
Reisemedizin: Medikamente im Ausland
Mit der auf der Rückseite Ihrer e-card angebrachten Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) haben Sie Zugang zu den öffentlichen Gesundheitssystemen der EU-Länder. In anderen Ländern ist für medizinische Behandlungen ein Auslandsbetreuungsschein notwendig.
Ihr Sozialversicherungsträger hat spezielle Regelungen für die Bezahlung von Gesundheitsleistungen, die im Ausland in Anspruch genommen wurden. Genaue Informationen finden Sie auf der Website der Sozialversicherungsträger oder Ihrer Krankenkasse.
Im Ausland anfallende Kosten für Behandlungen bzw. für Medikamente können auch von privaten Reisekrankenversicherungen rückerstattet werden, teilweise sogar vollständig. Diese müssen vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Erkundigen Sie sich über die Möglichkeiten, je nach Reiseland kann es sehr ratsam sein, eine private Reiseversicherung abzuschließen.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 20.08.2018
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