Plastische Chirurgie
Inhaltsverzeichnis
Rekonstruktive Chirurgie
Die Rekonstruktion bzw. Wiederherstellung von Form und Funktion eines Körperteils ist ein zentrales Aufgabengebiet der plastischen Chirurgie. Beispiele sind:
Rekonstruktion nach Tumorerkrankungen
Rekonstruktive Operationen nach einer Tumorentfernung reichen von Hauttransplantationen bis zu Nervenrekonstruktionen. Neben Eigengewebe kommen auch Implantate und synthetische Materialien zum Einsatz, insbesondere wenn nicht ausreichend körpereigenes Gewebe verfügbar ist.
Rekonstruktion der Brust
Eine Brustrekonstruktion kann notwendig werden, wenn die Brust teilweise oder vollständig – meist aufgrund einer Krebserkrankung – operativ entfernt wurde. Manchmal wird die Brust auch vorbeugend entfernt, wenn ein sehr hohes Risiko für Brustkrebs besteht. Nach dem Wiederaufbau der Brust kann auch die Brustwarze nachgebildet werden. Sie kann aus anderem Hautgewebe geformt oder tätowiert werden.
Weitere Einsatzbereiche der rekonstruktiven-plastischen Chirurgie sind u.a.:
- Annähen abgetrennter Gliedmaßen (Replantation),
- Nähen gerissener Nervenfasern oder Nervenstränge (Nervenrekonstruktion, Plexusrekonstruktion).
- Rekonstruktion von Körperstrukturen nach Unfällen, z.B. Knochen, Muskeln, Sehnen.
- Korrektur angeborener Anomalien und Fehlbildungen sowie
- die Lymphödem- und Lipödem-Chirurgie.
Geschlechtsangleichende bzw. geschlechtsaffirmative Operationen werden von einem interdisziplinären Team durchgeführt, dem in der Regel auch Fachärztinnen und Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie angehören.
Operationstechniken
Die rekonstruktive plastische Chirurgie umfasst verschiedene Operationstechniken, die von einfachen bis zu komplexen Verfahren reichen. Die einfachste Methode ist der direkte Wundverschluss durch Nähte. Komplexer wird es beim Wundverschluss mit Hauttransplantaten oder Lappenplastiken.
Der freie Gewebetransfer mittels Mikrochirurgie stellt das komplexeste Verfahren dar. Dabei wird Gewebe von einer Körperstelle vollständig entnommen und zu einer anderen übertragen. Die Einsatzbereiche der Mikrochirurgie sind vielfältig: Sie umfassen die Replantation abgetrennter Gliedmaßen, die Versorgung durchtrennter kleiner Gefäße wie Finger-, Mittelhand- und Fußarterien sowie die Behandlung von Nervenverletzungen.
Handchirurgie
Handchirurgie beschäftigt sich mit Erkrankungen, Verletzungen, Fehlbildungen und Funktionsstörungen der Hand sowie des Armes. Die Hände haben sehr wichtige Funktionen, z.B. Greifen, Halten, Tasten oder Fühlen. Ihre Funktionalität beruht auf dem präzisen Zusammenspiel von Knochen, Gelenken, Muskeln, Sehnen, Nerven und Blutgefäßen. Eine Hand ist trotz ihrer geringen Körperfläche sehr komplex aufgebaut. Das Behandlungsgebiet der rekonstruktiven Handchirurgie umfasst den gesamten Arm, da dort die zur Hand führenden Muskeln, Sehnen, Nerven und Blutgefäße verlaufen.
Zu den Eingriffen der Handchirurgie zählen etwa:
- Behandlung von Morbus Dupuytren, einer Erkrankung des Bindegewebes der Hand,
- Eingriffe bei rheumatischen Erkrankungen, z.B. bei Arthrose im Daumensattelgelenk,
- Behandlung von akuten Handverletzungen und Verletzungsfolgen sowie
- Korrektur von Handfehlbildungen.
Verbrennungschirurgie
Die Verbrennungschirurgie widmet sich der Behandlung von Verletzungen der Haut, dem größten Organ des Menschen. Diese Verletzungen können durch Verbrühungen, Verbrennungen, Verätzungen, Strom oder Blitzschlag entstehen und führen zu schmerzhaften und langwierigen Heilungsprozessen. Neben Brandverletzungen werden auch sogenannte verbrennungsähnliche Erkrankungen, z.B. Toxische Epidermale Nekrolyse (TEN) und nekrotisierende Haut- und Weichteilinfekte behandelt.
Während eine leichte Verbrennung (erstgradig oder oberflächlich zweitgradig) von selbst verheilt, erfordern schwerere Verbrennungen (2b- und 3-Grad-Verbrennungen) plastisch-chirurgische Versorgung. Häufig handelt es sich um Notfälle, bei denen zunächst die Kreislaufstabilisierung, Schmerzversorgung und der Schutz vor Unterkühlung im Vordergrund stehen. Der Chirurg muss großflächige Wunden vor Verkeimung schützen und bei Bedarf Hauttransplantationen durchführen. Neben der Wiederherstellung von Bewegungsfunktionen bei verbrannten und vernarbten Körperstellen kümmert sich die Verbrennungschirurgie auch um die ästhetische Behandlung.
Nähere Informationen finden Sie unter Verbrennungen.
Ästhetische Chirurgie
Ästhetische Chirurgie umfasst eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes. Diese Eingriffe werden auch als Schönheitsoperationen, kosmetische Operationen oder ästhetische Operationen bezeichnet. Für sie besteht häufig keine medizinische Indikation. Für ästhetische Operationen gelten spezielle gesetzliche Regelungen.
Lesen Sie mehr zum Thema Ästhetische Chirurgie.
Wohin kann ich mich wenden?
Die meisten plastisch-chirurgischen Operationen werden in spezialisierten Abteilungen von Kliniken durchgeführt. Bei schweren Eingriffen ist eine stationäre Behandlung im Krankenhaus erforderlich. Leichte Eingriffe können auch ambulant oder in einer niedergelassenen Arztpraxis durchgeführt werden.
Welche Ärztinnen und Ärzte sind zuständig?
Eingriffe der plastischen Chirurgie werden von Fachärztinnen oder Fachärzten für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie durchgeführt. Für den Bereich Handchirurgie gibt es eine Spezialausbildung.
Bestimmte plastisch-chirurgische Eingriffe werden auch von anderen medizinischen Fachdisziplinen bzw. speziell ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt, z.B. Allgemeinchirurgie, Dermatologie, Gefäßchirurgie, Gynäkologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Orthopädie und Orthopädische Chirurgie.
Hier kommen Sie zur Arztsuche.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Operationen der plastischen Chirurgie werden durch die soziale Krankenversicherung übernommen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Im Zweifel kann vor der Operation bei der Krankenkasse wegen einer Kostenübernahme nachgefragt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Österreichischen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie unter: Kassenleistungen.
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
- Recht auf Behandlung
- Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte
- Was kostet der Spitalsaufenthalt
- Rezeptgebühr: So werden Medikamentenkosten abgedeckt
- Reha & Kur
- Heilbehelfe & Hilfsmittel
- Gesundheitsberufe A-Z
sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 19. Januar 2026
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Univ.-Prof. Dr. Lars-Peter Kamolz, Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie