Reisemedizin: Medikamente im Ausland

Mit der auf der Rückseite Ihrer e-card angebrachten Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) haben Sie Zugang zu den öffentlichen Gesundheitssystemen der EU-Länder. In anderen Ländern ist für medizinische Behandlungen ein Auslandsbetreuungsschein notwendig.

Ihr Sozialversicherungsträger hat spezielle Regelungen für die Bezahlung von Gesundheitsleistungen, die im Ausland in Anspruch genommen wurden. Genaue Informationen finden Sie auf der Website der Sozialversicherungsträger oder Ihrer Krankenkasse.

Im Ausland anfallende Kosten für Behandlungen bzw. für Medikamente können auch von privaten Reisekrankenversicherungen rückerstattet werden, teilweise sogar vollständig. Diese müssen vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Erkundigen Sie sich über die Möglichkeiten, je nach Reiseland kann es sehr ratsam sein, eine private Reiseversicherung abzuschließen.

Medizinische Hilfe im Ausland

In gesundheitlichen Notfällen – zum Beispiel wenn Sie dringend ein Arzneimittel für eine Dauermedikation benötigen – können Sie sich an ein Spital bzw. eine Ärztin oder einen Arzt wenden.

Hier finden Sie weltweit Vertrauensärztinnen/-ärzte des Außenministeriums.

Bezahlung von Medikamenten im Ausland

Im Ausland sind die ärztlich verordneten Medikamente, die in einer Apotheke gekauft werden, meistens privat zu bezahlen. Die Kosten für die verordneten Medikamente können Sie – ebenso wie die ärztlichen Behandlungskosten – bei Ihrem Sozialversicherungsträger zur Kostenübernahme einreichen. Dem Kostenübernahmeantrag müssen Sie die Rechnungen der Medikamente und ärztliche Honorarnoten samt den Rezepten beilegen.

Beruflicher Aufenthalt im Ausland

Grundsätzlich sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dem Land krankenversichert, in dem sie leben und arbeiten. Personen, die von ihrer in Österreich ansässigen Firma in ein EU-Land oder einen anderen Staat entsendet werden, gelten als im Inland beschäftigt. Zur Anwendung kommen die österreichischen Rechtsvorschriften und bestimmte Befristungen für die Entsendung.

Wenn Sie als österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger im Ausland bei einer dort ansässigen Firma arbeiten, sind Sie auch in diesem Land versichert. In diesem Fall gelten für Sie und Ihre mitversicherten Angehörigen die Regelungen des jeweiligen Gesundheitssystems. Gleiches gilt für die Kostenübernahme von Medikamenten.

Weitere Informationen

Auf der Website der Sozialversicherung finden Sie Näheres zu den Themen:

Das Portal der Europäischen Union informiert über:

Informationen finden Sie auch unter:

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 20. August 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Univ.-Prof. Dr. Herwig Kollaritsch

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