Mit Medikamenten auf Reisen
Inhaltsverzeichnis
Wie viele Medikamente darf ich mitnehmen?
Prinzipiell dürfen Sie auf Reisen die Menge an Medikamenten mit sich führen, die Sie für den persönlichen Bedarf während der Dauer der Reise benötigen. Bei Reisen in Länder außerhalb der EU können unterschiedliche Bestimmungen für die Mitnahme von Medikamenten gelten. So wird in manchen Ländern eine Deklaration der Arzneimittel bei der Einreise oder ein ärztliches Attest verlangt. Weitere Informationen über die Einfuhrregelungen für Arzneimittel finden Sie bei den jeweiligen Länderinformationen des Außenministeriums (Reiseinformationen).
Ärztliches Attest für alle Fälle
Mit einem ärztlichen Attest für die medikamentöse Behandlung sind Sie für den Fall gewappnet, sich im Ausland die nötigen Medikamente besorgen zu müssen. Das Attest sollte auch in englischer Sprache verfasst sein und neben dem Arzneimittelnamen (Handelsnamen) auch den Wirkstoffnamen enthalten.
Wirkstoffname sollte bekannt sein
Falls die mitgeführten Medikamente im Ausland nicht ausreichen, muss ein gleiches Arzneimittel im Aufenthaltsland ärztlich verschrieben bzw. gekauft werden. Dazu ist die Kenntnis des Wirkstoffnamens wichtig. Die Wirkstoffnamen von Arzneimitteln sind international gebräuchlich, während ein bestimmter Arzneimittelname nicht in jedem Land bekannt ist. In manchen Ländern erfolgt die ärztliche Verschreibung über den Wirkstoff und nicht über den Arzneimittelnamen. In Österreich ist der Wirkstoff in jeder Gebrauchsinformation eines Medikamentes angeführt.
Hinweis
Informationen zu Medikamenten, Wirkstoffen und Packungsgrößen erhalten Sie im Arzneispezialitätenregister sowie in der Arzneimittel-Datenbank unter Medikamentensuche.
Medikamente sicher transportieren
Am besten bewahren Sie die Medikamente bei Flugreisen im Handgepäck auf. Damit beugen Sie einem Verlust vor, falls Ihr Reisegepäck verloren geht oder das Medikament während des Transports Schaden nimmt.
Einfuhr von Medikamenten nach Österreich
Im Ausland erworbene Arzneimittel sind bei der Einreise nach Österreich bis zu einer Menge von drei Einzelhandelspackungen bewilligungsfrei. Ohne Bewilligung können Sie auch jene Medikamente, die Sie bei der Ausreise mitgeführt haben, wieder einführen. Grundsätzlich ist die Einfuhr von Arzneimitteln nach Österreich nur nach einer vorherigen Bewilligung durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG, Telefon +43 (0) 50 555-0) erlaubt.
Weitere Informationen:
- Auf der Website des BASG sind Fragen und Antworten zur Arzneiwareneinfuhr zusammengestellt.
- Hier können Sie Formulare für die Arzneiwareneinfuhr herunterladen.
- Über die Einfuhr von Arzneiwaren nach Österreich informiert auch das Bundesministerium für Finanzen.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 20. August 2018
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Univ.-Prof. Dr. Herwig Kollaritsch