Mit Medikamenten auf Reisen

Leiden Sie an einer chronischen Krankheit oder benötigen Sie aus einem anderen Grund regelmäßig Medikamente, sollten Sie diese in ausreichenden Mengen für die Dauer der Reise mitnehmen. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen Behörde im Zielland über die geltenden Regelungen zur Mitnahme von Medikamenten.

Wie viele Medikamente darf ich mitnehmen?

Prinzipiell dürfen Sie auf Reisen die Menge an Medikamenten mit sich führen, die Sie für den persönlichen Bedarf während der Dauer der Reise benötigen. Bei Reisen in Länder außerhalb der EU können unterschiedliche Bestimmungen für die Mitnahme von Medikamenten gelten. So wird in manchen Ländern eine Deklaration der Arzneimittel bei der Einreise oder ein ärztliches Attest verlangt. Weitere Informationen über die Einfuhrregelungen für Arzneimittel finden Sie bei den jeweiligen Länderinformationen des Außenministeriums (Reiseinformationen).

Ärztliches Attest für alle Fälle

Mit einem ärztlichen Attest für die medikamentöse Behandlung sind Sie für den Fall gewappnet, sich im Ausland die nötigen Medikamente besorgen zu müssen. Das Attest sollte auch in englischer Sprache verfasst sein und neben dem Arzneimittelnamen (Handelsnamen) auch den Wirkstoffnamen enthalten.

Wirkstoffname sollte bekannt sein

Falls die mitgeführten Medikamente im Ausland nicht ausreichen, muss ein gleiches Arzneimittel im Aufenthaltsland ärztlich verschrieben bzw. gekauft werden. Dazu ist die Kenntnis des Wirkstoffnamens wichtig. Die Wirkstoffnamen von Arzneimitteln sind international gebräuchlich, während ein bestimmter Arzneimittelname nicht in jedem Land bekannt ist. In manchen Ländern erfolgt die ärztliche Verschreibung über den Wirkstoff und nicht über den Arzneimittelnamen. In Österreich ist der Wirkstoff in jeder Gebrauchsinformation eines Medikamentes angeführt.

Hinweis

Informationen zu Medikamenten, Wirkstoffen und Packungsgrößen erhalten Sie im Arzneispezialitätenregister sowie in der Arzneimittel-Datenbank unter Medikamentensuche.

Medikamente sicher transportieren

Am besten bewahren Sie die Medikamente bei Flugreisen im Handgepäck auf. Damit beugen Sie einem Verlust vor, falls Ihr Reisegepäck verloren geht oder das Medikament während des Transports Schaden nimmt.

Einfuhr von Medikamenten nach Österreich

Im Ausland erworbene Arzneimittel sind bei der Einreise nach Österreich bis zu einer Menge von drei Einzelhandelspackungen bewilligungsfrei. Ohne Bewilligung können Sie auch jene Medikamente, die Sie bei der Ausreise mitgeführt haben, wieder einführen. Grundsätzlich ist die Einfuhr von Arzneimitteln nach Österreich nur nach einer vorherigen Bewilligung durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG, Telefon +43 (0) 50 555-0) erlaubt.

Weitere Informationen:

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 20. August 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Univ.-Prof. Dr. Herwig Kollaritsch

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