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Referenzwert
Für einen gynäkologisch-zytologischen Befund gibt es keinen Referenzwert.
Generell ist es bei zytologischen Befunden aber üblich, das Untersuchungsergebnis entsprechend einer Bewertungsgruppe zu klassifizieren. Bei gynäkologischen Zytologiebefunden sind das die sogenannten PAP-Gruppen:
- PAP-Gruppe 0: nicht beurteilbar.
- PAP-Gruppe I/II: normales, altersentsprechendes bzw. gutartiges Zellbild.
- PAP-Gruppe III: Dignität (d.h. Gut- bzw. Bösartigkeit der Zellveränderungen) nicht sicher beurteilbar.
- PAP-Gruppe IIIG: auffällige glanduläre (d.h. drüsige) Zellen.
- PAP-Gruppe IIID: Zellen einer leicht bis mäßigen Dysplasie.
- PAP-Gruppe IV: Zellen einer mäßigen bis schweren Dysplasie bzw. eines Adenocarcinoma in situ (d.h. eins nicht invasiven Adenokarzinoms).
- PAP-Gruppe V: Zellen eines vermutlich invasiven Karzinoms.
Hinweis Die an dieser Stelle angeführten Referenzwerte dürfen nicht für die Interpretation eines Laborbefundes verwendet werden, da es sich hierbei um einen exemplarischen Näherungsbereich aus der medizinischen Fachliteratur für diese Labormessgröße in der jeweils untersuchten Körperflüssigkeit handelt. Grundsätzlich hängen Labornormalwerte von Alter und Geschlecht der Patientinnen und Patienten ab. Darüber hinaus können auch tageszeitliche Schwankungen bzw. eine Reihe von biologischen Rhythmen die Laborergebnisse beeinflussen. Daher dürfen immer nur die auf dem jeweiligen Laborbefund ausgewiesenen Referenzwerte für die medizinische Interpretation herangezogen werden. Liegen einzelne Laborwerte des Laborbefundes außerhalb der entsprechenden Referenzbereiche, darf niemals auf das Vorliegen einer Krankheit geschlossen werden. Denn leichte Abweichungen vom Referenzbereich können auch bei Gesunden vorkommen. Außerdem hängen die Laborergebnisse auch von der vom jeweiligen medizinischen Labor eingesetzten Untersuchungsmethode ab (nicht alle Labors verwenden die gleiche Methode). Mehr Informationen finden Sie unter: Was sind Normalwerte?
zuletzt aktualisiert 03.02.2020
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