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Mit Medikamenten auf Reisen

Wenn Sie regelmäßig Medikamente benötigen, ist es empfehlenswert, diese in ausreichender Menge für die Dauer der Reise mitzunehmen. Denn: Passende Medikamente sind im Ausland nicht immer verfügbar oder manchmal nur schwer zu bekommen.

Reiseapotheke

Die Ausstattung der Reiseapotheke hängt stark vom Urlaubsland sowie von den Bedürfnissen der mitreisenden Personen ab. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann Sie bei der Zusammenstellung Ihrer persönlichen Reiseapotheke beraten. Mehr zum Thema: Reiseapotheke

Wie viele Medikamente darf ich mitnehmen?

Prinzipiell dürfen Sie auf Reisen die Menge an Medikamenten mit sich führen, die Sie für den persönlichen Bedarf während der Dauer der Reise benötigen. Bei Reisen in Länder außerhalb der EU können unterschiedliche Bestimmungen für die Mitnahme von Medikamenten gelten.

Wenn Sie dauerhaft verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen müssen, ist es auf jeden Fall ratsam, sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen Behörde im Zielland über die geltenden Regelungen zur Mitnahme von Medikamenten zu informieren. Sie können sich dazu an die Ausländischen Vertretungen in Österreich wenden.

Weitere Informationen über die Einfuhrregelungen für Arzneimittel finden Sie bei den jeweiligen länderspezifischen Reiseinformationen des Außenministeriums.

Brauche ich ein ärztliches Attest?

Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung Medikamente oder medizinisches Zubehör, z.B. Spritzen und Nadeln, auf eine Reise mitnehmen müssen, sollten Sie ein ärztliches Attest über den Grund bzw. die ärztliche Verschreibung bei sich haben. Damit hat eine im Falle des Falles im Ausland kontaktierte Ärztin oder ein im Ausland kontaktierter Arzt rasch die nötigen Informationen parat. Zudem können mit der ärztlichen Bescheinigung mögliche Unannehmlichkeiten bei der Einreise bzw. beim Zoll vermieden werden.

Das Attest sollte nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Englisch verfasst sein. Es sollte den Handelsnamen und den Wirkstoffnamen benötigter Medikamente enthalten. Der Wirkstoffname ist besonders wichtig, falls die mitgeführten Medikamente nicht ausreichen und im Ausland ein neues Medikament besorgt werden muss. Die Wirkstoffnamen von Arzneimitteln sind international gebräuchlich, während manche Handelsnamen nicht in jedem Land bekannt sind. In Österreich ist der Wirkstoff in jeder Gebrauchsinformation eines Medikamentes angeführt.

Hinweis

Informationen zu Medikamenten, Wirkstoffen und Packungsgrößen erhalten Sie im Arzneispezialitätenregister sowie in der Arzneimittel-Datenbank unter Medikamentensuche.

Wie soll ich Medikamente transportieren?

Bei Flugreisen ist es am besten, die auf der Reise benötigten Medikamente im Handgepäck aufzubewahren. Damit beugen Sie einem Verlust vor, falls Ihr Reisegepäck verloren geht oder verspätet ankommt. Zudem kann es im Laderaum eines Flugzeuges zu starken Temperaturschwankungen kommen, was manchen Medikamenten schaden kann. Belassen Sie die Medikamente am besten in der Originalverpackung, und führen Sie auch den Beipackzettel mit.

Flüssigkeiten dürfen normalerweise nur an Bord eines Flugzeuges mitgenommen werden, wenn sie eine Menge von 100 Milliliter nicht überschreiten. Für flüssige Medikamente gilt diese Mengenbegrenzung nicht. Es ist jedoch empfehlenswert, ein ärztliches Attest bei der Sicherheitskontrolle vorweisen zu können, aus dem hervorgeht, dass die Medikamente dem persönlichen Gebrauch dienen.

Darf ich Medikamente aus dem Ausland nach Österreich mitbringen?

Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen bei der Einreise jene Arzneimittel wieder nach Österreich mitbringen, die sie bereits bei der Ausreise für ihren persönlichen Bedarf mitgeführt haben. Im Ausland erworbene Arzneimittel dürfen in einer Menge von maximal drei Einzelhandelspackungen der kleinsten Packungsgröße mitgeführt werden. Davon ausgenommen sind Suchtmittel, für sie gelten andere Bestimmungen: Mitnahme von suchtmittelhaltigen Arzneimitteln nach Österreich (Sozialministerium).

Die Einfuhr von Arzneimitteln nach Österreich ist im Österreichischen Arzneiwareneinfuhrgesetz geregelt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen unter www.basg.gv.at.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 8. November 2023

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Univ.Prof. Dr. Herwig Kollaritsch, Facharzt für Klinische Mikrobiologie und Hygiene, Facharzt für Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin, Zert. Reisemedizin

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