbeugenden Maßnahmen, Symptomen u.v.m.:

Achtung

Auch Alkohol und andere Substanzen können die Wahrnehmung zum Teil stark beeinflussen und negativ beeinträchtigen!

Hilfe & Unterstützung

Über sexuellen Missbrauch zu sprechen ist mehr als schwer. Aus Angst vor dem Täter, aus Angst, dass einem kein Glauben geschenkt wird, aus Scham, aus der Furcht, selbst schuld zu sein oder sich nicht früh genug gewehrt zu haben. Und weil die Täter oft Personen sind, die einem nahe stehen. Bei sexuellem Missbrauch achtet der Täter die Grenzen der anderen Person nicht. Wichtig ist aber, diese zu respektieren – das heißt, egal zu welchem Zeitpunkt – die andere Person muss die Grenzen achten und sofort aufhören, wenn man etwas nicht will.

Auch wenn es schwerfällt und die Erfahrungen schon länger zurückliegen, ist es wichtig, Hilfe zu holen. Das können vor allem Personen sein, denen man vertraut. Informationen, Hilfe und Rat sollten jedoch auch bei speziellen Stellen eingeholt werden. Kinder und Jugendliche erhalten diese kostenlos, und ohne den Namen nennen zu müssen.

Weitere Infos zu unterschiedlichen Situationen und Hilfestellungen gibt es unter Kinder- und Jugendanwaltschaft.

Notrufe & Hotlines

  • Rat auf Draht, Kindernotruf 147 (österreichweit, rund um die Uhr, kostenlos, anonym); bei Rat auf Draht gibt es außerdem wichtige Telefonnummern und Adressen.
  • Opfer Notruf: Opfernotruf 0800/112 112 (kostenlos und anonym).
  • Telefonseelsorge: Notruf 142 (kostenlos, vertraulich und rund um die Uhr).
  • Frauennotruf der Stadt Wien01-71719 (anonym, kostenlos und rund um die Uhr).
  • Frauenhelpline der autonomen Frauenhäuser Österreichs: 0800/222555 (anonym, kostenlos, rund um die Uhr)
  • Gehörlosen-Notruf: 0800/133133 Notrufnummer für Gehörlose und Hörbehinderte des Innenministeriums
  • Polizei-Notruf 133, bei unmittelbarer Gefahr

Infos und Hilfe suchen & finden

Anlauf- & Beratungsstellen

Infos gibt es in den Broschüren

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 9. September 2022

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Mag. Brigitte Gratz

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