- ALDO-B-Genanalyse (ALDOB)
- Alpha-Thalassämie-Mutationsanalyse (ATHMU)
- Beta-Thalassämie-Mutationsanalyse (BTHMU)
- Chorea-Huntington-Mutationsanalyse (CHHMU)
- CYP2C19-Genanalyse
- CYP2C19-Genotypisierung (CYP2C19)
- CYP2C19-Mutationsanalyse
- CYP2C9-Genotypisierung (CYP2C9)
- CYP2C9-Mutationsanalyse
- CYP2D6-Genanalyse
- CYP2D6-Genotypisierung (CYP2D6)
- CYP2D6-Mutationsanalyse
- Cystische-Fibrose-Mutationsanalyse (CFMU)
- DPYD-Genanalyse
- DPYD-Genotypisierung (DPYD)
- DPYD-Mutationsanalyse
- Fruktoseintoleranz-Genotypisierung
- Hämochromatose-Mutationsanalyse (HCHMU)
- HLA-B*5701-Genanalyse
- HLA-B*5701-Genvariante
- HLA-B*5701 PCR (HLAB5701)
- HLA-B27-Genanalyse
- HLA-B27 Genotypisierung (HLAB27)
- HLA-B27 PCR
- HLA-DQ2&8-Genotypisierung (HLADQ2U8)
- HLA-DQ2 & HLA-DQ8
- Laktoseintoleranz-Genotypisierung
- MCM6-Genotypisierung (MCM6GT)
- Mukoviszidose-Mutationsanalyse
- SLCO1B1-Genanalyse
- SLCO1B1-Genotypisierung (SLCO1B1)
- SLCO1B1-Mutationsanalyse
- TPMT-Genanalyse
- TPMT-Genotypisierung (TPMT)
- TPMT-Mutationsanalyse
- UGT1A1-Genanalyse
- UGT1A1-Genotypisierung (UGT1A1)
- UGT1A1-Mutationsanalyse
- VKORC1-Genanalyse
- VKORC1-Genotypisierung (VKORC1)
- VKORC1-Mutationsanalyse
- Zöliakie-Genanalyse
- Zystische-Fibrose-Mutationsanalyse
Referenzwert
Einheit | Referenzbereich | |||
Männer bis 18 Jahre | Männer über 18 Jahre | Frauen bis 18 Jahre | Frauen über 18 Jahre | |
– | – | – | – |
Im Rahmen der CYP2C9-Genotypisierung erfolgt die Untersuchung bestimmter genetischer Merkmale. Bei solchen Laboranalysen gibt es daher keinen Referenzwert, genauso, wie es beispielsweise auch für die Haarfarbe keinen Referenzwert gibt. Denn auch die Haarfarbe ist ein genetisches Merkmal.
Hinweis
Bei der CYP2C9-Genotypisierung handelt es sich um eine Laboruntersuchung, für welche die Bestimmungen des Österreichischen Gentechnikgesetzes (GTG) maßgeblich sind (Feststellung einer bestehenden Erkrankung nach §65 GTG).
Demzufolge darf diese Analyse vom medizinischen Labor erst nach Vorliegen einer schriftlichen Bestätigung der zu untersuchenden Person, der/des Erziehungsberechtigten (bei nicht entscheidungsfähigen minderjährigen Personen) oder der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (bei nicht entscheidungsfähigen volljährigen Personen) über die umfassende Aufklärung durch die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt hinsichtlich dieser genetischen Untersuchung durchgeführt werden (§69 GTG).
Patientinnen und Patienten haben grundsätzlich das Recht, die Durchführung genetischer Untersuchungen an ihrer Person zu untersagen.
Weitere Informationen zum Erwachsenenschutzrecht (ehem. Sachwalterschaft).
Hinweis Die an dieser Stelle angeführten Referenzwerte dürfen nicht für die Interpretation eines Laborbefundes verwendet werden, da es sich hierbei um einen exemplarischen Näherungsbereich aus der medizinischen Fachliteratur für diese Labormessgröße in der jeweils untersuchten Körperflüssigkeit handelt. Grundsätzlich hängen Labornormalwerte von Alter und Geschlecht der Patientinnen und Patienten ab. Darüber hinaus können auch tageszeitliche Schwankungen bzw. eine Reihe von biologischen Rhythmen die Laborergebnisse beeinflussen. Daher dürfen immer nur die auf dem jeweiligen Laborbefund ausgewiesenen Referenzwerte für die medizinische Interpretation herangezogen werden. Liegen einzelne Laborwerte des Laborbefundes außerhalb der entsprechenden Referenzbereiche, darf niemals auf das Vorliegen einer Krankheit geschlossen werden. Denn leichte Abweichungen vom Referenzbereich können auch bei Gesunden vorkommen. Außerdem hängen die Laborergebnisse auch von der vom jeweiligen medizinischen Labor eingesetzten Untersuchungsmethode ab (nicht alle Labors verwenden die gleiche Methode). Mehr Informationen finden Sie unter: Was sind Normalwerte?
zuletzt aktualisiert 30.01.2018
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